Klassenfahrt - Zahlungsmoral, Verhalten, Ausschluss...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich plane eine Klassenfahrt Anfang nächsten Schuljahres. Nun sollten die Eltern die Fahrt bis zum 15.06. entweder ganz bezahlen oder zumindest eine vereinbarte Anzahlung leisten. Das hatten am 15. dann auch knapp die Hälfte der Eltern geschafft.
    Da war ich schon mal sauer, hab aber noch mal einen "Drohbrief" rausgegeben, in dem stand, dass das Geld bis heute da sein muss, weil sonst die Klassenfahrt ausfällt (Anzahlung jetzt nicht mehr möglich - nur Gesamtbetrag).


    Heute haben dann aber immer noch drei Eltern nicht bezahlt und eine Überweisung war eine Anzahlung. :(


    Dazu kommt, dass sich einige Kinder zur Zeit extrem schlecht benehmen. Bei einer anderen Kollegin haben sie gestern so auf den Putz gehauen, dass ich sie heute nicht mit auf einen Ausflug genommen habe. Eins dieser Kinder benimmt sich eigentlich untragbar für eine solche Fahrt, wollte ihm aber eine Chance geben. Diese Eltern waren es nun, die heute lediglich eine Anzahlung überwiesen haben.


    Mein SL will sich erkundigen, ob, wenn man Kinder kurzfristig von der Klassenfahrt ausschließt, diese trotzdem die Ausfallentschädigung von 50% zahlen müssen. Denn wenn ich diese Chance nicht habe, lasse ich dieses Kind von vornherein zu Hause (auch wenn es mir für es leid tut).


    Von euch wüsste ich gerne, was ihr machen würdet. Soll ich noch hinter dem fehlenden Geld hertelefonieren oder diese Kinder (leider alles nette Kinder) direkt von der Fahrt ausschließen? Soll ich das sehr auffällige Kind mitnehmen bzw. ihm ne Chance geben oder es ebenfalls jetzt schon ausschließen (eigentlich hat er in letzter Zeit genügend Böcke geschossen). Das würde dann auch Kosten sparen. Was würdet ihr tun?


    LG
    Melo

  • Ich lege immer 6 Monate vorher ein Konto an, damit Eltern die Möglichkeit haben das Geld ratenweise einzuzahlen. Bis jetzt hat es immer geklappt.
    Eltern, die das Geld nicht haben, können es doch auch beim Jobcenter oder Amt beantragen. Ich stehe da immer hilfreich zur Seite, da ich auch jedes
    Kind mitnehmen möchte.
    Bei schwierigen Kinder führe ich vorher mit Kind und Eltern ein klärendes Gespräch und lege Maßnahmen bei Fehlverhalten fest. Letzte Maßnahme: Eltern
    müssen Kind in der Jugendherberge abholen. Ist aber auch noch nicht vorgekommen.
    Ausschließen kannst du ein Kind nur, wenn das vorher auf der Klassenkonferenz beschlossen wurde. Ich hatte mal einen Krankheitsfall, da wurde das Geld erstattet. Das hängt aber auch von der jeweiligen Herberge ab.


  • Da war ich schon mal sauer, hab aber noch mal einen "Drohbrief" rausgegeben, in dem stand, dass das Geld bis heute da sein muss, weil sonst die Klassenfahrt ausfällt (Anzahlung jetzt nicht mehr möglich - nur Gesamtbetrag).
    ...


    LG
    Melo


    Es mag sich jetzt hart anhören, aber wenn du diesen Brief mit der Drohung so verschickt hast, dann musst du es meiner Meinung nach auch durchziehen. Die Klassenfahrt fällt jetzt aus. Wenn ich so einen Brief schreibe, dann nur, wenn ich diese Drohung auch bereit bin umzusetzen. Alles andere macht einen unglaubwürdig.


