Sek. II, Fremdsprache: Bepunktung Darstellungsleistung bei einer nicht der Aufgabenstellung entsprechenden Bearbeitung?

  • In einer Klausur hat eine Schülerin die zweite Teilaufgabe falsch verstanden und der gesamte Text passt nicht zur Aufgabenstellung. Ich weiß nun nicht, wie ich die Sprachpunkte (Darstellungsleistung) vergeben soll. In ihrem Text sind viele Formulierungen und Gedanken aus einem Lektionstext, den wir hatten. Wie verfahrt ihr, wenn die Aufgabe inhatlich falsch ist und man dadurch die Darstellungsleistung ja auch nur begrenzt bewerten kann?

  • Gibt es bei euch keine Sperrklausel?
    Bei uns ist das nämlich so geregelt.

  • Was ist das? Die sprachliche Leistung ist ja nicht 5 - es ist nur nicht das Vokabular und die Formulierungen, die die Aufgabenstellung gefordert hat, oder es sind Formulierungen aus dem Lektionstext (Aufgabenstellung war die Abwägung von Vor- und Nachteilen von Tourismus für die Gegend und ihre Bewohner, die Schülerin hat sich darüber ausgelassen, warum man ihrer Meinung nach dort Urlaub machen sollte)

  • In By wirkt die Sperrklausel in beide Richtungen. Das heißt, wenn auf den Inhalt weniger als die Hälfte der vorgesehenen Punkte vergeben werden, darf die Gesamtleistung in dieser Aufgabe als höchstens noch ausreichend bewertet werden. Zumindest, wenn ich das gerade halbwegs richtig im Kopf habe.
    Hilft dir das weiter?


    Edit: Sperrklausel bezieht sich auf die Punkteverteilung Inhalt / Sprache, die getrennt bewertet werden, sich aber natürlich beeinflussen. Deswegen auch die Sperrklausel.

  • Die Klausur besteht zu 1/3 aus Grammatikaufgaben und zu 2/3 aus einer Textverstehens-/Schreibaufgabe, d.h. es musste ein Text zusammengefasst werden und dann ein Kommentar geschrieben werden. Die Inhaltsangabe ist weitgehend sinnvoll, das Problem ergibt sich bei der Kommentar-Aufgabe. Deswegen kann ich hier leider nur schlecht komplett sagen, dass eine Leistung nicht mehr ausreichend ist, weil die 1. Schreibaufgabe ja in Ordnung ist. Blöd.

  • Hast Du auf die einzelnen Teilaufgaben keine Bewertungseinheiten vergeben? Dann würde ich nur bei der Kommentar-Aufgabe eben weniger als die Hälfte der Punkte vergeben, bei den anderen Aufgaben normal bepunkten.

  • Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe, DeadPoet. Ich habe bei der Schreibaufgabe die Punkte Inhalt - Darstellung im Verhältnis 2 zu 3 gewichtet. Die beiden Teilaufgaben sind mit Einzelpunkten versehen. Für die 2. Aufgabe gab es kein inhaltlichen Punkte. Die Darstellungspunkte sind natürlich für beide Aufgaben. Insofern kann ich hier natürlich sagen, dass ich ohnehin dann nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Punkte ansetzen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hier entsprechend anteilig 1/3 der Darstellungsleistung abziehen.


    Da stehe ich auf dem Standpunkt, dass wenn eine Aufgabe inhaltlich-thematisch nicht an der Aufgabenstellung orientiert ist, ich den Schüler für diesen Unsinn, den er da schreibt, noch belohnen muss.


    In der Fremdsprache wäre das in meinen Augen zwingend nötig, denn bei einem Verhältnis von Inhalt zu Sprache von 60/90 Punkten würde das sonst förmlich dazu einladen, nur eine Aufgabe sinnvoll zu bearbeiten, ansonsten gut formulierten Mist zu schreiben, die Sperrklausel bei unter 12 Punkten im Inhalt zu umgehen und dennoch massig Sprachpunkte zu kassieren.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das Verständnisproblem besteht darin, dass in Bayern in der Oberstufe alle Einzelaufgaben auch einzeln nach Inhalt und Sprache bewertet werden. Die Fragen werden auch als Einzeltexte beantwortet, man schreibt keinen zusammenhängenden Aufsatz, der alle Teilfragen abhandelt.
    Das heißt, man kann für jede Frage, egal ob "comprehension" oder "analysis" in der Regel maximal 5 BE auf Inhalt und 5 BE auf Sprache bekommen, bei "evaluation" meist 4 BE auf Inhalt und 6 BE auf Sprache. Gewichtet werden die Teilaufgaben, indem diese maximal 10 BEs mit einem entsprechenden Faktor multipliziert werden. Dadurch kann es mit der Sperrklausel im Extremfall schon vorkommen, dass ein Schüler in einer Einzelaufgabe auch 0 BE auf Sprache bekommt, wenn er inhaltlich völlig daneben liegt. Damit möchte man vermeiden, dass jemand einfach irgendeinen gelernten Text hinschreibt, um wenigstens die Sprachpunkte zu bekommen.


    In eurem System würde ich vorgehen wie Bolzbold - also bei den Kategorien, die auch einen Bezug zum Inhalt haben, entsprechend 1/3 abziehen. Alle anderen Kategorien (Sprachrichtigkeit etc.) würde ich normal bewerten.

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