Drohende Arbeitsunfähigkeit

  • Hallo,


    ich habe eine wichtige Frage zur Arbeitsunfähigkeit für Seiteneinsteiger: Wenn ich aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage bin, weiter als Lehrer zu arbeiten, und diese Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde, kann ich dann Ansprüche geltend machen? Wenn ja, welche?


    Zum Hintergrund: Ich habe eine chronische Schädigung der Stimmbänder, die durch die Belastung der Stimme im Unterricht verursacht wurde (allerdings auch in der Frühphase von den Ärzten falsch eingeschätzt/behandelt wurde). Dadurch ist es wahrscheinlich, dass ich bald nicht mehr unterrichten kann. Ich warte aber noch auf die endgültige medizinische Beurteilung.
    Ich befinde mich als Seiteneinsteiger noch in der Ausbildung und bin im Moment krankgeschrieben. Ich befürchte, dass meine Arbeitsfähigkeit durch diese Krankheit generell eingeschränkt sein wird und meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch schlecht stehen. Also möchte ich mich jetzt schon informieren, welche Ansprüche ich habe.
    Wenn jemand konkrete Präzedenzfälle kennt oder weiß, welche Paragraphen hier greifen, wäre ich über alle möglichen Informationen dankbar.

  • Hallo,


    sollte sich die Arbeitsunfähigkeit in eine Erwerbsminderung einstellen, wird festgestellt werden müssen, ob man teilweise oder vollständig erwerbsgemindert ist. Wenn dies der Fall sein sollte, muss man auch über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (dann aber mit einem Rentenberater an der Seite...). Als Seiteneinsteiger ist man evtl. ja Beamter auf Widerruf, aber aus diesem Status lassen sich keine Ansprüche auf Versorgung herleiten.


    Ich drücke Dir aber die Daumen, dass es doch noch eine Besserung gibt.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hallo Mario,


    danke für die Besserungswünsche. Es wäre natürlich optimal, wenn ich meine Ausbildung abschließen und als Lehrer weiterarbeiten könnte.


    Leider bin ich bis jetzt nur Angestellter. Ich hatte gehofft, nach dem 2. Staatsexamen Beamter zu werden, aber ich habe Bedenken, dass nun die entsprechenden Voraussetzungen - auch wenn sich meine Stimme wieder regeneriert - nicht mehr gegeben sein könnten.


    Bis ich erfahren habe, wie ernst es um meine Stimme steht, habe ich mich noch nie mit der Erwerbsminderung beschäftigt, und habe daher so gut wie kein Vorwissen in diesem Bereich. Was mich vor allem interessiert, ist die Frage, ob ich auch jetzt schon etwas unternehmen kann/sollte. Außerdem frage ich mich, ob nicht besondere Ansprüche bestehen, wenn die Krankheit mit der Arbeitstätigkeit ursächlich zusammenhängt. Wie gesagt: Ich habe so gut wie keine Ahnung auf diesem Gebiet.

  • Hallo Hurford,
    zuerst einmal hoffe ich für Dich, dass Du wieder fitter wirst. Hab mir grad überlegt, wie man Dir am besten helfen könnte und bin über sogennante Stimmkurse gestoßen (siehe hier ) k.A. ob sowas hilft aber der Preis ist in meinen Augen überschaubar und vielleicht findest Du noch mehr Infos zum Thema im Internet.


    Solltest versuchen, möglichst nicht arbeitsunfähig bzw. berufsunfähig zu werden. Ich kenne zwar nicht Deine Voraussetzungen aber von einer Erwerbsminderungsrente wirst Du kaum leben können. Die gesetzliche Rente zahlt normalerweise nur 1/3 des letzten Nettoeinkommens. Auch die Voraussetzungen dafür sind sehr unterschiedlich, Du musst 5 Jahre in die Sozialkassen eingezahlt haben, damit Du ein Anrecht darauf hast (Mehr zur Erwerbsminderungsrente ).


    Eine alternative wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung, wobei ich nicht glaube, dass Du mit solchen Vorerkrankungen eine Chance hast aufgenommen zu werden. Und wenn, wirds bestimmt richtig teuer. Ich würde vielleicht versuchen meine Stimme zu regenerieren und dann eine private BU Versicherung abzuschliessen. Ansonsten bist du soweit ich weiß ja nicht gleich arbeitsunfähig, da Du noch andere Berufe ausüben kannst theoretisch. Wie gesagt, ich würde versuche meine Stimme soweit es geht zu schonen bzw. zu regenerieren. Vielleicht auch mal mit ein paar Musikern sprechen, die werden ähnliche Probleme haben nach Auftritten und haben bestimmt richtig gute Tipps :thumbup:

  • Hier wird am Kern des Problems vorbei diskutiert, denn es handelt sich "nicht nur" um eine normale Dienstunfähigkeit, sondern um eine dauerhafte Schädigung als Folge der beruflichen Tätigkeit. Dies ist grundsätzlich anders zu bewerten. Ansprüche könnten da - im Prinzip - auch entstehen, wenn man Angestellter ist. Der Fall ist eher vergleichbar, mit jemandem, dem Dienst einen Unfall hat, gleichzeitig aber ungleich komplizierter, da es sich nicht um ein einzelnes Schadensereignis handelt, sondern um einen längeren Krankheitsprozess.
    Man wird auch belegen müssen, dass die Schädigung auf die dinstliche Tätigkeit zurückzuführen ist, was ich mir sehr schwierig vorstelle, nach der relativ kurzen Zeit im Seiteneinstieg. Ich würde empfehlen, zunächst eine klare ärztliche Diagnose abzuwarten und dann damit zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen.

  • Hallo DonStudento,


    danke für die Links. Wenn ich weiterarbeiten kann, dann werde ich auf alle Fälle ein Stimmtraining machen müssen.


    Ich bin natürlich nicht völlig arbeitsunfähig, auch wenn ich nicht mehr unterrichten können sollte. Aber ich denke schon, dass meine Krankheit meine Aussichten einschränkt. In dem Zusammenhang wäre interessant, ob es vielleicht andere Stellen für Lehrer gibt, bei denen die Stimmbelastung nicht so stark ist. Aber ich kenne mich auch bei den Berufsalternativen noch nicht gut genug aus, um das beurteilen zu können.



    Hallo Moebius,


    Du hast ganz richtig erfasst, worauf ich hinaus wollte. Ich hatte nämlich vermutet, dass so ein Stimmschaden ähnlich wie ein Dienstunfall (auch wenn es nicht direkt einer ist) bewertet werden kann.
    Die interessanteste Frage für mich ist in diesem Zusammenhang: Wie kann ich beweisen, dass die Krankheit durch die dienstliche Tätigkeit verursacht wurde? Der Facharzt für Stimmkrankheiten hat das eigentlich schon auf meine Nachfrage hin bestätigt.


    Ich unterrichte (da ich vor dem Seiteneinstieg mehrere Vertretungsstellen hatte) auch schon länger und hatte vorher überhaupt keine Probleme mit der Stimme. Aber wie schon erwähnt: Als die ersten Probleme auftraten, bin ich auch falsch behandelt worden. Das könnte sich natürlich auch nachteilig auf meine Ansprüche auswirken.


    Ich habe auch schon geplant, einen Anwalt zu konsultieren, wenn der Befund vollständig ist, dass ich nicht mehr unterrichten darf. Ich wollte mich aber vorher schonmal so weit wie möglich informieren.

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