Hallo !
Ich bin die letzten Jahre immer wieder von Leiterinnen zurückgewiesen worden wenn es darum ging, dass ich Kinder im z.b. sprachlichen Bereich testen wollte. "Das geht nicht" - "Das dürfen wir nicht"
Ich weiß von anderen Schulen, dass diese das aber tun. Gibt es gesetzliche Grundlagen? Beim nächsten runden Tisch würde ich das Thema gerne erneut ansprechen und hätte irgendwas in der Hand, mit dem ich die Leiterinnen davon überzeugen kann, dass ich das als Koop-Lehrerin darf und es somit auch keinen Ärger mit Eltern geben kann.
Erlaubnis von Eltern möchte ich ehrlich gesagt nicht explizit einholen. Die hole ich mir schon für die Erlaubnis, Fotos schießen zu dürfen.
Abgesehen davon bin ich eigentlich davon überzeugt, dass ich testen darf. Ich finde nur nichts darüber...,.. ?????
Nachtrag: Gehören Sprachtests zu den "pädagogischen Maßnahmen und Hilfen" ? (GEW-Handbuch Seite 485) ?????
Danke für jeden Beitrag !!
Panama