mündliche Nachprüfung (Abi) - wann?

  • Unter welchen Umständen a) muss oder b) darf ein Schüler nach dem schriftlichen Abitur zur mündlichen Nachprüfung?


    Es kursieren unter den Schülern gerade diverse Informationen wie z.B., dass eine mdl. Nachprüfung Pflicht ist, wenn die Abiturklausur (Leistungskurs) um 3 oder mehr Punkte vom Durchschnitt der übrigen, normalen Klausuren nach oder oder unten abweicht.


    Das Bundesland ist Niedersachsen.


    Danke und Grüße
    Raket-O-Katz

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  • Ich habe 2007 Abi in Niedersachsen gemacht und aus der Zeit dann auch meine Infos dazu: Ich musste z.B in Mathe in die Nachprüfung, weil ich die Abiklausur (mit 3 Punkten...) total versemmelt habe. In der Abiprobe hatte ich 12 Punkte, in den Klausuren davor im Durchschnitt glaube ich etwa 9. Ich bin mir nicht sicher, ob man von der Abiprobe oder allen Klausuren im Schnitt ausging, aber wenn ein Notensprung (2 ganze Noten?) vorhanden war, musste man bei uns in die Nachprüfung. Ob das auch der Fall war, wenn jemand eine Abweichung nach oben hatte weiß ich nicht, den Fall gab es bei uns nicht. 3 Punkte Abweichung erscheint mir aber recht wenig.
    Außerdem durfte man sich freiwillig zu Nachprüfungen melden, wenn man beispielsweise seinen Schnitt verbessern wollte - sobald es realistisch erschien, dass man das mit einer (oder ggf auch mehreren) Nachprüfung(en) schaffen könnte, wurde man zugelassen.
    Aber ich gehe mal davon aus, dass sich das im Zuge des Profilabis geändert hat.


    lehrkraft A: mündliche Prüfungen bei Abweichen oder zum Bestehen ist doch jetzt aber das Gleiche wie die hier gemeinten Nachprüfungen, oder steh ich auf dem Schlauch?

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  • Nein. Zumindest in NRW nichts.


    In der (eventuellen) Prüfungsordnung habe ich den Begriff "Nachprüfung" auch nicht gefunden.


    L. A

    So wie ich die Threadstellerin verstanden habe, meint sie aber solche Prüfungen. Nur dass in NRW zumindest in Deutsch die Klausuren nicht mehr als 3,75 Punkte vom Schnitt abweichen dürfen.

  • Na, kleinen Kasper gefrühstückt, Lehrkraft A?
    Nun denn, die Threadstellerin liest am besten in den Vorgaben nach oder erkundigt sich bei den Kollegen - die Schüler sind bei uns am letzten Schultag von der Oberstufenleitung über all diese Dinge aufgeklärt worden, ebenso auch wir Lehrer.

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  • Oh je....


    Also, ich weiß, dass Schüler sich freiwillig zur Nachprüfung melden können, wenn sie ihren Schnitt verbessern wollen. Hatten wir letztes Jahr (*g*) mit einem super Beispiel: Der Schüler wollte gerne 1,0 als Schnitt und hat sich erfolgreich in 2 Fächern nachprüfen lassen.


    Mir geht es darum: Unter welchen Umständen ist ein Kandidat verpflichtet an einer mündlichen Nachprüfung in seinem Leistungsfach teinzunehmen? Gibt es eine Punktegrenze, die das bestimmt? Gilt das pauschal, wenn die Klausur 4 Punkte oder weniger ist?


    Grüße
    Raket-O-Katz

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    • Offizieller Beitrag

    Na, ein Bisschen in Pöbellaune? Wenn Sie's nötig haben ....


    L. A


    Liebe Lehrkraft A,


    ich halte Ihre Reaktion auf Aktenklammer für überzogen.
    Wenn Sie keinen Konter auf Ihre unsachliche Frage nach der Polizei ertragen können, finde ich das sehr bedauerlich für Sie.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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