Das wäre dann die einzige Hausaufgabe, die sie gerne machen.
kl. gr. frosch
Das wäre dann die einzige Hausaufgabe, die sie gerne machen.
kl. gr. frosch
Naja, dann könnte man ja entgegenhalten, dass die o.g. Eltern auf der anderen Seite die Würde der Elternschaft und damit auch den Ruf der Schule beschädigt haben, zumindest was den Zechomaten der Väterrunde betrifft. Konsequenterweise müsste dann ja die Schulleitung auch die Eltern bestrafen.
Bitte das Zutreffende ankreuzen:
a) Du hast noch nie ins Schul- und Beamtenrecht geschaut
b) Die Schulrechtsveranstaltungen sind schon lange her
c) Schul- und Beamtenrecht hat dich nicht interessiert
d) Sowas ist dir schnuppe
Es besteht ein ziemlicher Unterschied darin, was Eltern gestattet ist und was Lehrern (=Beamten) gestattet ist.
Ein Manager darf sich das Preisgeld, das ihm verliehen wird, jederzeit aufs Privatkonto einzahlen. Ein Wulff (als oberster Beamter) darf das nicht - obwohl es ihm zugesprochen war. Der hätte das an die Staatskasse abführen müssen. Was dem einen frommt, ist dem anderen noch lange nicht erlaubt - besonders wenn er "Diener" des Staates ist. Das ist der Preis, den man für die lebenslange Versorgung zu zahlen hat.
ZitatDer hätte das an die Staatskasse abführen müssen.
Stimmt nicht. Das Geld geht nicht an die Staatskasse, sondern es ist üblich, Preisgelder zu stiften. Aber eine Verpflichtung besteht auch dazu nicht.
kl. gr. frosch
Das ist der Preis, den man für die lebenslange Versorgung zu zahlen hat.
Vielleicht lebt er ja länger als sein Bundesland. Darf er dann wieder?
Gruß !
Bitte das Zutreffende ankreuzen:
a) Du hast noch nie ins Schul- und Beamtenrecht geschaut
b) Die Schulrechtsveranstaltungen sind schon lange her
c) Schul- und Beamtenrecht hat dich nicht interessiert
d) Sowas ist dir schnuppe
Ich schmeiß mich weg -
Zitat Meike :
ZitatIch schmeiß mich weg -
Wieso, bist Du jetzt auch etwa abgestürzt ?
Leider nein, liebster Schreck - Ich trink ja keinen Alkohol, weil der so stinkt. Aber ich lass mir bei Gelegenheit was für dich einfallen
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