Wenn ich mein Beambte Status aufgeben wurde, kann ich nach zum beispiel ein Jahr die wieder bekommen?
Es ist eine Frage für eine Freundin die Lehrerin ist.
Herzlichen dank!
Wenn ich mein Beambte Status aufgeben wurde, kann ich nach zum beispiel ein Jahr die wieder bekommen?
Es ist eine Frage für eine Freundin die Lehrerin ist.
Herzlichen dank!
Wieso sollte man das tun?
Die Freundin möchte ein Jahr oder so ein anderen Job machen (Full Time)
Beurlaubung unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge?
Danke für die tip. Frage: kann Mann dann mehr als 8 stunden pro Woche arbeiten? Oder musste sie dann eine andere Lösung suchen?
Das ist nicht so einfach:
1. Urlaub ohne Bezüge wird nicht automatisch genehmigt, sondern nur, wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, also zB die Schule problemlos ein Jahr auf einen verzichten kann. (Und welche Schule kann das schon?)
2. Man bleibt trotzdem Beamter und muss sich eine andere Tätigkeit immer noch genehmigen lassen, auch wenn man ohne Bezüge beurlaubt ist. Die Beschränkungen für Nebentätigkeiten bleiben bestehen. Warum sollte der Dienstherr einen Beamten beurlauben, damit dieser eine andere Vollzeittätigkeit ausübern kann? Das wird vermutlich nicht passieren.
Also, in Hessen würde dabei ein Vertretungsgrund entstehen, so dass ein (billiger) zeitlich befristeter Angestelltenvertrag abgeschlossen werden könnte. Ansonsten kommt es auf die angestrebte Tätigkeit an. Im beruflichen Bereich werden Tätigkeiten in der Wirtschaft sogar ausdrücklich gwünscht.
Die Freundin:
meine Situation: ich bin beurlaubt ohne Bezuege, das heisst ich darf momentan nicht mehr als 8h pro Woche arbeiten.
ich moechte aber gerne versch. Geschaeftsideen ausprobieren bei denen ich wohl mehr arbeite und verdiene als erlaubt.
Das wuerde bedeuten ich muesste meinen Beamtenstatus aufgeben, um frei zu sein.
Besteht hinterher die Moeglichkeit wieder verbeamtet zu werden? Sozusagen, falls alle geschaeftsideen fehlschlagen und ich den sicheren Lehrerjob wiederhaben moechte...
Gibt es das?
Mein Freund will mir die Antwort, die ich schon kenne nicht glauben
Sie heisst: "Nein!!" Stimmts?
Man kann sich hinterher meines Wissens nach genau so wie jeder andere noch mal auf ausgeschriebene Stellen bewerben und meines Wissens nach grundsätzlich auch wieder verbeamtet werden (ohne Garantie). Ob das praktisch passiert - also ob sich die Schule ausgerechnet für den Bewerber entscheidet, der die Brocken schon einmal hingeschmissen hat - steht natürlich auf einem anderen Blatt und erscheint mir, besonders bei Primarlehramt, ein recht riskantes Spiel zu sein.
Es gibt wohl auch die Möglichkeit, das Beamtenverhältnis ruhen zu lassen. Ob das das gleiche ist, wie Beurlaubung ohne Bezüge weiß ich allerdings nicht und auch nicht, welche Konsequenzen damit verbunden sind.
Also ich weiß, dass man(n)/ Frau sich nur beurlauben lassen kannen, natürlich unter Wefall der Geld-, und Sachbezüge. Und der Dienstherr muss dem zustimmen. Ansonsten gibt es nur das System "Entlassung" und damit kein zurück
Achtung Troll?
Schräge Frage, schwache Rechtschreibung....
Ich poste hier mal kurz, um zumindest für Baden-Württemberg (BW) eine immer wieder auftauchende Meinung zu widerlegen: Es stimmt nicht, dass man nie mehr Beamter werden kann, wenn man einmal "gekündigt" hat. Für BW:
Man kann als Beamter um seine Entlassung bitten, der dann innerhalb von 3 Monaten stattgegeben werden muss. Man kann sich Jahre später genauso wieder bewerben (über Liste oder auf schulscharfe Ausschreibungen), als ob man nie im Dienst gewesen wäre.
Alle Posts in Richtung "dann wirst du nie mehr wieder zurückgenommen" stimmen einfach nicht. Hintergrund ist meine eigene Erfahrung: Ich habe einige Jahre als Lehrer gearbeitet. Ich habe um meine Entlassung gebeten und einige Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet (Vollzeit, sozialversicherungspflichtig). Dieses Jahr habe ich mich wieder für den Schuldienst beworben und zum Halbjahr auch eine verbeamtete Stelle angeboten bekommen, die ich jedoch aus bestimmten Gründen nicht angenommen habe.
Abhängig vom Bedarf (in meinem Fall MINT-Fächer, SEK I) kannst du auch wieder zurück, auch wenn das vielleicht manche Leute nicht wahrhaben wollen. Dass das natürlich im Primar-Bereich schwerer wird, dürfte klar sein.
Das also nur mal als echte Erfahrung und nicht nur als "ich kenne aber einen Rektor, der hat eine Schwiegertochter und deren Schwester..." Bitte keine Kommentare wie "Brocken hingeschmissen", oder "Warum willst du wohl jetzt wieder zurück in den sicheren Hafen?" oder sonstige moralische Bewertungen meiner geschilderten Erfahrungen :).
Davon abgesehen: Wenn du selbständig, d.h. nicht sozialversicherungspflichtig arbeitest, wird wohl kaum einer deine Arbeitszeit kontrollieren können, wenn du dich beurlauben lässt...
Vielen Dank fuer all eure Antworten. Das hat mir sehr weiter geholfen!!
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