Zählt VERA 8 für die Einteilung der E-Kurse?

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute mal eine Frage an euch Kollegen, die mir eine Freundin heute gestellt hat. Und zwar ist ihre Tochter in der 8. Klasse einer Gesamtschule. Sie haben ja jetzt vor kurzem auch VERA geschrieben und nun wurde meine Freundin zu der Klassenlehrerin bestellt, um mit ihr über die eine VERA Arbeit zu sprechen. Da hatte ihre Tochter nämlich nicht ganz so gut abgeschnitten. Allerdings steht sie ansonsten durchweg 2. Jetzt meinte die Lehrerin auf jeden Fall, dass das Mädchen nicht für diesen E-Kurs qualifiziert wäre aufgrund der VERA-Arbeit. Kann das sein, dass sie das Ergebnis zu Rate zieht? Ich kenn mich jetzt mit VERA 8 nicht aus, habe aber selbst mit meiner 3. Klasse jetzt VERA 3 geschrieben und weiß, dass das bei uns in der Grundschule so ist, dass man das Ergebnis NICHT als Klassenarbeit wertden darf und es auch nicht bei der Empfehlung für die weiterführenden Schulen benutzen darf. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man
    das Ergebnis NICHT als Klassenarbeit werten darf und es auch nicht bei der
    Empfehlung für die weiterführenden Schulen benutzen darf. Es kann doch
    eigentlich nicht sein, dass diese Lehrerin von der VERA Arbeit die
    Qualifikation für die E-Kurse abhängig macht, oder?



    LG PAJ

    • Offizieller Beitrag

    Laut http://www.standardsicherung.s….de/lernstand8/aktuelles/ kann sie VERA 8 nicht für die Beurteilung heranziehen.

    Zitat

    Die Lernstandserhebungen werden in Nordrhein-Westfalen nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet.


    Deine Freundin sollte also ggf. wegen der Einstufung in einen G-Kurs aufgrund der VERA-Ergebnisse am Ball bleiben.


    kl. gr. frosch

  • Vera 8 darf nicht benotet werden, kann jedoch als Teilleistung in die sonstige Mitarbeit einfließen. Alleine davon die Zuordnung zu bestimmten Kursen abhängig zu machen, dürfte aber wohl kaum vertretbar sein.

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