Zeitungsartikel: Strafanzeige gegen Lehrerin wegen Freiheitsberaubung

  • Ohne Worte: Aus einer Schule im Kreis Northeim, Niedersachsen: http://www.hna.de/nachrichten/…misshandlung-2294801.html


    Positiv überrascht haben mich tatsächlich die Leserkommentare.


    (anders würde ich die Sache nur dann sehen, wenn die Lehrerin das Kind in der Klasse eingeschlossen haben sollte - da davon aber nichts erwähnt wurde, gehe ich auch mal davon aus, dass es sich um ein Verbot á la "In der Pause bleibst du im Klassenraum" handelt."

  • Manche Eltern drehen doch echt ab. Aber wehe ihr Kind hätte etwas abbekommen, dann wäre das Geschrei noch größer. Und ist dann nicht jeder Unterricht Freiheitsberaubung, immerhin müssen die Kinder 45 Minuten im KLassenraum bleiben! :rolleyes:


    Ohne Worte!

  • Wird interessant zu sehen, wie Staatsanwaltschaft und Schulbehörde entscheiden.


    Wenn es aufgrund solcher Vorkommnisse zur Abwägung zwischen pädagogischen Auftrag einerseits und des Vermeidens von Disziplinarverfahen / Bestrafung andererseits kommen sollte, dann ist klar, wie eine auch gegenüber der eigenen Person verantwortungsvolle Lehrkraft in Zukunft zu handeln hat!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Immer weiter grassierende Kuschelpädagogik an unseren Schulen, Bezirksregierungen und Schulleiter, die Kollegen mit dem Rücken zur Wand stehen lassen und zurückpfeifen, wenn sie disziplinarische Maßnahmen durchsetzen wollen, Abwatschen der Lehrer in den Medien und seitens der Bildungspolitiker, in den Elternhäusern eine (Pseudo-) Erziehung auf Augenhöhe, das zunehmende Bewusstsein bei Eltern und Schülern, dass der Schulmeister in seiner Schulstube nichts mehr zu melden hat....


    Ich persönlich würde mich wundern, wenn solche verdrehten Elternaktionen wie o.g. nicht auftreten würden.


    In unseren Schulen ist es mittlerweile fünf vor zwölf ! 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Eine Lehrerin verbietet einem Schüler in der großen Pause den Gang auf den Schulhof, um einem möglichen Konflikt vorzugreifen - und den Schüler vor sich selbst und einen anderen Schüler zu schützen.

    Zitat

    Landeschulbehörde
    Deren Pressesprecherin Susanne Strätz nahm gegenüber der HNA wie folgt zu der Strafanzeige Stellung: „Wir werden der Sache natürlich nachgehen und klären, ob die vom Vater geschilderte erzieherische Maßnahme so stattgefunden hat und möglicherweise unangemessen war. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu allerdings noch nichts sagen.“

    Diese Pressesprecherin gehört ersetzt. Mit dieser Aussage hat sie eine mögliche Unangemessenheit bereits eingeräumt, anstatt lapidar zu sagen: "Wir können keine Stellungnahme abgeben, bevor wir nicht die Schule gehört haben. Fragen Sie in ein paar Tagen wieder nach."

    Zitat

    Da die Strafanzeige erst am Donnerstag gestellt wurde, gab es gestern aus der Staatsanwaltschaft Göttingen noch keine Stellungnahme dazu. „Zunächst muss geklärt werden, ob aus Sicht der Staatsanwaltschaft überhaupt ein Anfangsverdacht besteht“, sagte Pressesprecher Andreas Buick. Sollte das der Fall sein, werde man die Ermittlungen aufnehmen und die Beschuldigten zu den erhobenen Vorwürfen befragen. (nik)

    Hier genau dasselbe - da wird aus der Lehrerin bereits eine "Beschuldigte"

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Echt unglaublich! Ich kann auch die Aussage der Schulbehörde hier nicht nachvollziehen.
    Selbst wenn der Vater verliert - was ich für wahrscheinlich halte - bleibt davon doch was hängen.


    In dem Zusammenhang: verhängt ihr Pausenverbote? Bei uns ist das durchaus üblich. Ich denke auch eher, dass uns die Eltern der verprügelten Kinder aufs Dach steigen würden, wenn wir die Übeltäter nicht bestrafen und mal kurzfristig aus dem Verkehr ziehen würden.

