Hallo Allerseits,
mir ist heute bei Stellenanzeigen in LEO eine Formulierung aufgefallen:
"Diese Stelle ist auch für ein anderes Lehramt / den Seiteneinstieg geöffnet.
Eine Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteigern an Waldorfschulen durch eine
berufsbegleitende Teilnahme an einer pädagogischen Einführung
oder einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist nicht möglich."
Wie ist das eigentlich zu verstehen? Einfach nur so, dass die Ausbildung nicht zu einer Tätigfkeit an Waldorfschulen befähigt?
Meine Verwirrung rührt auch daher, dass die Stelle nicht bei LOIS zu finden war, sondern nur bei LEO...
Kann mich jemand aufklären, stehe auf dem Schlauch...
VG,Novizin