• Guten Abend an alle!


    Wer kann mir sagen wie genau die Revision, also der Schulleiterbesuch in der Probezeit, aussieht? Was wird erwartet? Wie läuft das ab?



    Danke für die Antworten!

  • Es gibt ein Vorgespräch, du bereitest zwei Stunden mit Entwurf vor, der Schulleiter kommt dazu und anschließend gibt es ein Gespräch. Später bekommst du dein Gutachten.
    Genauere Auskunft kann ich dir hier nicht geben, denn die Revisionen über die ich gehört habe, sind höchst unterschiedlich gelaufen. Jeder Schulleiter hat da seinen eigenen Schwerpunkt. Aber im Vorgespräch musst du über die Rahmenbedingungen und über rechtliches informiert werden und du hast die Möglichkeit Fragen zu stellen. Viele Schulleiter möchten "eine normale Stunde" sehen, ich würde mir da aber schon ein wenig Mühe geben und nicht unbedingt das Lehrwerk zücken.

  • Ich habe es doch richtig verstanden, dass eine Revision inerhalb bzw. nach den 2 Jahren, NACHDEM man verbeamtet wurde, ansteht!? Also eine Revision ist nicht möglich, nachdem man 2 Jahre im Vertretungsdienst gearbeitet hat, oder?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Nach der Verbeamtung hat man eine dreijährige Probezeit. In dieser Zeit stehen zwei Revisionen an. Hat man vorher als Angestellter (z.B. Vertretungsstellen) gearbeitet, können maximal zwei Jahre auf die Probezeit angerechnet werden. Das heißt, die Probezeit verkürzt sich auf ein Jahr. Dann ist die erste Revision einige Monate nach der Verbeamtung, die zweite Revision dann gegen Ende des Jahres.
    Hat man eine Poolstelle (als Beamter) können in dieser Zeit natürlich auch Revisionen stattfinden.

  • Ich befinde mich derzeit in dieser Situation. Da ich 2 Jahre eine Vertretungsstelle hatte, wird diese Zeit nun auf mein Probeverhältnis angerechnet. Wie Pipi Lotta bereits erwähnt hat, habe ich nun nur 1 Jahr Probezeit. Nächste Woche steht mein erster UB an (bin seit September als Beamte beschäftigt). Im September nächsten Jahres soll ich dann lebenslänglich bekommen. Also wird die Revision höchstwahrscheinlich knapp vor den Sommerferien stattfinden.


    Frage: Nach dem ersten UB wird doch lediglich über die Stunde und die bisherige Arbeit gesprochen, oder? Ein Kolloquium folgt erst nach dem 2. UB, oder? (Mein Kollege hat mich da letztens etwas wirsch gemacht..)

  • Wie die tatsächlichen Vorschriften sind, weiß ich nicht.
    Es wird insgesamt sehr unterschiedlich gehandhabt: mit Kolloquium oder ohne, Showstunden oder ganz normale Stunden, langer Entwurf oder knappe Planung... Hängt alles sehr stark von der Schulleitung ab. Ich hatte echt Glück ;)

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