  • Ich finde es auch unglaublich!

    In dem Zusammenhang: verhängt ihr Pausenverbote? Bei uns ist das durchaus üblich. Ich denke auch eher, dass uns die Eltern der verprügelten Kinder aufs Dach steigen würden, wenn wir die Übeltäter nicht bestrafen und mal kurzfristig aus dem Verkehr ziehen würden.

    Ja, ich verhänge Pausenverbote (und die meisten anderen LehrerInnen bei mir an der Schule auch). Bei mir kommt es nicht regelmäßig vor, dafür muss sich das geweilige Kind schon einen ziemlichen Knaller geleistet haben (oder wirklich richtig schlimmen Streit in der Pause selber, dann müssen die Beteiligten auch reingehen und sich vors Lehrerzimmer setzen).
    Und viele Möglichkeiten für Sanktionen haben wir als LehrerInnen ja sowieso nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Günther Hoegg schreibt dazu in seinem Buch "Schulrecht - kurz und bündig", Cornelsen Scriptor 2009 auf Seite 125ff.:


    Entscheidung des OVG Schleswig, Urteil vom 5.11.1992
    "Pädagogische Maßnahmen mit geringen Auswirkungen auf die Schüler sind keine Verwaltungsakte. Die Weisung eines Lehrers an seine Schüler, den von ihnen verschmutzten Raum zu säubern, und die Durchsetzung dieser Weisung durch Versperren der Tür sind rechtmäßig."


    Da der in der Zeitung erwähnten Fall "weniger gravierend" ist, dürfte die Rechtsauffassung dieses Urteils sicherlich auch hier vom Prinzip her gelten.


    Darüber hinaus:
    Entscheidung des VGH Bad.-Wü., Urteil vom 12.04.1984
    "Das sog. 'Nachsitzen' ist kein unzulässiger Eingriff in die körperliche Bewegungsfreiheit des Schülers."


    Dass es Eltern gibt, die das ursprünglich anders gesehen haben, so dass es zu den entsprechenden Urteilen kam, ist Ausdruck einer pervertierten einseitigen und zu eigenen Gunsten vereinfachten Rechtsauffassung.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat Melosine :

    Zitat

    Ich kann auch die Aussage der Schulbehörde hier nicht nachvollziehen.

    Ich schon, wenn ich seit einigen Jahren die weit übers Ziel hinausschießenden Konsens-mit-den Eltern-Attitüden von etlichen Schulleitern und Bezirksregierungen wahrnehme.


    Zitat Bolzbolds Zitat :

    Zitat

    Entscheidung des VGH Bad.-Wü., Urteil vom 12.04.1984


    "Das sog. 'Nachsitzen' ist kein unzulässiger Eingriff in die körperliche Bewegungsfreiheit des Schülers."

    Mag ja alles schön und gut sein ! Der geehrte Bolzbold hat juristisch gesehen damit natürlich Recht. Und wahrscheinlich wird der o.g. Vater auch kein Recht bekommen.


    Aber nützt es dem Kollegen im Schulalltag immer was, wenn ihn z.B. der Schulleiter/Bezirksregierung zurückpfeift, um mit den Eltern Hinz und Kunz im Konsens zu bleiben ?
    Und würde jemand im Ernst gegen die eigene Schulleitung eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten, wenn diese sich zu sehr auf einem politisch gewollten (!) Elternversteher-Kurs begibt ?


    Was ich an etlichen mir bekannten Schulen immer häufiger beobachte, ist ein bedenkliches Konsensgeseiere mit Schülern und Eltern auf Kosten der Position und Autorität von Lehrern. Zurückweichen statt Position beziehen ! So gesehen befinden wir Lehrer uns immer mehr in einem System der Konsensdiktatur einseitig zugunsten von Schülern und Eltern.


    Von daher überrascht mich der o.g. Zeitungsartikel sowie die Reaktion der o.g. Pressesprecherin der Landesschulbehörde nicht so sehr.


    Am besten, man schaut heutzutage (!) als Lehrer über disziplinarische Verfehlungen hinweg und reglementiert/bestraft keinen Schüler mehr.8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    2 Mal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

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