Hallo,
ich habe im Schwimmunterricht ein Kind mit einer Brille der Stärke 8,5 Dioptrin. Das Kind kann seine Brille beim Schwimmen natürlich nicht absetzen. Sie ist Nichtschwimmerin.
Da wir in der Konferenz den Paragraphen §57 Schulgesetz NRW besprochen haben, stand hierin, dass die Kinder nur mit einer sporttauglichen Schwimmbrille zum Schwimmen gehen dürfen.
Hat jemand von euch so einen Fall? Braucht das Kind eine Sportbrille (270 Euro)? Wie geht ihr damit um?
LG tamina