Muss man als Teilzeitlehrer mit geringer Stundenzahl wirklich alle Konferenzen besuchen?

  • Ich bin in einer ähnlichen Situation, jedoch geht die Schulleitung der Berufsschule, umsichtiger um.
    Angefangen hatte es mit vier Unterrichtsstunden - eigentlich bin ich selbständig. Als die ersten Konferenzen anstanden, hat die Schulleitung mit mir gesprochen, dass ich vorerst nicht an den "allgemeinen" Konferenzen teilnehmen bräuchte (sie wissen auch von meinem ca. 70 km einfachen Anfahrtsweg).
    Bei mir hatte ich das Gefühl, dass die Schule einfach froh war, jemanden zu haben, der das Unterrichtsfach unterrichten kann. Medizinische Abrechnung kann man ebenfalls nicht studieren...
    Selbst der Fachgruppenleiter kam vor der ersten Fachgruppenkonferenz zu mir, teilte mir den Termin und Tagesordnung mit, sagte dann aber, dass sie sich über mich freuen würden, inhaltlich aber nichts Wesentliches für mich dabei sei. Also fehlte ich bei der ersten Fachgruppenkonferenz.
    Im Folgejahr hab ich vorher deutlich gemacht, dass ich zur Fachgruppenkonferenz kommen werde. Daraufhin wurde der Termin sogar so gelegt, dass er im Anschluss an meine damaligen vier Unterrichtsstunden lag.
    Mittlerweile sind aus den vier Unterrichtsstunden, acht geworden, seit letztem Sommer 14, nach dem Sommerferien werde ich bei 19 liegen. Für mich wurde es mit Zunahme der Unterrichtsstunden zur Selbstverständlichkeit - ohne Bitten - zu den Konferenzen zu gehen.
    Ich weiß, dass ich mit einem sehr nettem Kollegium und umsichtiger Schulleitung zusammen arbeite.
    Würde mir wünschen, dass sich Deine Schulleitung auch ein wenig auf Dich zubewegt und sich Deine Situation genauer angeschaut hätte (wissen sie davon?), denn ich lese bei Dir deutlich heraus, dass Du gern an der Schule geblieben wärst und Dir die Entscheidung nicht leicht fällt.

  • Zitat

    ist vll ein wenig Off Topic:


    du gibst Geschichte als Fach an. Seit wann gibt es denn nicht genug Geschichtslehrer?

    Na, irgendwas musste ich ja angeben! Das Fach an sich möchte ich hier nicht angeben, weil es so selten ist, dass meine Anonymität bzw. die der betreffenden Schule nicht mehr gewährleistet wäre.

  • Na, irgendwas musste ich ja angeben! Das Fach an sich möchte ich hier nicht angeben, weil es so selten ist, dass meine Anonymität bzw. die der betreffenden Schule nicht mehr gewährleistet wäre.


    Na super; hast du schon mal überlegt, dass wir uns etwas dabei GEDACHT haben, dass die Forenteilnehmer doch bitte die Fächer eintragen sollen, die sie tatsächlich unterrichten? Irgendwelche Phantasieeinträge zu machen, weil man ja "irgendwas" angeben "muss" ist nun wohl die absurdeste Lösung überhaupt. :S


    Nele

  • Nele:


    Das machen doch sehr viele. Ich habe schon öfter gemerkt, dass die Angaben im Text nicht mit dem Profil übereinstimmen.


    Ich habe mir schon gedacht, dass das wahre Fach nicht genannt werden will, nicht Geshichte sein kann, da es nicht zu studieren und selten ist.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Das machen doch sehr viele. Ich habe schon öfter gemerkt, dass die Angaben im Text nicht mit dem Profil übereinstimmen.


    Ich wüßte nicht, dass das viele machen und finde das reichlich daneben.
    Und klar kann man Geschichte studieren als Fach studieren.


