Den Ausführungen der Lehrkraft A schließe ich mich an.
In den Gedanken der thread-Erstellerin ging es doch auch um die Transparenz ihrer Notengebung, der bekannten Spielregeln und einer möglichen Einklage einer anderen Benotung.
Letzters ist, wie schon gesagt wurde, ein Verwaltungsakt. Dort muss dann auch Transparenz vorhanden sein, Nachvollziehbarkeit der Punkte etc.
Den Verwaltungsrichter interessieren in diesem Fall keine Fälle aus der Parallelwelt der Studierenden und wie man da zu Scheinen gekommen ist.
Da der Vergleich sowieso hinkt. Auch das wurde oben , denke ich, ausreichend benannt.
Es sind auch die Fälle bekannt (natürlich mit weniger Dramatik, da es nicht um das Abi geht), in denen ein Schüler verzweifelt den einen Punkt sucht, um noch von 4+ auf 3- zu kommen.
Bei älteren Schülern, die mich lange kennen, sage ich dann immer: Dass man mit 22 Punkten mehr eine 1 gehabt hätte. Dann gebe ich dann auch zu, dass dies zynisch war, ich aber auf etwas anderes hinauswollte: Das Beispiel Führerscheinprüfung: Mit 10 Punkten habe ich die theoretische Prüfung bestanden, mit 11 nicht. Da kann ich auch nicht um einen Punkt betteln, weil eventuell gerade diese blöde Frage drankam, die ich nicht genau gelesen habe oder Ähnliches. Nicht mehr war verlangt: 0 bis 10 Punkte. Ein Erweiterung der Bepunktungsgrenze wegen emotionaler Befindlichkeiten interessieren die Richtlinien nicht.
Wenn sich also die thread-Erstellerin sicher ist, dass Ihre Bepunktung jederzeit vertretbar ist, dass die Mittel und Wege zur Erreichung eines Ziels der Schülerin von vornherein klar waren, dann hat die Benotung vor jedem Verwaltungsgericht bestand (sofern es so weit kommen mag... )
Und wie schon oben geschrieben wurde: Auch mir ist es immer wieder ein Rätsel, dass es Schüler bis zum Schluss ausreizen können, ob es noch einen Punkt gibt oder doch die NULL.