Letzte Woche kamen drei Jungs aus meiner Klasse, zwei davon heulend, zu mir und gestanden, dass sich vor der ersten Stunde unter Zweien von ihnen auf dem Schulhof, von der Aufsicht wohl unbemerkt, eine Auseinandersetzung ereignet habe, bei der die Fäuste geflogen seien.
Der Dritte ist jedoch nach einiger Zeit dazugekommen und hat beide voneinander getrennt.
Habe dann alle drei gebeten nach der Stunde noch im Klassenraum zu bleiben, da ich gemerkt habe, dass sich keine weitere Eskaltation unter den Jungs anbahnte, so dass ich beide erst einmal voneinander räumlich hätte trennen müssen.
Habe dann nach der Stunde den Konflikt mit ihnen aufarbeiten, und den Streit beilegen können mit außerordentlicher Ermahnung, sollte es noch einmal zu einer Prügelei kommen, das diese mit härteren Maßnahmen geahndet wird als nur mit einer Abschrift unserer Klassenregeln mit Unterzeichnung eines Elternteils und einem schriftlichen Bericht über die Abhandlung des Vorfalls.
Ich habe von weiteren Maßnahmen abgesehen, da beide Kontrahenten äußerst kooperativ bei der Konfliktklärung waren und sich alle nach dem Konflikt bei mir gemeldet und die Schlägerei gemeldet haben (was sie sich ja auch hätten schenken können, durch die Tatsache, dass sie sich darüber im Klaren waren, dass Prügeln zu Konsequenzen für beide führt, wenn ein Lehrer davon Wind bekommt).
Nun hab ich den Tag darauf in einer der Pausen einen Anruf von einer der Mütter der "Kämpfer" erhalten, darüber, warum sie über den Zwischenfall nicht unterrichtet wurde
Nun ist meine Frage, wie die Rechtslage bezüglich Erzieherischer Maßnahmen nach Gewalthandlungen seitens der Schüler/innen nach dem Schulgesetz in NRW aussieht.
Bin ich verpflichtet, die Eltern beider Kontrahenten direkt anzurufen, wenn zwei Schüler bereits nach einer Schlägerei zu mir kommen um den Konflikt aus der Welt zu schaffen?
Habe dazu im Internet zwar recherchiert, bin aber nur auf das thüringer Schulgesetz gestoßen, was erzieherische Maßnahmen auflistet, welche der Klassenlehrer nach einer Gewalthandlung von Schülern einsetzen kann, und welche auch vor den Ordnungsmaßnahmen der Schule verbindlich sind.
Nun, hätte ich in diesem Fall, auch wenn ich die körperliche Auseinandersetzung weder gesehen, noch dort eingegriffen habe, die Erziehungsberechtigten umgehend nach dem "Geständnis" meines Schülers sich an einer Prügelei bteiligt zu haben, alamieren müssen, egal wie schwer ich die Lage in dem Moment empfinde?
An unserer Schule werden die Erziehungsberechtigten in diesem Fall ausschließlich dann kontaktiert, um einen Unterichtsausschluss der Beteiligten am selben Tag des Missverhaltens durchzusetzen, was bei uns meist nur dann eintritt, wenn wir Lehrer gezwungen sind, in eine Schlägerei dazwischenzugehen und sich die Kontrahenten anchließend nicht emotional soweit herunterkühlen lassen, dass ein friedliches Auskommen auf dem Nachauseweg garantiert werden kann, und man die Schüler/innen dann von den Eltern, als Schutz vor weiteren Eskaltationen, vorzeitig abholen lässt, wenn dies denn möglich ist.
Habe das in diesem Fall nicht als notwendig gesehen zu tun, da sich beide Schüler bereits wieder beruhigt hatten und ich die Eltern mittels eines Schreibens über den Vorfall in nächster Zeit noch unterrichtet hätte.
Würde daher um Rat eurerseits bitten, ob dies denn tatsächlich meine Pflicht gewesen wäre und vielleicht auch um eigene Erfahrungen bitten, welche schulischen Erziehungsmaßnahmen eine optimale Prävention solcher Vorkommnisse in Zukunft besser vermeidet.
Danke euch im Voraus!