Kindeswohlgefährdung und Schweigepflicht

  • Guten Tag zusammen,


    ich bzw. wir haben ein Problem. Eine Bekannte (verbeamtet) von mir und ich arbeiten in unterschiedlichen Einrichtungen mit demselben Kind zusammen. Da bleibt es unter der Hand nicht aus, dass wir uns über dieses Kind austauschen, trotz Schweigepflicht....aber psssst. :whistling:


    Nun ist es so, dass dieses Kind sowohl mir gegenüber als auch meiner Bekannten gegenüber Dinge über zu Hause erzählt, die uns extrem komisch vorkommen und in Richtung Kindesmissbrauch tendieren. Sowohl ich als auch meine Bekannte haben bislang den Dienstweg in der Sache eingehalten und mit Vorgesetzten darüber gesprochen. Offiziell löste sich das alles immer in Wohlgefallen auf, aber wir denken auch nur, weil keiner von den unterschiedlichen Erzählungen des Kindes weiß, sondern immer nur von einer Sache. Nun wissen wir nicht, wie wir uns verhalten sollen. Sicher muss das angesprochen werden, nur wie, ohne dass herauskommt, dass wir die Schweigepflicht verletzt haben? Wie ist das rechtlich geregelt, wenn Bekannte mit demselben Kind zu tun haben? Dürfen die sich trotzdem nichts erzählen und so Informationen ergänzen?


    Beste Grüße
    Music

  • Eine Schweigepflicht gilt nicht für den dienstlichen Austausch von Informationen.
    Ein Fachlehrer darf also Informationen an den Klassenlehrer weitergeben. Er darf (muss) auch das Jugendamt einschalten, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass zB das Kindeswohl gefährdet ist.
    Er darf sich hingegen nicht mit jemandem austauschen, den er zufällig privat kennt, bei dem es aber, wenn diese private Beziehung nicht wäre, keine dienstliche Notwendigkeit für den Informationsaustausch gäbe. Wenn der Lehrer von A und der Kinderarzt von A zuvällig zusammen Karten spielen, dürfen sie also keine Interna über A austauschen, da sie das bei einer normalen rein dienstlichen Beziehung auch nicht tun würden. Auch bei dem Verdacht der Kindeswohlgefährdung käme sonst wohl weder der Lehrer auf die Idee den Kinderarzt anzurufen, noch würde der Kinderarzt sich mit dem Klassenlehrer in Verbindung setzen, beide würden sich in diesem Fall wohl eher direkt an das Jugendamt wenden und die jeweils ihnen vorliegenden Informationen weitergeben.
    Genau das erscheint mir hier auch der richtige Weg: wenn Du aus Deinem Kontakt zu dem Kind Dinge weißt, die Anlass zur begründeten Sorge liefern, solltest Du nur diese Dinge weitergeben, Dein Befannter sollte mit seinen Informationen genau das gleiche machen.
    Wenn aus zwei unabhängigen Richtungen Hinweise kommen wird dem beim Jugendamt vermutlich auch noch gründlicher nachgegangen, als wenn diese informationen nur von einem kommen.

  • Gibt es eine Möglichkeit vorher von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung von den Eltern einzuholen? Z.B. machen wir dass, wenn wir von schulischer Seite mit den Betreuern einer Hausaufgabenhilfe oder eines Kinderhorts reden wollen. Die Schweigepflichtsentbindungen sind dann eher allgemein gehalten. "HIermit entbinden wir die Lehrer... und den Betreuer ... von der Schweigepflicht zum gegenseitigen Austausch von Informationen bzgl. unseres Kindes ..." oder so ähnlich.

  • Das halte ich für überflüssig:
    - ein dienstlicher Austausch von Informationen ist auch ohne eine solche Erklärung möglich.
    - ein darüber hinausgehender "privater" Austausch wird dadurch auch nicht legitimiert.

  • Meine Empfehlung: Zum Jugendamt gehen. Wir hatten neulich einen ähnlichen Fall, Schule und Kinderpsychologe waren involviert. Als wir nicht mehr weiter wussten, haben wir das Jugendamt kontaktiert und haben dort einen hypothetischen Fall geschildert. Es folgte eine kompetente Beratung.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • @ Moebius: das ein dienstlicher Austausch so ohne weiteres legitim ist war mir nicht klar. Auch meine bisherigen Schulleitungen haben das immer etwas anderes vermittelt. Auch haben wir immer wieder von den Institutionen (Lerntherapeuten, Logopäden, Psychologen, etc.) die Rückmeldung bekommen, dass man sich ohne eine solche Schweigepflichtsentbindung nicht mit uns austauschen würde. Zudem glaube ich, dass es für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern nicht schaden kann, wenn man ihnen vermittelt, dass man ihr Einverständnis wünscht (nicht, dass man sich mit einzelnen externen Fachleuten nicht auch ohne Erklärung ausgetauscht hätte).

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