Schweigepflicht im Lehrerzimmer?

  • Diese Frage kam gerade in einem andereen Forum auf, die Antworten sind noch sehr rar und mich würde mal eure Sicht der Dinge interessieren, weil es mir ähnlich geht, wie der TE dort...


    Also, ich tausche mich gerne in den Pausen mit den Kollegen über meine Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus, natürlich auch im Lehrerzimmer, so dass auch Kollegen die Gespräche mitbekommen, die vielleicht nichts oder nur am Rande (durch Vertretung oder so) mit dem betroffenen Kind zu tun haben. Gerne spreche ich auch mit erfahreeren Kollegen oder Kollegen, die vielleicht Geschwister unterrichten und so vielleicht noch etwas mehr Einblick in eine Situation (z.B. häusliche Situation) oder einfach einen anderen Blickwinkel haben. Aber, darf ich das eigentlich? Oder darf ich nur mit den Klassenlehrern über die Kinder sprechen? Gibt es da rechtliche Vorgaben (in meinem Fall für NRW)?
    Wie seht ihr das? Ich bin immer davon ausgegangen, dass das im Lehrerzimmer okay ist, weil wir ja eigentlich auch irgendwie zum Schweigen verpflichtet sind. Aber gilt diese Schweigepflicht auch innerhalb eines Kollegiums, wegen Datenschutz usw.?
    LG Ilse

  • Wie soll das denn gehen? Wir arbeiten nebeneinander her und schweigen uns über die Schüler aus, die wir gemeinsam unterrichten? Oder wir ziehen uns für Gespräche über Schüler in einen schalldichten Raum zurück?
    Ich gehe davon aus, dass die anderen Kollegen sich bewusst sind, dass sie Informationen, die sie über Schüler mitbekommen - auch über Schüler, die sie nicht unterrichten -, verantwortlich und vertraulich behandeln. Alles andere fällt für mich unter kollegiale Kooperation.

  • Ja, das würde ich grundsätzlich eigentlich auch so sehen... In dem Thread, auf den ich mich hier beziehe, geht es darum, dasss ein Schulsozialarbeiter das allerdings anders sieht und mit den Kollegen ausschließlich unter vier Augen spricht. Es gab sowohl die Meinung, er habe Recht, als eben auch, dass das alles unter Dienstgespräch fällt und damit völlig okay ist...

  • Hallo,


    für Schulsozialarbeiter gilt:
    - ohne die Zustimmung des Schülers darf er garnichts, was ihm der Schüler anvertraut hat weitergeben.


    Beratungsgespäche mit einer Lehrkraft würde ich aus diesem Grnde heraus auch lieber unter vier Augen führen, da dort ja evtl. die Problematik einer ganzen Klasse "durchgekaut" wird.


    Ich denke, dass es einfach eine andere Perspektive ist.


    LG
    MamaMuh

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