    Gruß

  • Bei mir gab es eine Familie, die Elternabende nicht besucht und Rückgabe- und Zahlungsfristen nicht einhält. Nachdem ich mehrfach um Leistung des Klassenfahrtbetrags gebeen habe, hat meine Schulleiterin per Post einen BRief geschcikt, damit man sichergehen kann, das dieser nciht in den Teifen des Schulranzen verschwindet. Darin hat sie klar formuliert, dass es eine Teilnahmepflciht für Schulveranstaltungen gibt und eine Klassenfahrt eine Schulveranstaltung ist und somit auch die Zahlung verpflichtend ist. Auch diese Familie zahlte den Beitrag noch rechtzeitig -ich hatte wohlwissend schon eine sehr rechtzeitige Zahlungsfrist gesetzt, um 10 Tage Spielraum zu haben. Ärgerlich ist das aber immer. Das Angebot, wenn nicht alle zahlen, sagen wir die Fahrt ab und jeder bekommt seinen gezahtlen Betrag zurück, würde ich nie machen, dafür ist mir eine Fahrt viel zu wichtig und eine leere Drohung finde ich für die langfristige Arbeit in einer Klasse sehr ungünstig.

  • Ich würde die betreffenden drei Eltern anrufen und um Stellungnahme bitten, warum das Geld nicht überwiesen wurde. Wurde es vergessen (schlimm genug, dann aber ruckizucki überweisen) oder fehlt das Geld (dann Hilfe anbieten bei Anträgen). Mit den Eltern des auffälligen Schülers (und dem Kind selbst) würde ich ebenfalls sprechen, da aber am besten persönlich. Stelle ganz klare Regeln für die Fahrt auf - und wenn das Kind sich nicht daran hält, müssen die Eltern es abholen.


    Die Drohung finde ich auch "unglücklich", schließlich möchest Du die Fahrt ja nicht ausfallen lassen. Allein schon aus diesem Grund würde ich jetzt den direkten und persönlichen WEg gehen. Viel Erfolg!

    • Offizieller Beitrag

    Das Angebot, wenn nicht alle zahlen, sagen wir die Fahrt ab und jeder bekommt seinen gezahtlen Betrag zurück, würde ich nie machen, dafür ist mir eine Fahrt viel zu wichtig und eine leere Drohung finde ich für die langfristige Arbeit in einer Klasse sehr ungünstig.


    Aber nun ist diese Drohung ja bereits ausgesprochen, bzw. schriftlich dargelegt worden. Für ein nächstes Mal kann Melo das ja anders planen, aber nun? Ich stimme Silja zu....

  • Man muss sich ja von den Eltern ein Einverständnis unterschreiben lassen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich zur Zahlung der Fahrt. Beim letzten Mal habe ich vergessen, mir diese Unterschrift rechtzeitig von den Eltern zu besorgen, nehme aber an, dass es nicht allen so geht wie mir. Auch ohne diese Utnerschrift besteht aber die Teilnahmepflicht der Kinder und somit auch die Zahlungspflicht. Ich habe damals mit der Herberge telefoniert und gefragt, ob ich für die Anzahlung unserer Fahrt ggf. ein paar Tage Aufschub bekomme, weil eine Familie absolut noch gar nichts bezahlt hat und es gut möglich ist, dass ich trotz des zeitlichen Spielraums den Zahlungstermin nicht einhalten kann. Mir wurde angeboten, dass ich ein Schreiben von dort bekomme, das sich mit der Zahlungsaufforderung direkt an die Familie wendet. Da die Familie dann aber auf das Schreiben der Schulleitung reagiert hat, habe ich das vom Haus nicht mehr einsetzen müssen. Aber vielleicht wäre das eine Idee für dich? Lehrer/ Schule auf Geld, Unterschriften usw. warten zu lassen und auch auf Nachfragen nicht zu reagieren, ist Eltern inzwichen ja nicht mehr wirklich unangenehm. Aber wenn sie von einer Jugendherberge aufgefordert werden, die Kosten für ihr Kind zu bezahlen, hat das wirklich eine Wirkung?

