Wie kann ich legal ein Lied im Unterricht abspielen?

  • Einen schönen guten Tag!


    In ca. zwei Wochen steht meine 1. Lehrprobe an. Die Stunde möchte ich mit "People are Strange" von The Doors beginnen, da es sich um das Lieblingslied der Romanfigur handelt, auf die sich die Lehrprobe bezieht. Soweit ich jedoch weiß, ist es illegal, einfach eine CD mitzubringen (auch wenn es sich dabei um eine Original-CD handelt). Legal wäre nur, wenn ich das Lied online über Youtube abspielen könnte. An meiner Schule gibt es jedoch kein W-Lan und nur deswegen in den Computerraum zu gehen, finde ich nicht geeignet (da ich noch Gruppenarbeit etc. vorgesehen habe und die nur schwer im Coputerraum zu verwirklichen ist).
    Gibt es noch einen anderen Weg? Ich habe gehört, es sollte möglich sein, eine CD mit dem Recht zu kaufen, es in der Schule benutzen zu dürfen. Es würde dann mehr kosten, wäre aber legal. Weiß da jemand mehr (wo kauft man die dann)?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


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  • Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - aber nach meinem Kenntnisstand ist die Vorführung im Klassenraum "nicht-öffentlich" und daher zulässig.
    Das Abspielen wäre wohl auch von einer gebrannten CD möglich, solange sich das Original in deinem Besitz befindet und du nur die Kopie benutzt, damit das Original nicht beschädigt wird.


    Das Abspielen über Youtube wäre wohl eher kritisch einzustufen - da es sich dabei sicher um keine legale Version handelt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hm...jetzt bin ich ein bisschen verwirrt. Unsere Seminarlehrerin meinte, es ist nur übers Internet legal, z.B. übers Youtube.

  • Wie man ein Lied abspielt? Mit dem CD-Player. :)
    Das Abspielen ist legal, wenn es im Klassenveband geschieht.
    Problematisch ist vor allem das Herunterladen eines Videos bei Youtube und das anschließende Zeigen des gespeicherten Videos.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Quatsch, das ist doch nicht illegal, CDs abzuspielen. Wie sollte dann Musikunterricht ablaufen? Sofern du die gekauft hast ist das eh kein Problem.
    Genaues findet ihr hier: Fragen zur GEMA


    Dort heißt es im Wortlaut: ...der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände [hat] (...) einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen (..). Dieser Pauschalvertrag gestattet die Musiknutzung in der Schule


    Selbst YouTube ist eine Grauzone. Soweit ich weiß, ist nicht das Abspielen, allenfalls das Hochladen und weitergeben verboten.


    Deine Seminarlehrerin hat keine Ahnung. Bring ihr ruhig mal den Text der GEMA mit.

  • naja, aber auf dieser Seite steht auch:
    "Lehrerin Meyer besitzt in ihrer privaten CD-Sammlung ein CD von Ivan
    Rebroff mit russischen Liedern. Mit ihrem Leistungskurs möchte sie
    einige der Songtexte im Rahmen des Russischunterrichts übersetzen. Dazu
    spielt sie den Schülern die Lieder zuerst vor. Darf sie das?


    Das
    Vorspielen der CD ist unzulässig. Durch die Musikwiedergabe wird das
    Recht der öffentlichen Wiedergabe tangiert, wenn man unterstellt, dass
    der Schulunterricht öffentlich im Sinne des Urheberrechts ist. Die
    Wiedergabe ist auch nicht auf der Grundlage von § 52 UrhG privilegiert,
    da die Vorschrift nur die Schulveranstaltung, nicht aber den
    Schulunterricht erfasst. Anders als beim Schulunterricht handelt es sich
    bei der Schulveranstaltung lediglich um ein zeitlich begrenztes
    Einzelereignis."

  • http://www.urheberrecht.th.sch…7a99650879c07/index.html:
    "Bezüglich der Frage, ob der Schulunterricht selbst öffentlich ist,
    besteht Rechtsunsicherheit. Die Frage ist bislang von den Gerichten noch
    nicht geklärt. Teilweise wird angenommen, dass der Schulunterricht in
    jahrelang vergleichsweise stabilen Schulklassen nicht öffentlich sei.
    Dem steht gegenüber, dass sich die Struktur innerhalb einer Klasse
    innerhalb eines Schuljahres mehrfach ändert und auch die Gewalt an den
    Schulen bzw. innerhalb der Schulklasse stark zugenommen hat. Das sind
    starke Indizien dafür, dass eine persönliche Verbundenheit im Sinne des
    UrhG nicht mehr gegeben ist. Mit guten Gründen kann deshalb davon
    ausgegangen werden, dass der Schulunterricht öffentlich ist.""

