Hallo zusammen,
mein Rektor wechselt zum August die Schule. Die Stelle ist ausgeschrieben, aber es hat sich bis jetzt niemand beworben. Wir sind eine kleine Schule, sodass wir nur einen stellvertretenden Schulleiter (keine Konrektor!) haben.
Wenn sich nun niemand auf die Stelle bewirbt, wird sie laut Schulamt kommissarisch besetzt. Soweit alles klar für mich.
Nun meine Frage: wird nun automatisch der stellvertretende Schulleiter kommissarischer Schulleiter?
Ich habe mich mal mit jemandem von der Regierung unterhalten, der mir das verneint hat und gemeint hat, dass das im Beamtengesetz anders geregelt ist. Leider kann ich diese Person nicht erreichen.
Wer kennt sich von euch damit aus? Wo kann ich das nachlesen?
Über Infos und Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG, joy