Hallo,
im Rahmen meiner Unterrichtsreihe "Balladen und Moritaten" möchte ich gerne eine Auswahl davon auf einer CD zusammenstellen, weil die Lieder auf mehreren Privat-CD´s verteilt sind.
Diese CD wird nur im Klassenraum abgespielt.
Nun bin ich wegen der Rechtslage unsicher: Die Kopie wäre demnach ja nicht für den privaten Gebrauch, daher also unzulässig.
Andererseits kopiere ich jeweils nur ein Lied vom gesamten Album. Fiele dies dann unter die Regelung des geringen Umfangs?
Ich habe im Internet nun einige unterschiedliche und sich teilweise widersprechende Interpretationen der Gesetze gefunden.
Meine UPP wird innerhalb dieser Reihe stattfinden, von daher müsste ich schon auf Nummer sicher gehen. Mein FL meinte, dass die Prüfungskomission dies wohl nicht kontrollieren würde und es beim Kolloquium wohl nur am Rande thematisiert würde, weil niemand nichts Genaues weiß.
Wie würdet ihr in der Prüfungsstunde verfahren? 5 originale CD´s für die Hörstation auslegen oder das Risiko eingehen, die 5 Lieder auf eine CD kopieren (kein Kopierschutz vorhanden!)?
LG
Edda