Englisch als Erweiterungsfach in NRW --> Welche Fakultas? Nur Sek I oder auch Sek II?

  • Hallo,


    habe vor ziemlich genau vier Wochen mein 2. Staatsexamen (Kunst, Philosophie/PP) abgeschlossen und haben nun vor, im Oktober mein Studium für Englisch als Erweiterungsfach abzuschließen - nur konnte ich der Studienordnung leider nicht entnehmen, welche Lehrberechtigung ich dann für Englisch haben werde :S


    Könnte mir da jmd weiterhelfen? Darf ich dann nur in Sekundarstufe I oder auch in der Sekundarstufe II unterrichten?


    Wahrscheinlich ist die Frage überflüssig, aber ich möchte nur sichergehen: Laut Studienordnung und entsprechende Bezeichnung des Studiengangs ("Erweiterungsprüfung im Fach Englisch für das Lehramt an Gymnasien und den entsprechenden Schulstufen der Gesamtschule") sollte es ja für Sek I+II sein, aber in Ermangelung jedweder PRAKTISCHER Ausbildung in dem Fach bin ich mir unsicher über die tatsächliche Lehrberechtigung...


    Vielen Dank, Gruß


    René

    • Offizieller Beitrag

    Wenn sich daran nichts geändert hat, dann ist erhältst Du die Lehrberechtigung für das dritte Fach auf der Basis des Studienganges.


    Wenn Du Englisch für Sek I+II (heißt das nicht heutzutage Gy/Ge?) studiert hast, bekommst Du auch die "große" Fakultas für das Fach mit Bestehen des 2. StEx.


    Normalerweise findest Du den entsprechenden Paragraphen nicht in der Studienordnung sondern in der aktuellen OVP.


    Schau mal hiernach. (Unten auf S. 21 und oben auf S. 22)


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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