Zwangsbehandlung bei Dienstunfähigkeit

  • Was genau ist eigentlich Zwangsbehandlung?
    Gemäß der UN-Menschenrechtskonvention, des GG und zahlreicher neuer Rechtssprechungen auch des BGH von 2012 ist Zwangsbehandlung, wie nicht anders möglich, verboten.


    Ambulante Zwangsbehandlungs sowieso.


    Trotzdem gibt es folgende Phänomen, zumindest im Bundesland Bayern:


    Beamte, z. B. Lehrer, die aus psychisch-/nervlichen Gründen dienstunfähig sind, werden vom Dienstherrn dazu verpflichtet, jahrelang regelmäßig, in vierteljährlichen Abständen, nachzuweisen, dass sie sich in psychiatrischer Behandlung befinden.


    Das ist doch eindeutig Zwangsbehandlung, oder etwa nicht?


    Das einzige, wozu man als dientsunfähiger Beamter nicht gezwungen werden darf, ist es, Medikamente einzunehmen bzw. gespritzt zu bekommen. Ganz abgesehen davon, dass man sich auch dann in Behandlung befindet, wenn man zu einem Arzt (Psychiater) gehen muss, ohne dass man von diesem medikamentös behandelt wird, ist es doch paradox:


    Einerseits muss ein dienstunfähiger Beamter über Jahre hinweg, vier Mal pro Jahr, nachweisen, dass er sich in psychiatrischer Behandlung befindet. Das ist der genaue Wortlaut, wie er vom Dienstherrn gefordert wird: Psychiatrische Behandlung .


    Ist das denn nicht verboten? Das muss doch verboten sein.



    Es wird hier immer mit der "Gesundehrhaltungspflicht des Beamten" argumentiert. Aber auch Beamten sind Menschen, für die Menschenrechte und das Grundgesetz gilt.


    Es ist doch unmöglich, dass ein Menschen, weil er Beamter ist, vom Dienstherrn zu jahrelanger Zwangsbehandlung genötigt werden kann.


    In Wahrheit ist das eine Erpressung gemäß StGB. Die Erpressung lautet: "Entweder du lässt dich zwangsbehandeln oder wir zahlen dir kein Geld mehr. Und dann verlierst du deine Beamtenrechte und landest in Hartz IV."



    => Ist die jahrelange Zwangsbehandlung durch Psychiater, auch wenn keine Medikamente verabreicht werden, zu denen dienstunfähige Beamten durch den Dienstherrn erpresst bzw. genötigt werden, tatsächlich Rechtens?


    Gelten für Beamte weder die Rechte des GG, noch Urteile des BGH? Und darf der Dienstherr dienstunfähige Beamten unter Androhung des Verlusts der Bamtenrechte bzw. Versorungsbezüge dazu nötigen, sich jahrelang in psychiatrische Behandlung zu begegeben?



    Kurz: Darf der Dienstherr dienstunfähige Beamte tatsächlich dazu nötigen, über Jahre hinweg psychiatrische Zwangsbehandlung nachzuweisen?




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  • Das ist doch eindeutig Zwangsbehandlung, oder etwa nicht?



    Das ist - mit Verlaub - Unsinn.
    Zwangsbehandlungen sind zB Dinge, die unter Gewaltandrohung oder Ausnutzung einer wehrlosen Lage gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden. Ein Beamter in der von dir beschriebenen Lage wird, juristisch gesehen, zu gar nichts gezwungen. Er kann sich der Behandlung jederzeit verweigern, muss dann nur in Kauf nehmen, dass er die Versorgungsansprüche nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
    Wenn er hingegen die Privilegien, die ein Beamtenstatus in seiner Situation mit sich bringt, genießen möchte (denn jeder Angestellte ist im Falle dauerhafter Arbeitsunfähigkeit deutlich schlechter gestellt), muss er auch in Kauf nehmen, dass er nachweisen muss, dass er zumindest versucht seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Beamte, z. B. Lehrer, die aus psychisch-/nervlichen Gründen dienstunfähig sind, werden vom Dienstherrn dazu verpflichtet, jahrelang regelmäßig, in vierteljährlichen Abständen, nachzuweisen, dass sie sich in psychiatrischer Behandlung befinden.


