Unter welchen Umständen a) muss oder b) darf ein Schüler nach dem schriftlichen Abitur zur mündlichen Nachprüfung?
Es kursieren unter den Schülern gerade diverse Informationen wie z.B., dass eine mdl. Nachprüfung Pflicht ist, wenn die Abiturklausur (Leistungskurs) um 3 oder mehr Punkte vom Durchschnitt der übrigen, normalen Klausuren nach oder oder unten abweicht.
Das Bundesland ist Niedersachsen.
Danke und Grüße
Raket-O-Katz