zugelassene Lernmittel

  • Ich möchte gerne Arbeitshefte aus dem
    Jahndorf-Verlag in meiner zukünftigen 1.Klasse einführen. Kann mir
    jemand sagen, ob diese zu den zugelassenen Lernmitteln in
    Nordrhein-Westfalen gehören und somit über den Schulbuchetat angeschafft
    werden dürfen?
    Danke für eure Anworten.

  • Ich möchte gerne Arbeitshefte aus dem
    Jahndorf-Verlag in meiner zukünftigen 1.Klasse einführen. Kann mir
    jemand sagen, ob diese zu den zugelassenen Lernmitteln in
    Nordrhein-Westfalen gehören und somit über den Schulbuchetat angeschafft
    werden dürfen?
    Danke für eure Anworten.

    Kommt drauf an, was deine Schulkonferenz beschlossen hat. Die ist für die Einführung von Schulbüchern zuständig, das Geld für die Anschaffung dürfte von der Kommune kommen. Die wollen auch termingerecht informiert werden.
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Lernmittel/ da findest du auch alle möglichen Links und Listen dazu.


    viel spass

  • Arbeitshefte, d.h. Hefte in die die Schüler hineinschreiben, fallen nicht unter die Lernmittelfreiheit, da sie ja nach dem Durcharbeiten ausgefüllt und damit für künftige Schülergenerationen unbrauchbar sind.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

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