Eltern monieren Benotung von Test/ Klassenarbeit und dann?

  • Welches procedere gibt es an eurer Schule, wenn Eltern mit der Benotung eines Tests nicht einverstanden sind? ?(


    Z.B. Brief Austausch, mail Austausch, Gespräch, Beratung des Lehrer mit Fachleitung, Gespräch zwischen Eltern, Beratungslehrerin und Eltern, Hinzuziehung der Schulleitung?


    Fiktives Beispiel: Eltern sind mit Bepunktung einer Aufgabe bei einer Mathematik Arbeit nicht einverstanden, fordern wohlwollendere Bewertung, womit Schüler bessere Note bekommen würde.


    Gruß


    Simian

  • Da gibt es überhaupt kein "Prozcedere", sondern lediglich den Hinweis, dass ich mir meine Bewertungsmaßstäbe vorher gut überlege und auf Basis der entsprechenden Erlasse und Richtlinien festsetze, aber nicht hinterher verhandle.

  • Falls Eltern durch meinen kriteriengeleiteten Erwartungshorizont nicht durchgucken, dürfen sie gerne zu mir kommen, damit ich ihn erkläre. Und fertig.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Der Fachlehrer ist allein zuständig für die Benotung von Tests, Klassenarbeiten etc. Die Schulleitung (Leitung der Fachkonferenz, Fachberatung, das Kultusministerium, Gerichte) haben hier keine Weisungsbefugnis.


    Nobody is perfect: Meldet sich ein Schüler (oder seine Eltern) mit der sachlichen Anfrage, ob dieses/jenes/welches so stimmt oder ob da irgendwo ein Rechenfehler ist, dann gucke ich gern noch mal drauf. Ist es wirklich ein Rechenfehler, dann korrigiere ich die Note - meist nach oben, aber nach unten geht auch.
    "Notennachverhandlungen" sind aber eine ganz andere Sache und eine Schulleitung ist gut beraten, wenn sie diese konsequent & von Anfang an unterbindet. Schon allein, weil eine einzige bessere Note in einem Test in den allermeisten Fällen nichts an der Zeugnisnote ändern würde. Und dafür drei Gesprächstermine mit xy Beteiligten, einige Gutachten, die auch geschrieben werden wollen? Mit der Arbeitszeit eines Kollegiums sollte man sorgfältiger umgehen...

  • Die Eltern können gerne in deine Sprechstunde kommen, falls sie Fragen zur Bewertung haben - aber nicht, um die Note ändern zu lassen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Eltern meinen, sie hätten auf die Note ihres Kindes Einfluss. Wenn du dich bei der Bepunktung verrechnet hast - O.K., sonst nicht.


    Notenfeilschen geht gar nicht. Nur im äußersten Notfall würde ich die Fachschaftsleitung drüber schauen lassen, wenn es bekannte Eltern sind, dann evtl. schon im Voraus, um gleich damit argumentieren zu können. Aber bitte keine bessere Note geben, nur weil die Eltern das so wollen!

  • Danke für die bisherigen Kommentare.



    @ bear


    Wo steht, dass nur der Fachlehrer weisungsbefugt ist?


    Wie verhält es sich, wenn Eltern sich an Fachlehrer und Schulleitung wenden?


    Gruß


    Simian

  • Der Fachlehrer bist doch du, oder? Oder meinst du andere Kollegen? Die sind ja dann hofffentlich so, dass sie sagen, dass die Eltern das mit dir besprechen müssen.
    Falls sie sich an die SL wenden, dann
    a) sagt dein SL, dass das deine Sache ist und fragt, ob sie schon mit dir gesprochen haben
    b) kommt es zu einem Gespräch zwischen dir und SL, bei dem du alles erklärst oder/ und
    c) kommt es zu einem Gespräch zwischen dir, Eltern und SL, bei dem der SL hinter dir stehen sollte.
    Keine Panik, ich hatte das auch schon mehrmals. Solche Eltern gibt es immer wieder. Immer freundlich und souverän bleiben und eindeutig zeigen,
    dass du die Fachkraft bist. Verständnis für sie zeigen, aber auch in die SChranken weisen.

  • Zur Frage: Wo steht das, dass nur Fachlehrer Noten geben dürfen & dass die Schulleitung einen Fachlehrer nicht anweisen kann, Noten "einfach so" zu ändern?


