Heiraten, nur um im Lehrertauschverfahren berücksichtigt zu werden???

  • Hallo,
    habe gehört, dass man im Lehrertauschverfahren der (Bundes-)Länder nur eine Chance hat, wenn man verheiratet ist bzw. die Absicht hegt, dort zu heiraten :love: . Kann mir jemand sagen, was passiert, wenn ich hinziehe und dann doch nicht heirate, mich trenne o.ä....werde ich dann wieder "abgeschoben"???? ?( Und wird da tatsächlich überprüft (mit Anschreiben oder sowas), ob man wirklich einen Partner im Wunsch-Bundesland hat? Vielleicht hat ja schon einmal jemand wegen seinem Freund/Freundin das Bundesland gewechselt und kann mir ein bisschen berichten, wie das ablief? Das wäre sehr nett. ;)

  • Die Absicht, zu heiraten zählt gar nichts. Sogar ein bestelltes "Aufgebot" kann wieder abbestellt werden. Was da zählt, sind Fakten. Und das ist eine Heiratsurkunde und keine Absicht.


    Wenn du mal in einem Land als Beamter bist, wirst du bei einer Scheidung natürlich nicht mehr abgeschoben. Drin ist drin :P .


    LG!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Sorry, aber man muss - meiner Erfahrung nach- sagen, dass du ohne Hochzeit keine Chance hast. Bei mir hat's auch nur durch die Heiratsurkunde geklappt. Traurig, aber wahr....

  • Hallo!


    Ich will hier ja keinen demotivieren, aber es kann auch anders sein. Habe Mann, Kind, Haus und werde trotzdem nicht getauscht. Wenn das aufnehmende BuLa eben keinen Platz hat, dann gibts auch nix :(.


    Viel Erfolg!

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