Hallo,
ich bin angestellte Lehrerin (verbeamtet ist nur die Schulleitung) (noch in Elternzeit bis 31.7.12) an einem Gymnasium in Sachsen, 2 Kinder. Nun ist in Sachsen derzeit die Personalsituation so, dass an Grund-,Mittel-und Förderschulen Lehrer fehlen.( Vor einigen Jahren hat man allerdings Mittelschullehrer ans Gymnasium "geholt" bzw. dafür geworben - kamen auch, natürlich auch einige Deutschlehrer). An der Schule, an der ich vor meiner Elternzeit unterrichtete, herrscht nun ein "Überhang" an Deutschlehrern, der durch Abordnung an Mittelschulen "behoben" werden soll (so ist die Personalpolitik des sächsischen Kultusministeriums).
Noch im Mai 2012 stellte mir mein Schulleiter meinen Einsatz in Schuljahr 2012/13 folgendermaßen dar: Ich würde Klassenleiterin in einer 5.Klasse werden (dort also Deutsch - 5 St.-und Sport - 3 St.) unterrichten, dazu kommt noch eine sogenannte "Lernen lernen" - Stunde; außerdem werde ich in Deutsch noch eine Klasse 6 (4 Stunden) sowie die anderen beiden fünften Klassen auch in Sport (2mal 3 Stunden= 6 St.) unterrichten. Damit wären die 19 Stunden Teilzeit, die ich freiwillig arbeite, abgedeckt. Abgeordnet werden würde ich dann nicht. Gestern allerdings erhielt ich eine Email mit der Aufforderung, mich schnellstmöglichst nochmals zu einem Personalgespräch einzufinden: Heute nun wurde mir knapp vom Schulleiter eröffnet, dass ich eine Vollabordnung von 19 Stunden an eine Mittelschule am Ort erhalte. Er habe erst vor kurzem schriftlich die Aufforderung von der übergeordneten Behörde erhalten, Lehrer für die Abordnungen festzulegen (an unserer Schule insgesamt 6 Vollabordnungen, mehrere Teilabordnungen). Die Kollegin, die er zunächst dafür vorgesehen hätte, war von der SBAZ (so eine Art Schulamt) abgelehnt worden (wegen chronischer Krankheit! Wird auch weiter krank bleiben, aber weiter geführt in der Statistik), da wäre er dann auf mich gekommen, denn ich bin ja nicht in irgendwelchen Oberstufenkursen bzw. festen Klassen, in die er nicht eingreifen wolle.
Der Änderungsvertrag bzw. Abordnungsvertrag lag schon bereit, habe aber nichts unterschrieben und erstmal meine Gewerkschaft und den Personalrat informiert. Ich kann das zwar ablehnen (per Widerspruch) mit Hinweis auf meine Ausbildung, die ja nach sogenanntem neuen Recht (bundesdeutschen) erfolgte (d.h. es gibt noch viele Lehrer, die nach "altem" DDR-Recht ihre Ausbildung erhielten) und ich damit also ein Lehramt an Gymnasien als Abschluss vorweisen kann - nicht etwa an Mittelschulen - aber letztendlich kann mich die übergeordnete Behörde zwangsweise abordnen, wenn sie nämlich meinen Widerspruch nicht akzeptiert - dann eben Abordnung ohne meine Zustimmung. Mehr noch stört mich aber die Art und Weise, wie hier von seiten der Schulleitung mit mir umgegangen wird:Weil ich nicht da war, sondern eben in Elternzeit, werd ich weggeschickt, also abgeordnet. Das betrachte ich schon als Diskriminierung. Außer einen von der Gewerkschaft gestellten Fachanwalt einzuschalten hab ich keine weitere Idee...Hab das erst heute erfahren und bin ziemlich aufgeregt. Was kann ich noch in die Wege leiten?
Freya71