    • Offizieller Beitrag

    Erst mal vielen Dank für eure Antworten! Als ich den den Brief geschrieben habe, war ich fest entschlossen, die Fahrt ggf. wirklich abzusagen, weil ja über die Hälfte nicht gezahlt hat! Das ist schon ganz schön happig! Aber nun sind es ja "nur" noch 3 bzw. 4 Kinder (der eine Junge darf nicht mit - da bin ich dran, aber es war klar, dass er nicht bezahlt). Da sehe ich eigentlich nicht ein, allen die Fahrt zu verderben. Und bei denen, die jetzt schnell bezahlt haben, hat die Drohung ja gewirkt.


    Ich habe von allen Eltern schon länger die Unterschrift, dass sie für die Kosten aufkommen werden, aber klag das mal ein... Wer macht das? Wer zahlt das? Bekommt man dann wirklich sein Geld? Ich hab die Verträge mit der Jugendherberge unterschrieben und habe keinen Bock nach der Fahrt als Gläubigerin hinter meiner Kohle herzulaufen.


    Interessanterweise haben gerade die, die Geld vom Amt kriegen und die sonst nie pünktlich zahlen schon überwiesen bzw. die Arge oder das Jugendamt.


    Mit den Eltern des Jungen hab ich schon geredet. Die haben - wie alle anderen - unterschrieben, dass sie ihr Kind im Zweifel abholen. Ich fürchte nur, das wird am ersten Tag sein... :S

  • Mit den Eltern des Jungen hab ich schon geredet. Die haben - wie alle anderen - unterschrieben, dass sie ihr Kind im Zweifel abholen. Ich fürchte nur, das wird am ersten Tag sein... :S

    Da kannst du aber ja nichts für.
    Ich habe die Eltern persönlich angeschrieben, da du aber ja bereits einen Brief geschrieben hast, würde ich mir einen Brief von der Schulleitung unterschreiben lassen mit dem Hinweis, das Ganze ggf. eine Instanz weiterzuleiten. Gannz ehrlich? Es sind fast IMMER diejenigen, die das Geld hätten und nicht die, bei denen man weiß, dass sie am "knappsen" sind... (meine persönliche Erfahrung).

  • Für den Jungen meiner letzten Klasse, der an keiner Klassenfahrt, an keinem Schulfest, an keiner Lesenacht o.ä. teilgenommen hat, wurde immer bezahlt. Besonders peinlich fand ich es für die Familie bei der letzten Fahrt. Am Tag, an dem die Zahlungsfrist ablief, rief die Mutter an, um mir zu sagen, dass der Junge nicht mitfahren möchte und sie ihn ja dazu auch nicht zwingen kann. Nee, muss sie auch nicht, die Schulpflicht gibt es ja schon und die gilt auch für ihr Kind. So ganz glaubte sie mir nicht, ging zur Schulleitung, um dort zu erfragen, in welcher Klasse ihr Junge mitmachen soll, wenn wir nicht da sind. Daraufhin bekam sie von der Schulleitung nochmal schriftlich, dass das Kind an Schulveranstaltungen teilnehmen muss und sich das ebenso wenig aussuchen kann, wie das Schreiben eine Klassenarbeit. Die Familie zahlte dann leicht verspätet. Am Tag der Fahrt richtete mir eine befreundete Mutter aus, dass der Junge gespuckt habe und nicht mitfahren kann. Wie auch bei der ersten Klassenfahrt hat die Mutter einen Arzt gefunden, der bereits am Montagmorgen attestierte, dass der Junge bis Freitag so krank sein wird, dass er nicht an der Fahrt teilnehmen kann. Da wir eine Reiserücktrittsversicherung hatten, bekam die Familie das Geld erstattet. Ich vermute, dass solche Eltern immer Ärzte finden werden, die alles aufschreiben, was sie wollen und so für sie immer alles gut gelöst wird. Schade nur, dass Kinder dabei auf der Strecke bleiben...
    Vielleicht wird sich bei deinem Schüler auch so ergeben, dass er sehr krank sein wird :)

    • Offizieller Beitrag

    Habe die Unsinnsposts gelöscht.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Zitat

    Ich habe von allen Eltern schon länger die Unterschrift, dass sie für die Kosten aufkommen werden, aber klag das mal ein... Wer macht das? Wer zahlt das? Bekommt man dann wirklich sein Geld? Ich hab die Verträge mit der Jugendherberge unterschrieben und habe keinen Bock nach der Fahrt als Gläubigerin hinter meiner Kohle herzulaufen.


