Unter diesem Thema (Darf ein Schulleiter Noten ändern?) habe ich leider spezifisch nichts zu Hessen gefunden.
An unserer Schule scheint es üblich zu sein, dass gegen Ende des Schuljahres die Schulleitung ziemlich häufig Lehrer einzeln bearbeitet, ihre Noten zu verbessern. Auch mir wurde schon 'gedroht', dass Noten von mir geändert würden ("Wir dürfen das nämlich"). Bisher hat sich aber nichts weiter ergeben. In den einschlägen Quellen (Dienstordnung, Beamtengesetz) habe ich nichts Gescheites gefunden.
Überhaupt ist mir (muss ich zugegben) das ganze Rechtsverhältnis der Schulleitung zu den Lehrern ziemlich schleierhaft. Wo (außer der Dienstordnung) könnte man dazu, was Hessen betrifft, etwas finden?
Vielen Dank im Voraus!