Probezeit und Elternzeit

  • Guten Abend!


    Vielleicht weiß jemand von euch wie es sich mit der 3jährigen Probezeit im Falle einer Elternzeit verhält. Wir möchten ein weiteres Kind bekommen, ich bin aber erst zum 1.2.12 als Beamtin auf Probe (NRW) eingestellt worden, d.h. dass meine Probezeit noch bis 31.1.15 geht. Wir die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit dann hinten "angehängt" oder läuft die Probezeit weiter? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ich weiß es wirklich nicht!


    Vielen Dank!

  • Hi, der Mutterschutz vor und nach der Geburt wird auf die Probezeit angerechnet, normale Elternzeit nicht. Die Probezeit verlängert sich dann
    entsprechend so lange wie du zu Hause bleibst. LG

  • Was heißt denn die normale Elternzeit wird nicht angerechnet, die Zeit, die ich zu Hause bleibe, schon? Bleibe ich ein Jahr zu Hause, ist das ja Elternzeit, wird die Zeit dan angehängt oder nicht?

  • wenn du ein Jahr Elternzeit nimmst, wird dieses eine Jahr an deine Probezeit angehängt, d. h. deine Probezeit verlängert sich bis 2016. Die acht Wochen MuSchu nach der Entbindung werden dagegen angerechnet.

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