    Ich sehe es ähnlich wie moebius: wenn ein Lehrer aus psychologischen Gründen Dienstunfähig ist, ist es nicht nur erlaubt, sondern gerade notwendig, dass der Staat sicher geht, dass der verbeamtete Lehrer wirklich (weiterhin) dienstunfähig ist.
    Das ist sicherlich unangenehm für den Lehrer, aber verständlich und meiner Meinung nach nachvollziehbar.


    kleiner gruener Frosch

  • Na, wenn es denn so schlimm ist mit dem Beamtenrecht, dann kündige das doch einfach auf. Rentenversicherungsbeiträge werden nachgezahlt, GKV könnte natürlich schwierig werden, aber die persönliche Freiheit darf einem dann ja auch etwas wert sein, oder?


    Auch in der Parallelwelt der Angestellten ist man ja grundsätzlich abgesichert, wenn auch nicht ganz so komfortabel.

  • Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Wenn ich die Vorzüge des Beamtentums genießen möchte, dann muss ich auch bereit sein etwas dafür zu tun, dass ich wieder dienstfähig werde.
    Wenn ich keine psych. Behandlung wünsche, muss ich damit leben, dass ich im Extremfall nur noch Hartz IV genieße.
    Etwas überspitzt geantwortet: Warum soll ich bei Zahlung der vollen Bezüge(!) und der Vorzüge des Beamtentums auf Dauer auf dem Sofa hocken, während meine Kollegen arbeiten gehen`? Warum sollte ich dann mehr als ein Hartz-IV-Empfänger bekommen? Wenn ich eine Therapie mache: Klar, aber wenn ich das nicht möchte, ist es nicht einzusehen und fördert nur den unmut der Bevölkerung auf das Beamtentum.
    Abgesehen davon bin ich doch selbst daran interessiert wieder arbeitsfähig zu werden?!?

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es ähnlich wie moebius: wenn ein Lehrer aus psychologischen Gründen Dienstunfähig ist, ist es nicht nur erlaubt, sondern gerade notwendig, dass der Staat sicher geht, dass der verbeamtete Lehrer wirklich (weiterhin) dienstunfähig ist.
    Das ist sicherlich unangenehm für den Lehrer, aber verständlich und meiner Meinung nach nachvollziehbar.


    kleiner gruener Frosch


    Fällt das nicht ohnehin Unter Fürsorgepflicht?

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das eine interessante Haltung:
    wie lange möchte der Threadersteller denn gerne für ein volles oder anteiliges Gehalt im Beamtenstatus ohne Nachweis einer Therapie zu Hause bleiben? 20 Jahre?
    Mit Verlaub. Ich bin ja nun absolut dafür, dass Arbeinehmer auch mal Phasen der Schwäche haben dürfen und in der Zeit unter Schutz stehen sollen, aber vom Arbeitnehmer muss auch der Wille und die nachgewiesene Anstrengung zur Gesundung kommen. Zwangsbehandlung ist wohl eher so etwas, wo man mit Lederriemen am Bett gefesselt etwas gespritzt bekommt - und im Falle dieses threads ein völlig überzogener Terminus.


    Psychiatrische oder psychologische Behandlungen sind nun mal das Mittel der Wahl bei psychischen und nervlichen Problemen. Wo soll einen der Dienstherr denn sonst hinschicken - zum Schamanen? Natürlich sind das langfristige und oft auch nur sehr langsam zum Erfolg führende Prozeduren und erfordern natürlich immer die aktive Mitarbeit des Patienten. Aber "nichts machen und hoffen, dass es besser wird" ist auch keine Alternative. Zuma dann nicht, wenn man Geld und Beihilfe vom Dienstherren haben will. Dann muss man schon zeigen, dass man auch etwas dafür tut. Wie erfolgreich das ist hängt sicher vom behandelnden Psychologen/Arzt ab, aber auch vom Willen des Patienten.


    Wo ist der Ausgangsposter eigentlich abgeblieben? Wär ja ganz nützlich noch etwas mehr zu erfahren...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    2 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

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