    Evtl. stimmen die Angaben im Text ja nur nicht überein, weil man mehr unterrichtet ;)

  • Na, irgendwas musste ich ja angeben! Das Fach an sich möchte ich hier nicht angeben, weil es so selten ist, dass meine Anonymität bzw. die der betreffenden Schule nicht mehr gewährleistet wäre.

    Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, dass ich die falsche Fächerangabe nicht gut finde. Zumal es ohnehin eher selten ist, dass ein Kollege nur mit 2 Stunden an einer Schule vertreten ist ... von daher dürfte auch die Anonymität nicht gerade gegeben sein.
    Und wenn man Angst hat, dass die Anonymität nicht gewährleistet ist, sollte man entweder gar keinen Post setzen oder dieser allgemeiner halten und z.B. nicht die konkrete Stundenzahl nennen.

  • Oh man, vielleicht hab ich einfach ein Fach ausgewählt was an einem Gymnasium meinem Fach grob am nähesten kommen würde. Ich finde das Fach in dem Zusammenhang mit meinem Post auch vollkommen irrelevant , die Stundenzahl jedoch ist hier jedoch keineswegs irrelevant, weil sie die ausschlaggebende Rolle bei meiner Problemstellung spielte. Bloss weil man sein Fach nicht nennen ganz konkret nennen will, soll man sich hier keinen Rat holen dürfen...?? Wohin hätte ich mich denn sonst anonym wenden können?

  • ]Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, dass ich die falsche Fächerangabe nicht gut finde. Zumal es ohnehin eher selten ist, dass ein Kollege nur mit 2 Stunden an einer Schule vertreten ist ... von daher dürfte auch die Anonymität nicht gerade gegeben sein.
    Und wenn man Angst hat, dass die Anonymität nicht gewährleistet ist, sollte man entweder gar keinen Post setzen oder dieser allgemeiner halten und z.B. nicht die konkrete Stundenzahl nennen.


    Ich finde diese Vorwürfe völlig daneben.


    Da ist jemand, der mit Schule ansonsten nicht viel zu tun hat, nur eben diese zwei Stunden. Und anonym fragen wil.


    Da finde ich es völlig legitim, das Fach ein wenig "allgemeiner" zu beschreiben, als es im konkreten Fall genannt wird. Das ist doch offensichtlich kein Troll-Post, warum dieses oberlehrerhafte Zurechtgeweise :wacko:

  • Hallo,
    schwieriges Thema - wie immer artet so eine Diskussion aus und bei manchen Kommentaren koche ich innerlich.
    Blöd ist, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt sondern dass die Schulen sich da selber was überlegen müssen, aber sie sind verpflichtet das zu tun und Teilzeitkrläfte zu entlasten. Ich arbeite auch Teilzeit und zwar bewusst, weil ich zwei kleine Kinder zu Hause habe. Und Konferenzen sind nicht gleich Konferenzen. Kollegen am Gymnasium oder der Realschule schütteln gerne mal den Kopf, wenn ich von unserer Konferenzfrequenz und dem -umfang berichte.
    Bei uns ist im Prinzip wöchentlich Gesamt- oder Teamkonferenz und zwischendrin noch andere Veranstaltungen. Die Dauer ist bei uns jeweils um die 3 Zeitstunden. Eine ganze Zeit lang habe ich das mitgemacht und bei allem teilgenommen, weil es bei uns auch keine festen Regeln gab/gibt. Aber das ist echt Wahnsinn und steht in keinem Verhältnis.
    Wir hatten auch eine Kollegin, die in Elternzeit nur mit 2 Stunden unterrichtet hat und zwar Religion, weil wir da auch dringend Bedarf hatten und die musste selbstverständlich nicht an allen Konferenzen teilnehmen sondern war etwa 2 bis 3 Mal pro Schuljahr dabei.


    Es stimmt, dass man bei Konferenzen keine feste Regel der Teilnahme gemäß der Reduzierung hat, ABER die Einzelschulen sind aufgefordert schulinterne Lösungen auf Basis der "Handreichungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Leherinnen und Lehrer" zu erarbeiten. Das kann so aussehen, dass sich Teams bilden, die abwechselnd an den Konferenzen teilnehmen und sich gegenseitig informieren oder dass eine bestimmte Anzahl von Fachkonferenzen pro Schuljahr vorgegeben wird, an denen der Teilzeit-Lehrer teilnimmt.

