mündliche Prüfung in Fachoberschule von noch-nicht-OBASler?

  • Ich bis nach dem FH-Erlass von 2009 eingestellt und studiere derzeit mein 2. Fach nach. Ich hoffe, damit bald fertig zu werden und im November in die OBAS zu starten.


    Nun habe ich in den letzten 2 Jahren die Fachoberschule unterrichtet. In diesem Jahr habe ich auch die Prüfung korrigiert. Nun sind für kommende Woche mündliche Prüfungen angesetzt. Darf ich die überhaupt abnehmen? Das ganze Kollegium scheint davon auszugehen, dass ich das mache. Ich fühle mich:
    1. dazu eigentlich noch nicht in der Lage (habe noch nie mündlich geprüft, es geht ja nicht nur um die Aufgabe an sich, sondern eher um das Prüfungsgespräch!)
    2. etwas überfordert, weil ich einen Tag vorher selbst Staatsexamensprüfung habe.


    Was sagt ihr dazu? Darf ich das überhaupt? Ich würds ja machen, aber finde das schon grenzwertig, mich da einfach so hinzustellen. Immerhin hängt es bei den Jungs ja dann von mir ab, ob sie ihre Fachhochschulereife bekommen oder nicht. Ich würde lieber in diesem Jahr zusehen und dann meinetwegen im nächsten Jahr dafür zur Verfügung stehen.

  • Weißt du denn schon, wie viele Prüfungen es sind? Es werden doch nicht 20 sein?


    Es ist natürlich schon sinnvoll, wenn du das machst, weil du die Schüler kennst und am besten weißt, was du mit ihnen gemacht hast. Und die Schüler kennen dich und deine Art zu fragen. Das wäre schon komisch, wenn da plötzlich jemand anders säße.


    Du stellst die Aufgabe und überlegst dir ein paar Fragen. Der Prüfling darf nach der Vorbereitungszeit erst einmal selbst sprechen (etwa 10 min), dann stellt du noch ein paar Fragen, so wie du die im Unterricht auch stellen würdest.


    Du bist ja nicht allein! Wenn etwas blöd läuft, werden sich die anderen beiden schon einschalten, und auch bei der Notenfindung kann man diskutieren. Da wäre ich nicht zu ängstlich.


    Und dann sind ja bald Ferien :P

  • Die Frage war doch, ob das überhaupt zulässig ist, und da habe ich erhebliche Zweifel.
    Jemand der die Sek II - Fakultas noch nicht hat, kann duch keine mündlichen Fachabi-Prüfungen abnehmen.

  • Die Frage war doch, ob das überhaupt zulässig ist, und da habe ich erhebliche Zweifel.

    Entscheidest Du das oder die Schulleitung? Man nimmt nie alleine die Prüfung ab, es wird immer noch ein Kollege dabei sein, der protokolliert. Das ist häufig ein Fachlehrer. Warum sollte man nicht prüfen dürfen? Man gibt doch das laufende Jahr über auch Noten? Warum sollte es da Probleme geben? Und selbst wenn es ein Problem gäbe, der Obasler ist garantiert nicht daran Schuld.


    Tip an den OP: Aufgaben so aussuchen, dass man auch drüber reden kann. Ich bin kein Techniker, aber einfach nur Zahlen und Fakten abfragen ist eher nicht so toll. Besser sind Konzepte und Verhaltensweisen. Das zeigt, ob man sich mit der Materie auskennt.

  • Um Gottes willen.
    Das entscheidet weder er noch die Schulleitung, sondern die Rechtslage.
    In die besagt nun mal, dass man für eine Abnahme einer Prüfung die jeweilige Prüfungsberechtigung haben muss. Ich bin kein Experte für OBAS. Ich gehe stark davon aus, dass er diese nicht hat, da lasse ich mich aber gerne berichtigen.

  • Also, zunächst einmal habe ich das Prüfungsfach nicht allein gegeben, sondern mit 2 Kollegen. Ich hatte geringfügig einen größeren Stundenumfang (55%). Auch der Prüfungsvorschlag für die schriftliche kam nicht allein aus meiner Feder, so dass ich quasi nicht allein "verantwortlich" bin. Der Prüfungsvorschlag für die Mündliche wird auch diesmal nicht allein aus meinem Kopf entspringen, das ist mir zu unsicher, da erwarte ich mir Hilfe von erfahrenen Kollegen.
    Es handelt sich übrigens nur um 2-3 Prüfungen, aber wie gesagt: Für mich absolutes Neuland.


