Selbstorganisierte Rückfahrt bei einem Schulausflug möglich?

  • Wir fahren mit zwei Klassen (überwiegend Volljährige) mit dem Zug zu einem Museum, 2 Stunden Zugfahrt. Es ist ein Tagesausflug, nachmittags steigen wir wieder in den Zug.


    Nun wollen einige Schüler noch am Abend die Stadt erkunden und auf eigene Faust heimreisen.


    Geht das in Ordnung? Ich habe dazu nichts gefunden.

  • Normalerweise endet die Schulveranstaltung mit der Rückkehr zur Schule. Wenn einzelne Schüler diese Rückfahrt nicht wollen, ginge das höchstens mit Zustimmung des Schulleiters und der schriftlichen Bestätigung der Schüler über die Kenntnisnahme, dass mit dem Verzicht auf die Rückfahrt auch der Versicherungsschutz endet und dass sich dadurch kein Teilerstattungsanspruch über die Fahrtkosten ergibt.

  • Im Elternbrief die Alternative erwähnen, dass die Schüler selbstständig zurückfahren und sich das bei Bedarf schriftlich geben lassen,
    dann spricht bei uns nichts dagegen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns wird das gelöst, indem die Schulveranstaltung dort endet und die Eltern das mit Unterschrift bestätigen (Abschnitt am informierenden Elternbrief). Klingt bei Volljährigen zwar albern, aber hilft ja nix.

  • Bei uns wird das gelöst, indem die Schulveranstaltung dort endet und die Eltern das mit Unterschrift bestätigen (Abschnitt am informierenden Elternbrief). Klingt bei Volljährigen zwar albern, aber hilft ja nix.


    So wird es jetzt auch bei uns gemacht, wobei die Volljährigen selbst unterschreiben, dass sie wissen, dass der Versicherungsschutz dann endet.


    Danke für eure Beiträge!

  • Die Eltern unterschreiben in unserer Schule bei Volljährigen nie etwas, denn diese sind selber groß. Die Eigenverantwortung ist ja ein Sinn der Volljährigkeit.


    Ich bin ja ein bisschen älter:), aber ich würde mich sehr wundern, wenn meine Mutter etwas für mich unterschreibt. Diese Unterschrift wäre dann ja gar nicht wirksam (ich bin kein Jurist). Und diese Phase beginnt auch in der Schule mit dem 18. Geburtstag.


    Dalyna: Die Unterschriften der Eltern sind also nicht nur vermeintlich albern, sondern sollten eigentlich rechtlich ohne Bedeutung sein, bringen also in der Praxis nix.

  • Die Eltern unterschreiben in unserer Schule bei Volljährigen nie etwas, denn diese sind selber groß.


    Und das ist auch richtig so. Volljährige sind volljährig und eine Unterschrift der Eltern nach dem 18. Geburtstag ist rechtlich irrelevant und damit unnötig, gleichgültig, ob der Volljährige seine Rechte kennt und verwalten kann oder nicht.


    Nele

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