    Drei Dinge vorweg:
    1) Schulrecht ist Landesrecht, deshalb kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche "Auslegungen" geben, aber meines Wissens ist das in allen BL ähnlich geregelt.
    2) Ich gehe hierbei davon aus, dass die Note "richtig" erteilt wurde (also z.B. keine "sachfremden" Überlegungen bei der Notenvergabe mit eingeflossen sind, etwa "X braucht ein wenig 'Motivation' (und hat außerdem verbotenerweise einen grünen Kugelschreiber verwendet) & bekommt deshalb zwei Noten schlechter, damit er/sie sich beim nächsten Mal mehr anstrengt".)
    3) Ich bin kein Schulrechts-Experte - also vorsicht: Es folgt gesundes Halbwissen :)


    Im Niedersächsischen Schulgesetz finden sich folgende Passagen:

    Zitat

    § 33 Entscheidungen der Schule
    Die Konferenzen, die Bildungsgangs- und Fachgruppen, der Schulvorstand sowie die Schulleitung haben bei ihren Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen.


    Heißt im Klartext, dass die Fachlehrkraft gegenüber Fachgruppe oder Schulleitung das letzte Wort (für den eigenen Unterricht) haben kann.
    Im Schulrechtskommentar [Anzeige](S. 167) steht dazu etwas von der "Zurückhaltung [der Gremien] bei der Leistungsbewertung, für die die einzelne Fachlehrkraft die Verantwortung trägt". Weiter heißt es, dass das "zuständige Gremium oder die Schulleitung [...] eine (Zeugnis-)Zensur nicht abändern [kann]" (aber: bei offensichtlichen Fehlern kann eine Überprüfung durch die Schulbehörde beauftragt werden).


    Die pädagogische "Freiheit" (=Verantwortung) ist aber kein "Freibrief", sondern wird im NSchG weiter erläutert, teils eingeschränkt:

    Zitat

    § 50 Allgemeines
    (1) 1 Die Lehrkräfte erziehen und unterrichten in eigener pädagogischer Verantwortung. 2 Sie sind an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der kollegialen Schulleitung, Beschlüsse des Schulvorstands, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse nach § 39 Abs. 1, Beschlüsse der Bildungsgangs- und Fachgruppen sowie an Anordnungen der Schulaufsicht gebunden.


    Man muss sich also z.B. an Konferenzbeschlüsse, Fachcurricula und andere Vorgaben halten (auch verbindlich verabschiedete Bewertungsmaßstäbe, Anzahl an Klassenarbeiten etc.). Aber es bleibt trotzdem noch ein großer Spielraum, den man passend zur Lerngruppe gestaltet.


    Noch eine Einschränkung der pädagogischen Verantwortung (in manchen BL: Freiheit):

    Zitat

    § 121 Fachaufsicht
    (2) Die Schulbehörden können pädagogische Bewertungen sowie unterrichtliche und pädagogische Entscheidungen im Rahmen der Fachaufsicht nur aufheben oder abändern, wenn
    1. diese gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstoßen,
    2. bei ihnen von unrichtigen Voraussetzungen oder sachfremden Erwägungen ausgegangen wurde oder
    3. sie gegen allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen.


    Heißt: Solange Bewertungen "richtig" erteilt wurden (also meine "Eingangsannahme #2"), kann die Schulbehörde nichts machen...




    Und noch ein paar Anmerkungen:
    Klassenarbeiten, Tests und andere schriftliche Leistungskontrollen im normalen Unterricht sind keine Verwaltungsakte. [Ausnahme: Arbeiten / Klausuren von besonderer Bedeutung, z.B. Abiturklausuren] (Ein Verwaltungsakt ist eine *erhebliche* Entscheidung, die auch eine "Rechtswirkung" nach außen hat. Ein Zeugnis (mit dem man sich also später vielleicht mal bewirbt) ist ein Verwaltungsakt. Es ist (mit der Entscheidung über (Nicht-)Versetzung) auch durchaus "bedeutend".)
    Nur Verwaltungsakte können durch Widerspruch oder Klage angefochten werden. Insofern werden Gerichte nicht einzelne Klassenarbeiten "hochsetzen".


    Wird eine Zeugnisnote gerichtlich angefochten, können auch einzelne Klassenarbeiten betrachtet werden - jedoch nicht inhaltlich, sondern nur formal (etwa: passen Randbemerkungen zum Gesamturteil). Korrekturen von Klassenarbeiten sollten also immer "justiziabel" sein.