    Ich habe nun nochmal genauer nachgefragt (unter anderem bei dem Kollegen, der bei Rechtsfragen Ansprechpartner ist). Dieser und auch der stellv- SL haben mir versichert, dass ich die Prüfung abnehmen darf. Es reicht aus, dass ich 1 Fach als Fakultas anerkannt bekommen habe. Und in diesem nehme ich nun die Prüfung ab.
    Ich werde es also machen. Der Prüfungsvorsitzende hat mir viel Unterstützung versprochen, also ab ins kalte Wasser. Eigentlich wie immer, seit ich den Seiteneinstieg begonnen habe :)

  • Um Gottes willen.
    Das entscheidet weder er noch die Schulleitung, sondern die Rechtslage.


    Die Frage ist durch die Rechtsvorschriften geregelt, dass ist sicherlich richtig. Aber die aktuelle Entscheidung, ob und wie anhand der aktuellen Situation die Rechtsvorschriften zu verstehen sind, trifft die Schulleitung, nicht Otto Normallehrer.


    Wenn ich rechtliche Zweifel über einen Prüfungseinsatz hätte, würde ich bei der Schulleitung remonstrieren, d.h. sie auf meine Zweifel und Bedenken hinweisen. Dann trifft die Schulleitung eine Entscheidung, die ich guten Gewissens umsetzen kann, so oder so, denn ich bin dafür nicht mehr verantwortlich.


    Nele


  • Wenn ich rechtliche Zweifel über einen Prüfungseinsatz hätte, würde ich bei der Schulleitung remonstrieren, d.h. sie auf meine Zweifel und Bedenken hinweisen. Dann trifft die Schulleitung eine Entscheidung, die ich guten Gewissens umsetzen kann, so oder so, denn ich bin dafür nicht mehr verantwortlich.


    Nele


    Genau das habe ich getan. Und da stellv. SL sagt: Du darfst, werde ich!


    Wobei ich es für mich schon ziemlich hart finde, aber ich hab Unterstützung von erfahrenen Kollegen...

  • Keine Ahnung, wie das am BK ist, aber mündliche Abiturprüfungen dürfen nur mit 2. Stex abgenommen werden. Alternativ kann die Schulleitung auch bei der Bezirksregierung eine Sondergenehmigung beantragen, dann geht das auch ohne 2. Stex.


    Natürlich könnte die SL das auch selber entscheiden, aber rechtens ist das dann nicht. Das gibt auch sicherlich keine Probleme, solange sich keiner beschwert. Wenn allerdings ein Schüler Einspruch gegen die Note erhebt, mit der Begründung der Lehrer dürfte ja gar nicht prüfen, hat er gute Chancen, dass dem Einspruch stattgegeben wird.

  • Nicht zulässig.


    Verweise ihn auf VVzAPO-GOSt



    vgl. § 26 Abs. 5 "Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen ab­ gelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen."


  • "In der Regel" bedeutet aber, dass es begründete Ausnahmen geben kann.

  • Alle OBASler pauschal für solche Prüfungen einzusetzen ist aber bestimmt keine begründete Ausnahme.
    Eine begründete Ausnahme läge für mich vor, wenn derjenige auf andere Art einen unzweifelhaften Nachweis über seine fachliche Qualifikation vorweisen kann, so wäre es sicher begründbar einen Seiteneinsteiger mit Mathe / Physik, der aus der Uni kommt und in ein Physik bereits einen Doktorgrad erworben hat, in diesem Fach als Prüfer einzusetzen.