  • Ich habe inzwischen gekündigt, es ging einfach nicht anders. Gespräche haben nichts genützt und die Konferenzen, die z.T. zu vollkommen absurden Themen statt finden arten viel zu sehr aus, zeitlich aber auch in der Frequenz.
    Die Direktion war geschockt, weil sie sich sehr schwer tun werden jemanden für das Fach zu finden, aber so ist es nun halt. Vielen Dank für Eure Beiträge! Meine Erfahrung im öffentlichen Schulwesen hat sich damit erst einmal erledigt. :)

  • Hallo zusammen,


    ich hänge mich mit meiner Frage einfach mal hier an und hoffe, dass mir jemand Auskunft geben kann: Müssen (in NRW) Teilzeitkräfte (konkret mit mit einer halben Stelle) an allen Konferenzen teilnehmen?
    Ich bin langsam genervt von den vielen Zusatzterminen bei denen ich immer Kinderbetreuung organisieren muss. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, nur eine halbe Stelle zu arbeiten, weil ich auch noch etwas von meinem Kind haben möchte und der Haushalt will ja auch noch gemacht werden. Unter der Woche bin ich quasi alleinerziehend weil mein Mann zur Zeit "auswärts" arbeitet und die KiTa hat auch nur begrenze Betreuungszeiten.
    Ich war (vielleicht blauäugig) davon ausgegangen, dass man mit einer halben Stelle auch nur die Hälfte an Zusatzveranstaltungen wahrnehmen muss. Meine Schulleitung besteht aber auf Teilnahme der Teilzeitkräfte an allen Veranstaltungen (LeKos, Dienstbesprechungen, Fachkonferenzen...) und die sind sehr häufig. Gibt es da eine rechtliche Grundlage?

    • Offizieller Beitrag

    Wer googelt, der findet.


    http://www.schulministerium.nr…recht/Dienstrecht/ADO.pdf
    §17


    Ferner:


    http://www.bezreg-arnsberg.nrw…andreichungen_einsatz.pdf


    Bei uns hat die Schulleitung in unserem Sinne reagiert und alle Teilzeitkollegen gebeten, Tandems zu bilden, um die übermäßige Belastung durch Konferenzen zu reduzieren.


    Gruß
    Bolzbold

  • Aus meiner Sicht ist die Behandlung von Teilzeitlehrkräften nichts anderes als üble Ausbeutung und mir fehlt eine Berufsvertretung, die sich endlich mal kümmert.
    Mit 12 Stunden Unterrichtsverpflichtung und einer Klassenleitung habe ich schon deutlich mehr an Arbeit, als eigentlich entlohnt wird. Bei Fahrten, Unterrichtsveranstaltungen etc.
    sieht es doch so aus, dass ich die gleiche Arbeit wie meine Vollzeitkollegen mache, nur teilweise während meiner "Freizeit" und ohne Bezahlung. Jetzt hat unser SL die DBs auf 3 Stunden
    erhöht (ehrlich, die meiste Zeit davon ist überflüssig wie ein Kropf und könnte per e-mail rumgeschickt werden). Außerdem wird jetzt massiv an der "Schulentwicklung" gearbeitet und
    ich soll 1:1 in Arbeitsgruppen u.ä. Grausamkeiten teilnehmen, während meine Kinder unbetreut sich selbst überlassen sind. Da wir eine kleine Schule, verteilt auf 2 Standorte, sind, kann man den "Personalrat" auch getrost vergessen. Und dafür bekomme ich als Lehrer 3. Klasse rund 800 Euro/netto !!! Es sollte selbstverständlich sein, dass die Teilzeitlehrkräfte nur entsprechend ihrer Unterrichtsverpflichtung zu anderen Dienstverpflichtungen herangezogen werden oder einen entsprechenden Freizeitausgleich erhalten.