    Eine solche gerichtliche Überprüfung werden Schulleiter / Fachaufsichten im Vorfeld sicher prüfen & dabei ebenfalls überprüfen, ob Noten nachvollziehbar, "richtig" erteilt wurden. Kommen sie zu dem begründeten Ergebnis, dass da was nicht "passt", können sie die Korrektur der Note verlangen. (Aber ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass Noten "richtig" gegeben wurden.)

    • Offizieller Beitrag

    Bear hat ja bereits fundiert geantwortet.


    Hier zur Ergänzung die rechtliche Lage:


    Es gibt ein "Eingriffsrecht" des Schulleiters.
    (vgl. Hoegg "Schulrecht - kurz und bündig", Cornelsen/Skriptor 2009, S. 85ff.)


    Zitat Hoegg:


    Zitat


    Zwar genieße der Lehrer einen pädagogischen Freiraum, aber nicht um seiner selbst willen, sondern um Schüler angemessen zu benoten. Der Schulleiter hingegen sei für die Einhaltung einer leistungsgerechten Notengebung an der Schule verantwortlich. [...]
    Der Schulleiter besitze folglich das Recht, die Lehrerin anzuweisen, eine Note, die offensichtlich nach leistungsfremden Gesichtspunkten gegeben wurde, abzuändern. Komme die Lehrkraft dieser Anweisung nicht nach, so habe der Schulleiter im Zuge des Selbsteintritts die Möglichkeit, persönlich die neue Note festzusetzen.


    Hierzu auch eine Entscheidung des VGH Bad-Wü, Beschluss vom 27.01.1988:


    Zitat


    Im Einzelfall kann der Schulleiter im Rahmen seiner Verantwortlichkeit dem Lehrer eine Weisung für die Benotung einer Klassenarbeit erteilen.


    (Quelle: ebd.)


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag


    In Hessen nicht, da ist das schon durchgeklagt worden, ich finde aber die Aktenzeichen jetzt auf die schnelle nicht :sleeping:

  • Danke für eure hilfreichen Antworten! Besonderer Dank an Baer, Bolzbold und Trantor für eure Mühe!


    Schöne Tage wünsche ich euch!


    Gruß


    Simian

  • Natürlich sollten die Eltern zunächst das GEspräch mit der LEhrkraft suchen. In der Regel glätten sich dann schon die Wogen.
    Wenn sie hier jedoch nicht überzeugt werden, wird bei uns auch mal die Schulleitung eingeschaltet. Es ist das REcht der Eltern und das finde ich in Ordnung. Man muss sich auch mal eingestehen, dass manche (wenige) Kollegen wenig transparente bzw. nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe haben. Dem sollte niemand hilflos ausgeliefert sein.


    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Der Fachlehrer ist allein zuständig für die Benotung von Tests, Klassenarbeiten etc. Die Schulleitung (Leitung der Fachkonferenz, Fachberatung, das Kultusministerium, Gerichte) haben hier keine Weisungsbefugnis.


    Nobody is perfect: Meldet sich ein Schüler (oder seine Eltern) mit der sachlichen Anfrage, ob dieses/jenes/welches so stimmt oder ob da irgendwo ein Rechenfehler ist, dann gucke ich gern noch mal drauf. Ist es wirklich ein Rechenfehler, dann korrigiere ich die Note - meist nach oben, aber nach unten geht auch.
    "Notennachverhandlungen" sind aber eine ganz andere Sache und eine Schulleitung ist gut beraten, wenn sie diese konsequent & von Anfang an unterbindet. Schon allein, weil eine einzige bessere Note in einem Test in den allermeisten Fällen nichts an der Zeugnisnote ändern würde. Und dafür drei Gesprächstermine mit xy Beteiligten, einige Gutachten, die auch geschrieben werden wollen? Mit der Arbeitszeit eines Kollegiums sollte man sorgfältiger umgehen...


    Gut so.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • ...Threadnekromantie?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    • Offizieller Beitrag

    ...Threadnekromantie?

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Stimmt.
    Aber um zu berichten, man habe das Licht im Keller wieder ausgemacht - welches man vorher wieder angemacht hatte, nachdem es über 6 jahre aus war...
    brauchst du weder alte Threads auszugraben noch neue zu starten.
    Das kannst du auch einfach sein lassen.
    Das ist nämlich
    https://upload.wikimedia.org/w…an.png/220px-Spam_can.png

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    Einmal editiert, zuletzt von Miss Jones ()

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