Sitzenbleiben-Rückstelleung

  • Hallo zusammen,


    wer weiß, wo etas dazu steht wann ein/e Schüler/Schülerin die Klasse wiederholen muss.
    Die Eltern können sich in der Schuleingangsphase ja entscheiden, ob sie einen freiwilligen Rücktritt möchten.
    Wenn die Eltern aber trotz anraten der Lehrerin dagegen sind?


    In den weiterführenden Schulen gibt es doch die Regelung, dass man mit zwei fünfen auf dem Zeugnis sitzenbleibt.
    In der Grundschule gibt es diese Regelung doch nicht, oder?
    Kann die Klassenlehrerin beispielsweise bestimmen, das ein Kind wiederholen muss, auch wenn es "nur" eine fünf
    auf dem Zeugnis hat? Wo finde ich etwas dazu?


    Sternchen48

  • Hallo Sternchen,


    in der AO GS § 7 findest du die Regelungen bzgl. Versetzungen. Ich denke, dass die Punkte 4 und 5 für dich wichtig sind.


    (4) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klassen 3, 4 und 5 versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sie oder er wird auch dann versetzt, wenn auf Grund der Gesamtentwicklung zu erwarten ist, dass in der nächst höheren Klasse eine hinreichende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind. Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, erhalten zum Ende des Schuljahres ebenfalls eine individuelle Lern- und Förderempfehlung.
    (5) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern im Verlauf des Schuljahres von der Klasse 3 in die Schuleingangsphase, von der Klasse 4 in die Klasse 3 zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen.


    Liebe Grüße
    Nici

  • Danke Nici,


    du hast mir damit sehr weitergeholfen! Habe die Seite bereits ausgedruckt.


    Vielen Dank!


    Liebe Grüße
    Sternchen

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