    Für NRW gilt (und ich gehe davon aus, dass das in anderen Bundesländern vergleichbar geregelt ist), dass der Lehrer im Auftrag der Schule handelt, d.h. du hast weder mit den Eltern noch mit der Jugendherberge ein Schuldverhältnis. Je nach Schulkultur kannst du entweder alles finanzielle sofort über die Schule laufen lassen oder aber du forderst die Schule auf, die Rechnungen zu begleichen. Auf gar keinen Fall tritts du (nach der ersten schlechten Erfahrung und dem damit verbundenen Lehrgeld) mit größeren Summen in Vorleistung. Aus diesem Grund ist es auch so immens wichtig, dass du dir (in NRW) die Fahrt frühzeitig als Dienstfahrt genehmigen lässt (gibt es bei uns ein Formular für), ab diesem Zeitpunkt bist du außer bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit aus dem Schneider.


    Ich habe bisher keine sehr schlechten Erfahrungen gemacht, daher läuft es bei mir so.


    1. Erinnerung per mail mit Bitte um Bestätigung des Erhalts der mail
    2. Verbindlicher formulierte Erinnerung per mail 1 Woche später
    3. Brief mit Schulkopf und Unterschrift der Schulleitung (ggf. per einschreiben) 1- 2 Wochen später
    4. Schule bitten, sich um das Weitere zu kümmern, ggf. Ansprüche gegenüber der Schule per Personalvertretung einfordern


    Auf Telefongespräche lasse ich mich nur bei bekanntermaßen umgänglichen Eltern ein, von denen ich weiß, dass es wirklich finanzielle Probleme gibt.


    Zitat


    Mit den Eltern des Jungen hab ich schon geredet. Die haben - wie alle anderen - unterschrieben, dass sie ihr Kind im Zweifel abholen. Ich fürchte nur, das wird am ersten Tag sein... :S


    Bei Abholungen ganz gut zu wissen:


    Zitat aus http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_07beschluss20100430.html


    Eltern sind danach nicht nur zivilrechtlich gegenüber ihrem minderjährigen Kind, sondern, wenn es Schüler einer Schule ist, auch dieser gegenüber öffentlich-rechtlich zur Aufsicht über das Kind verpflichtet. Diese schulrechtliche Aufsichtspflicht findet ihre Grundlage im Schulverhältnis, aus dem sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten ergeben (§ 42 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW, im April 2005: § 3 Abs. 2 Satz 1 ASchO NRW), für die Eltern insbesondere die Pflicht zum vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirken mit der Schule bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele (§§ 2 Abs. 3 Satz 2, 42 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW, im April 2005: §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 1 Satz 1 ASchO NRW). Bestandteil dieses vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit der Schule ist unter anderem die Pflicht der Eltern, ihr Kind von der Schule in ihre alleinige Obhut zurück übernehmen, sobald seine Teilnahmepflicht am Unterricht oder an einer sonstigen Schulveranstaltung endet (§ 43 SchulG NRW, § 8 ASchO NRW) und soweit ihnen dies nach den tatsächlichen Umständen möglich und zumutbar ist. Den Inhalt und die Reichweite der schulrechtlichen Aufsichtspflicht der Eltern musste der Landesgesetzgeber nicht im einzelnen regeln, weil er insoweit an die zivilrechtlichen Grundsätze über die Beaufsichtigung minderjähriger Kinder durch ihre Eltern anknüpfen konnte.

    Zitat Ende


    Du hast eine Forderung gegen die Schule, die Schule hat eine Forderung gegen die Eltern. Im Zweifelsfall kannst du nur die Schule, nicht aber die Eltern verklagen (Disclaimer: IANAL)

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

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