Anrechnungsstunde bzw. 100 Minutenregelung SMV

  • Ich bin Verbindungslehrerin und frage mich, ob ihr dafür eine 100- Minuten- Regelung oder eine Anrechnungsstunde erhaltet.
    Außerdem würde mich interessieren, ob an euren Schulen offen gelegt wird, wer für was wieviele Anrechnungsstunden bekommt.

  • 100 Minuten sagt mir gar nichts. Am Gymnasium in Bayern gibt es je nach Schulgröße ein bis zwei Verbindungslehrer und ein bis zwei tatsächlich vorgeschriebene Anrechungsstunden dafür. Bei unserer Größe: 2 Lehrer, je 1 Stunde. Die Anrechungsstunden müssen (am Gym in Bayern) offen gelegt werden, ich könnte nachschauen, wo das gleich wieder steht.


    Bei uns geschieht die Bekanntmachung durch Aushang der entsrpechenden Seite aus dem Schulverwaltungsprogramm. Die ist allerdings recht kryptisch, und nur mäßig transparent, auch weil es Möglichkeiten gibt, bei der Buchhaltung kreativ zu sein.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • "Anrechnungsstunde" kann es keine geben; die Tätigkeiten, für die an der RS Anrechnungsstunden vergeben werden, sind eindeutig festgelegt und die Tätigkeit als Verbindungslehrer ist da nicht dabei.


    100-Minuten-Regelungen kann es geben für "Maßnahmen besonderer pädagogischer Art sowie für zeitaufwändige Sonderaufgaben." Der Personalrat muss gehört werden, hat aber kein Mitbestimmungsrecht. Da fällt alles Mögliche drunter, für den Verbindungslehrer (der ja idR auch Getränke fürs Sommerfest organisiert usw.):


    - Mitwirkung bei der Gestaltung der Schule als Lebensraum der Schülerinnen und Schüler, Vorbereitung und Durchführung von Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeiern, Tag der offenen Tür),


    - Betreuung außerunterrichtlicher schulischer Aktivitäten der Schü-lerinnen und Schüler (z. B. Schülerzeitung, Leseerziehung oder
    Teilnahme an Wettbewerben wie „Jugend forscht“, „Jugend musiziert“) und von Aktivitäten der SMV.


    Das ist aber keine Muss-Bestimmung, sondern zeigt lediglich die Arbeitsfelder auf, für die überhaupt 100-Minuten-Regelungen vergeben werden können.


    Quelle ist das KMS zur Unterrichtsverteilung 2012/13: http://www.realschule.bayern.d…ng/kms/archiv/1233241.pdf

  • Das KMS kenne ich, mich würde aber interessieren, wie es an anderen Schulen gehandhabt wird, da dies oft ausschlaggebend ist für unseren Chef.
    Wobei die Grenzen zwischen Anrechnungsstunde und 100- Minuten- Regelung natürlich von jedem SL gebogen und verlegt werden können.

    • Offizieller Beitrag

    Gab und gibt es bei uns - die "Anrechnungsstunde". Wird als 100-Minuten-Regelung abgerechnet. Diese aber werden in letzter Zeit sehr genau beäugt, d.h. kontrolliert. Also jedenfalls hier in Mittelfranken. Wir haben seit einigen Jahren zwei Stunden für 4 Verbindungslehrer. Die 4 Verbindungslehrer haben sich eingebürgert, da so die Arbeit besser verteilt werden kann. Aber die kontrollierende Stelle hat auf der anderen Seite auch ein Herz für die SMV, und setzt sich auch für die 100 Minuten bei SMV Lehrern ein - soweit ich sie bisher einschätze, also die MB-Stelle.


    Falls du weitere Entlastung suchst: wir haben mal durchgesetzt, dass die SMV-Lehrer auch bei den Pausenaufsichten weniger dran sind - weil ja viele Gespräche in der Pause stattfinden.


    Gibt es bei euch zentrale SMV-Tagungen? Dort ist eine gute Gelegenheit, sich darüber auszutauschen. Ansonsten wirklich Nachbarschulen fragen.


    Falls du weitere Ideen brauchst: http://www.smv.bw.schule.de. BW scheint bezüglich SMV etwas weiter zu sein. Hier habe ich einige Anregungen geholt, als ich das Amt vor einigen Jahren hatte.

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