Darf die Schulleitung Noten ändern (Hessen)

  • Unter diesem Thema (Darf ein Schulleiter Noten ändern?) habe ich leider spezifisch nichts zu Hessen gefunden.


    An unserer Schule scheint es üblich zu sein, dass gegen Ende des Schuljahres die Schulleitung ziemlich häufig Lehrer einzeln bearbeitet, ihre Noten zu verbessern. Auch mir wurde schon 'gedroht', dass Noten von mir geändert würden ("Wir dürfen das nämlich"). Bisher hat sich aber nichts weiter ergeben. In den einschlägen Quellen (Dienstordnung, Beamtengesetz) habe ich nichts Gescheites gefunden.


    Überhaupt ist mir (muss ich zugegben) das ganze Rechtsverhältnis der Schulleitung zu den Lehrern ziemlich schleierhaft. Wo (außer der Dienstordnung) könnte man dazu, was Hessen betrifft, etwas finden?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, der Carl LInk / Wolter Kluwer Verlag bietet da einiges an - ich weiß nicht, ob man da "etwas Spezifisches zu Hessen" braucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das, was du schreibst, in einem Land erlaubt und im anderen verboten ist. M.E. nach betrifft das das generelle Schulrecht.


    Hier findet man die Bände, von denen ich sprach:


    http://shop.wolterskluwer.de/w…EPortal_0101&submit=Suche


    An anderer Stelle eben auch was zu Hessen.

  • Vielen Dank für den Bücher-Link!


    Allerdings hat in diesem Thread (Eltern monieren Benotung von Test/ Klassenarbeit und dann?) "Trantor" geschrieben, dass es ein Eingriffsrecht des Schulleiters in Hessen nicht gebe, dass dies schon "durchgeklagt" worden sei, er aber im Moment in Aktenzeichen nicht finde. Dies entgegen einem Zitat aus Hoegg "Schulrecht - kurz und bündig" (bei dem es aber um eine Änderung von Noten bei offensichtlich leistungsfremden Gesichtspunkten geht, was sich - für mich jedenfalls - ziemlich von selbst versteht.)

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