  • Sieht bei uns genauso aus. Da werden Projektwochen, Klassenfahrten und die tausend Millionen anderen Dinge im selben Umfang durchgeführt wie bei Vollzeitkräften.
    Das Schlimme ist, als Beamter ist man so etwas von wehrlos gegen so etwas. Da wird mal eben darauf verwiesen, dass das zu den Dienstpflichten gehört.
    Das einzige was man effektiv machen kann, ist, sich die Zeit und damit das Geld durch regelmässige Krankmeldungen wieder reinzuholen.
    Wenn man so menschenverachtend ausbeutend behandelt wird als Teilzeitkraft, muss man sich auch etwas kriminelle Energie aneignen. Denn etwas anderes als Erschleichung von unbezahlter Arbeitskraft macht der Dienstherr auch nicht mit seinen Teilzeitregelungen. Dafür kämpfen, dass man beispielsweise mit halber Stelle auch nur halb so viele Arbeitsstunden abzuleisten hat (wie es in jedem anderen Beruf ja möglich ist!), ist ein Kampf gegen Windmühlen.
    Der Lehrerberuf ist und bleibt ein Ausbeutungsberuf, lediglich, wenn man Vollzeit arbeiten kann, steht Alimentierung und zu erbringende Leistung halbwegs in einem angemessenen Verhältnis. Obwohl man auch da davon sprechen kann, dass man nicht gerade reich wird, auch, wenn man ein Vielleister ist, der in anderen Berufen Karriere machen würde. Aber verglichen mit der Teilzeitausbeutung ist es immer noch ein Paradies.
    Schlimm nur für die Kollegen, die aus diversen Gründen nicht Vollzeit arbeiten können.

  • Dazu gab es neulich einen aktuelleren Thread, wo es darum ging, dass das glücklicher Weise nicht in allen Bundesländern so ist, ich nehme an diverse Dingen nicht teil, weil ich nur 2 Tage in der Schule bin, die anderen Tage interessieren mich die Veranstaltungen in der Regel nicht, sollte ich doch mal erwünscht sein, kann die Schulleitung mich nett bitten und manchmal komme ich dann, aber nicht immer!

  • Ihr seht ja, ich bin Anfänger hier. Habe noch etwas recherchiert und bin fündig geworden. Eine verbeamtete Gymnasiallehrerin (Teilzeit) hat geklagt
    und in 3. Instanz vom Gericht Recht bekommen: Da heißt es, dass bei Teilzeitkräften auch die außerunterrichtlichen Aufgaben lediglich entsprechend
    ihrer Stundenverpflichtung abgeleistet werden müssen und angeblich ist zumindest in Nds. vermutlich als Konsequenz auf das Urteil ein neuer Teilzeiterlass
    auf dem Weg, der verbindlicher sein soll.

    • Offizieller Beitrag

    Das einzige was man effektiv machen kann, ist, sich die Zeit und damit das Geld durch regelmässige Krankmeldungen wieder reinzuholen.
    Wenn man so menschenverachtend ausbeutend behandelt wird als Teilzeitkraft, muss man sich auch etwas kriminelle Energie aneignen. Denn etwas anderes als Erschleichung von unbezahlter Arbeitskraft macht der Dienstherr auch nicht mit seinen Teilzeitregelungen. Dafür kämpfen, dass man beispielsweise mit halber Stelle auch nur halb so viele Arbeitsstunden abzuleisten hat (wie es in jedem anderen Beruf ja möglich ist!), ist ein Kampf gegen Windmühlen.

    So stellt man sich also über das Gesetz, obwohl man gelobt hat, dieses zu achten. Das ist schon ziemlich selbstgerecht. Würdest Du Deinen Schülern auch zugestehen, im analogen Fall ohne Sanktionen blau machen zu dürfen?
    Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Und indirekt zu solchen Methoden wie oben von Dir beschrieben aufzurufen, halte ich auch für völlig daneben.

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