Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin seit Jahren stiller und Mitleser hier im Forum und habe schon viele hilfreiche Tipps und Anregungen bekommen. Dafür erstmal Danke!
Jetzt bräuchte ich aber mal konkrete Hilfe:
Aus aktuellem Anlass kam bei uns diese Tage im Kollegium die Frage auf, ob Eltern minderjähriger Schüler einen rechtlich begründeten Anspruch darauf haben, eben auf Grund der Minderjährigkeit ihrer Kinder bei der Notenbekanntgabe in der mündlichen Abiturprüfung anwesend zu sein. Grundsätzlich vermutlich nicht, aber besteht z.B. die Möglichkeit, diesen im Vorfeld mit oben genannter Begründung geltend zu machen? Es geht um Baden-Württemberg, G8.
Uns war zunächst einmal nach einem klaren "Nein", aber mit genauerem Überlegen waren wir dann doch nicht sicher; geht ja doch allerlei Ungeahntes dieser Zeit.
Bitte keine Entwicklung des threads in die Richtung, dass es unerhört sei, was Eltern sich heute alles erlauben oder so; uns geht es um konkrete gesetzliche Richtlinien (gibt es da welche?) bzw. um die Frage, ob sich an anderen Schulen die Frage auch schon gestellt hat und wenn ja, wie ihr damit umgegangen seid.
Gerne auch Kontakt per PIN.
Danke und liebe Grüße
Dora