    Unabhängig davon hat Nele natürlich Recht, zu vertreten hat das nicht Sissy, sondern der Prüfungsvorsitzende. Mit dem Hinweis auf das Problem hat sie Ihre Pflicht getan (und ja, es gibt tatsächlich nicht nur das Recht, sondern auch die Pflich zu Remonstrieren, wenn man eine dienstliche Anweisung erhält, die augenscheinlich gegen Recht und Gesetz verstößt). Mein Unverständnis bezog sich auf nicht darauf, sondern auf die Unbedarftheit, mit der hier auf eine juristische Frage zum nicht ganz unwesentlichen Prüfungsrecht geantwortet wird nach dem Motto "Mach doch einfach, stell dich nicht so an, ist doch eigentlich egal was im Gesetz steht, wird schon irgendwie gehen."

  • "In der Regel" bedeutet aber, dass es begründete Ausnahmen geben kann.

    Das "in der Regel" bezieht sich aber m. W. nicht auf den zweiten Teil des Satzes, sondern auf den ersten. Wer kein Erstes Staatsexamen abgelegt hat, sondern eine Magisterprüfung etc. und danach – regulär – ein Zweites Staatsexamen, der darf im Abitur prüfen. Sonst würde die Unterscheidung zwischen PE und OBAS ja auch gar keinen Sinn machen.

  • Lehramtsprüfung wäre doch auch 1. Staatsexamen, oder? Das gibts nicht mehr überall und mit der Zulassung zu Obas bekommt man doch auch den Lehrauftrag. Und wenn man als Obasler ohne irgendwas für 9 Monate auf Schüler losgelassen wird, teilweise schriftliche Prüfungen entwirft und auch korrigiert, wird man ja wohl auch in der Lage sein mündliche Prüfungen abzunehmen.


    Hallo? Wir sind nur Lehrer. An der Uni kann auch Hinz und Kunz mündliche Prüfungen abnehmen. Also entweder haben wir unser Fach studiert und wissen worum es geht oder nicht. Diese elende Dokumentengläubigkeit in Deutschland nervt.


  • Da geht es aber um die *gymnasiale* Oberstufe und die AHR.

  • Ja ok, dann VVAPO-BK § 18, Abs. 4


    4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft,
    die der Schülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der
    Abschlussklasse erteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer
    muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen ab­
    gelegt haben und die Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs oder
    zum Lehramt an berufsbildenden Schulen oder zum Lehramt für die
    Sekundarstufe II besitzen.

  • Und wenn man als Obasler ohne irgendwas für 9 Monate auf Schüler losgelassen wird, teilweise schriftliche Prüfungen entwirft und auch korrigiert, wird man ja wohl auch in der Lage sein mündliche Prüfungen abzunehmen.
    ...
    An der Uni kann auch Hinz und Kunz mündliche Prüfungen abnehmen. Also entweder haben wir unser Fach studiert und wissen worum es geht oder nicht. Diese elende Dokumentengläubigkeit in Deutschland nervt.


    Womit dann auch bewiesen wäre, dass es gut ist, dass im Abi oder Fachabi nicht jeder Hinz und Kunz die mündliche (oder schriftliche) Prüfung abnehmen (und damit einem Schüler den weiteren Lebensweg verbauen) kann. Auch reguläre Referendare dürfen keine Abiprüfungen abnehmen.
    (Ganz nebenbei: das ist keine Bevormundung, sondern dient - neben dem Schutz der Schüler - auch dem Schutz der Referendare, die aus gutem Grund erst mal mit weniger zentralen Prüfungsaufgaben anfangen und nicht direkt an das Steuer des Jumbojets müssen.)

  • Ach ja, man kann sich darüber streiten, wie man die Gesetze auslegen sollte. Man kann sich auch darüber streiten, dass ein "Nicht-Lehrer" mündliche Fachoberschulprüfungen abnehmen soll. Nützen wird einem das sowieso nichts. Ich kann mich nicht weigern, schließlich will ich in der Schule nochwas erreichen und ich kann mich auch nicht drüber aufregen. Ich werde es einfach so machen, wie alles in den letzten 2 Jahren: So gut, wie ich kann! Die SL hat mir gesagt, ich müsste es ja sowieso irgendwann lernen, also ran an den Mann, sozusagen. Ich hätte zwar lieber erst einen 2er-Kandidaten auf 1 geprüft, als einen 5er auf 4. Davon hängt ja immerhin das ganze letzte Schuljahr ab. Aber aussuchen kann ich mir das ja leider nicht!

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