Liebes Forum,
kann mir jemand die Gesetzesgrundlage für die Attestauflage bei Schulpflichtsverketzungen mitteilen? Im HmbSG habe ich die Attestauflage nicht konkret erwähnt gefunden. Gibt es eine RVO oder VwV?
Danke!
Gruß.
Liebes Forum,
kann mir jemand die Gesetzesgrundlage für die Attestauflage bei Schulpflichtsverketzungen mitteilen? Im HmbSG habe ich die Attestauflage nicht konkret erwähnt gefunden. Gibt es eine RVO oder VwV?
Danke!
Gruß.
Hast du da schon mal reingeschut?
http://www.hamburg.de/contentb…verletzungen-pdf-2009.pdf
Vielleicht steht da was konkretes.
Nein, leider stand eben genau da nicht drin. Aber mein Kollege hat hier etwas gefunden: http://www.hamburg.de/contentb…78/data/apo-grundstgy.pdf
§4 ist zumindest ein Paragraph, in dem ein Attest mal erwähnt wird. Leider nur in Bezug auf Leistungsnachweise.
Danke für Deine Mühe!
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