  • Die Rechtsauffassung des Dienstherren in NRW ist, dass der Unterricht nicht öffentlich ist. Dass Vertreter der Medienindustrie eine andere Rechtsauffassung haben, ist nicht sonderlich verwunderlich, man sollte sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen.


    Nele

  • Die Rechtsauffassung des Dienstherren in NRW ist, dass der Unterricht nicht öffentlich ist. Dass Vertreter der Medienindustrie eine andere Rechtsauffassung haben, ist nicht sonderlich verwunderlich, man sollte sich davon aber nicht ins Bockshorn jagen lassen.


    Nele


    Könntest du mir, bitte, sagen, wo ich etwas dazu finde? Falls es dann angesprochen wird, hätte ich gerne etwas in der Hand, mit dem ich argumentieren kann.

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ehrlich, wieso macht man sich über so etwas Gedanken. Selbst wenn es da zu einer Klage käme (was ja sehr unwahrscheinlich ist) ist man als Lehrer erst einmal hoheitlich tätig, d.h. eventuelle Forderungen müssten gegen das Land gerichtet werden. Und im unwahrscheinlichen Falle, dass dieses hier zahlen müsste, könnte diese Zahlung von der Lehrkraft nur zurückgfordert werden, wenn diese grob fahrlässig gehandelt hätte, was schwer nachzuweisen wäre. Und in diesem noch unwahrscheinlicherem Fall müsste eben die Diensthaftpflichtversicherung eintreten.

  • Naja, ich mach mir da Gedanken, weils unsere Seminarlehrerin explizit angesprochen hat und uns davor gewarnt hat, einfach irgendetwas abzuspielen. Da möchte ich schon bei der Lehrprobe vorsichtig sein, da sie ja in der Kommission sitzt

  • Auf der sicheren Seite wärst du, wenn du deinen Songtitel von einem Schulbuchverlag erworben hättest. Die drücken ja extra Kohle an die Urheber ab.
    Auf der anderen Seite fände ich das ausgesprochen armseelig, wenn die Fachleiterin so einen Schwachsinn unterstützt. Zumal es offensichtlich nach Bundesland und Sachverhalt unterscheidet.

  • Ich bin gerade ganz sprachlos, wie soll denn vor youtube-Zeiten Musik in den Unterricht gekommen sein?


    Ich drücke dir die Daumen, dass deine anderen Seminarleiter weniger penible Paragraphenreiter sind!!!

  • Ich bin gerade ganz sprachlos, wie soll denn vor youtube-Zeiten Musik in den Unterricht gekommen sein?

    Na, so wie sich das gehört:
    Mit Klampfe, KlaVier und Chorgesang :band:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Woher kommt den die Behauptung, dass das Vorspielen einer CD unzulässig ist? Wenn, dann ist es genehmigungs- bzw. gebührenpflichtig.
    Also melde man sich bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion und meldet eine Veranstaltung an. Und der zuständige Sachbearbeiter stellt dann ein paar Fragen, erteilt dann die Genehmigung und schickt einen Gebührenbescheid. Der aktuelle Tarif für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergabe ohne Eintrittsgeld in Räumen bis 100m² beträgt 26,40€. Sollte es also wirklich erforderlich sein, wäre man damit auf der sicheren Seite. Man hat auf jeden Fall ein Dokument, das man den Besuchern präsentieren kann.
    Und der Mensch bei der Bezirksdirektion kann bestimmt auch nähere Auskünfte geben

  • Vielleicht sollte man mal mitzählen, wie viele Kopien aus den einzelnen didaktischen Standardwerken die werte Frau Seminarlehrerin im Laufe der zwei Jahre in den Fachsitzungen verteilt. Nicht, dass sie am Ende noch über die zulässige Prozentzahl rutscht? Und dass sie ja nichts aus einem Lehrbuch einscannt, um für ein Arbeitsblatt oder ein Protokoll zu verwenden!


    Also, über manche Seminarlehrer kann man nur noch den Kopf schütteln. Dass sich Refs bei Lehrproben zu viele Gedanken über solche Dinge machen, ist leider ja normal und irgendwie auch verständlich. Dass aber die Seminarlehrer solchen Unsinn auch noch forcieren, ist einfach nur unnötig!
    Mein Seminarlehrer hat mich mal nach einer Lehrprobe, in der ich als Einstieg eine Werbung auf Folie gezeigt habe, gefragt, ob ich von der entsprechenden Firma auch die Genehmigung eingeholt habe. Ich habe dann behauptet, ich hätte alles per email geklärt, und damit war die Sache auch abgeschlossen.

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