Wie gesetzlich geregelt?: Evtl. Teilnahme von Eltern bei Notenverkündung mündl. Abitur bei minderjährigen Schülern (BW)

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich bin seit Jahren stiller und Mitleser hier im Forum und habe schon viele hilfreiche Tipps und Anregungen bekommen. Dafür erstmal Danke!


    Jetzt bräuchte ich aber mal konkrete Hilfe:


    Aus aktuellem Anlass kam bei uns diese Tage im Kollegium die Frage auf, ob Eltern minderjähriger Schüler einen rechtlich begründeten Anspruch darauf haben, eben auf Grund der Minderjährigkeit ihrer Kinder bei der Notenbekanntgabe in der mündlichen Abiturprüfung anwesend zu sein. Grundsätzlich vermutlich nicht, aber besteht z.B. die Möglichkeit, diesen im Vorfeld mit oben genannter Begründung geltend zu machen? Es geht um Baden-Württemberg, G8.


    Uns war zunächst einmal nach einem klaren "Nein", aber mit genauerem Überlegen waren wir dann doch nicht sicher; geht ja doch allerlei Ungeahntes dieser Zeit.


    Bitte keine Entwicklung des threads in die Richtung, dass es unerhört sei, was Eltern sich heute alles erlauben oder so; uns geht es um konkrete gesetzliche Richtlinien (gibt es da welche?) bzw. um die Frage, ob sich an anderen Schulen die Frage auch schon gestellt hat und wenn ja, wie ihr damit umgegangen seid.


    Gerne auch Kontakt per PIN.


    Danke und liebe Grüße


    Dora

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann in der Abiturverordnung nur den Passus finden, dass das Ergebnis dem Schüler mitgeteilt wird. Das schließt m.E. nicht per se die Anwesenheit der Eltern aus, insbesondere dann, wenn der Schüler dies wünscht.


    Andererseits: Macht die Frage der Volljährigkeit bei der Verkündung der Prüfungsnote wirklich einen Unterschied? Falls dem juristisch gesehen so wäre, dann hätten das die Verwaltungsjuristen mit Sicherheit berücksichtigt.


    Die Frage könnte aber noch weitergehen: Hätten die Eltern dann analog nicht auch den Anspruch, bei der Verkündung der mündlichen Noten in den einzelnen Fächern in der Qualifikationsphase anwesend zu sein?


    Letztlich wird der Schüler früher oder später mit dem Zeugnis bzw. zunächst mit dem Ergebniszettel nach Hause kommen - dann kann man sich das Ganze auch noch ansehen.


    Ich sehe außer einer prinzipiellen Frage nach Möglichkeit der Anwesenheit keine zwingende Notwendigkeit dazu.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei der Notenbekanntgabe geht es weder um ein Rechtsgeschäft, zu dessen Wirksamkeit die Eltern zustimmen müssten, noch um die Entgegennahme einer Willenserklärung, wie beispielsweise die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses gegenüber einem Minderjährigen. Ich sehe deshalb keinen Grund für die Anwesenheit der Eltern.

  • Sind die Eltern dabei, wenn z.B. Abschlüsse am Ende der Hauptschule ausgegeben werden? (Da dürften schließlich zumindest einige der Schüler noch minderjährig sein.)


    Nele

  • Danke für eure Einschätzungen!


    Das Argument mit Abschlüssen bei Real- und/oder Hauptschule macht Sinn.



    Die Frage ergab sich, da Eltern im Anschluss an die Verkündung mit der Note nicht einverstanden waren, ein Gespräch suchten bzw. die Begründung hören wollten. Es folgten die üblichen Schritte, das ganze verlief im Endeffekt im Sande, aber die Eltern gaben an sich erkundigen zu wollen, ob sie eben in Zukunft (jüngere Geschwisterkinder) im Vorfeld einen Anspruch geltend machen können. Kam uns, wie gesagt, unlogisch vor ... aber man weiß ja nie.


    Noch ein schönes Wochenende
    Dora

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