Hallo,
nehmen wir mal an, ein Beamter auf Probe beantragt während der Probezeit die Entlassung aus dem Dienst, z. B. aus privaten Gründe oder weil es mit der Schule in irgendeiner Weise Probleme gibt etc.
Welche Konsequenzen können daraus resultieren?
Kann diese Person zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Lehramt verbeamtet werden?
Kommt es zu einer Sperre für das Einstellungsverfahren im jeweiligen Bundesland o.Ä.?
Vielen Dank
Philli