Hauptausschreibung nur 98 Stellen in BW, kann das sein?

  • Hallo zusammen,


    hab heute mal auf der Website des KM geschaut und festgestellt, dass beim Hauptausschreibungsverfahren nur 98 Stellen für die berufliche Schulen ausgeschrieben sind. Das kann doch nicht sein? Letztes Jahr waren es 666 Stellen. Oder werden die meisten Stellen über das Listenverfahren vergeben? Ich bin ehrlich gesagt sehr besorgt über diese Entwicklung. Vielleicht weiß jemand von euch mehr darüber.


    Gruß
    Azami

  • Der Spaßvogel Mikael hat wohlgemerkt vergessen zu erwähnen, dass ein Teil der "Rekordsteuereinnahmen" über den Länderfinanzausgleich nach Niedersachsen fließt und damit auch Mikaels Arbeitsplatz sichert.


    Im Ernst: In diesem Jahr wird der Anteil an Ausschreibungsstellen drastisch reduziert. Der weitaus größte Teil der Stellenbesetzungen wird über das Listenverfahren geregelt. Für die Gymnasien im RP Tübingen sind jetzt gerade einmal 14 Stellen ausgeschrieben, und mit einer Ausnahme (Mangelfach) sind sie alle an Standorten, die gemeinhin als schwierig zu besetzen gelten.


    Das Ausschreibungsverfahren, wie es in den letzten 10 Jahren praktiziert wurde, hatte sowohl Vorteile als auch Nachteile. Die Schulleiter, die von diesem Verfahren profitierten, lobten es in höchsten Tönen, die Schulleiter, die durch dieses Verfahren Nachteile erlebten, kritisierten es heftig. - Meines Erachtens liegt der Grund für die Reduzierung dieses Verfahrens darin, dass in Zeiten wachsender Bewerberzahlen bei gleichzeitig sinkenden Schülerzahlen dem Prinzip der Bestenauslese wieder ausschließliche Geltung zukommen soll. Dieses Prinzip konnte beim Ausschreibungsverfahren teilweise unterlaufen werden. Und solange es Lehrermangel gab, konnten Bewerber Angebote an "unattraktiven" Standorten ablehnen, weil sie relativ sicher sein konnten, noch ein "besseres" Angebot zu bekommen.


    Die beruflichen Schulen sind aber immer noch im Wachsen. Im letzten Schuljahr wurden ca. 300 Klassen an beruflichen Gymnasien neu gebildet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die geringe Zahl an Ausschreibungsstellen auf eine Sättigung im Personalbereich hinweisen könnte.

  • Der Spaßvogel Mikael hat wohlgemerkt vergessen zu erwähnen, dass ein Teil der "Rekordsteuereinnahmen" über den Länderfinanzausgleich nach Niedersachsen fließt und damit auch Mikaels Arbeitsplatz sichert.


    Dafür haften natürlich auch die Niedersachsen für die Staatsschulden unser "Europartner", die diese auch dank des deutschem "Exportwahns" angehäuft haben. Und beim Exportieren ist BW dank Daimler und Co. ja ganz vorne mit dabei. Die Zahlungsbilanz sollte auch unserem magister999 ein Begriff sein (für alle anderen: Exportüberschuss = Kapitalexport (jedenfalls näherungsweise) und damit = Kapitalimporte (d.h. "Verschuldung") des Auslands). Und das ist leider kein "Spaß". Aber ich sichere natürlich gerne den Arbeitsplatz von magister999, man ist ja schließlich Kollege...


    Zitat

    Und solange es Lehrermangel gab, konnten Bewerber Angebote an "unattraktiven" Standorten ablehnen, weil sie relativ sicher sein konnten, noch ein "besseres" Angebot zu bekommen.


    So sollte es auch sein. Die Aussicht an "unattraktiven Standorten" eingesetzt zu werden, wird die Atrraktivität des Lehrerberufs sicher nicht steigern. Aber auch der Staat wird es (wie immer natürlich zu spät) merken, dass der demographische Wandel auch einen Einfluss auf das zur Verfügung stehende qualifizierte Arbeitskräfteangebot hat. Die "freie" Wirtschaft ist da viel schneller in ihrer Wahrnehmung. Aber am Ende wird das Problem wie immer gelöst: Über Quereinsteiger usw.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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  • Erst einmal danke für die Antworten. Kann man davon ausgehen, dass, wenn man im Hauptausschreibungsverfahren nichts bekommt, im Listenverfahren eine Stelle zugewiesen bekommt?

  • @azami:


    Natürlich kannst Du eine Stelle im Listenverfahren bekommen, auch wenn Du bei den Ausschreibungsstellen nicht zum Zuge gekommen bist oder wenn Du Dich auf keine dieser Stellen beworben hast.


    Ich nehme jetzt einfach einmal an, dass Du Dich über die Bewerbungsmodalitäten auf http://www.lobw.de informiert hast.


    Das Wichtigste noch einmal in Kurzform:


    1. Die Bewerbung um Aufnahme in die zentrale Bewerberliste ist zwingende Voraussetzung für alle Stellenbewerber. Bewerbungen auf eine Ausschreibungsstelle ohne Nachweis der Aufnahme in die Bewerberliste dürfen nicht akzeptiert werden.


    2. Im Listenverfahren gilt das Prinzip der Bestenauslese, es geht es ausschließlich nach Leistungsziffer. Bis zu welcher Leistungsziffer eingestellt wird, richtet sich nach der Zahl der zu besetzenden Stellen. Die Einstellungsgrenzen sind von Leitfach zu Leitfach unterschiedlich; sie hängen ganz vom Bedarf ab. Wenn Du eine Dir angebotene Stelle nicht anzunehmen bereit bist, wird sie dem Bewerber mit der nächstbesten Leistungsziffer angeboten - und Du bekommst nichts. In diesem Verfahren hast Du keine Auswahlmöglichkeiten.


    3. Bei der Aufnahme in die Bewerberliste musst Du angeben, für welche Regierungsbezirke bzw. für welche Regionen Deine Bewerbung gilt. Deine Chancen auf ein Stellenangebot steigen, wenn Du regional uneingeschränkt mobil bist. Es nützt Dir nichts, wenn Du z.B. angibst, nur im Bereich Heidelberg einsetzbar zu sein (weil Du dort studiert hast und Dein ganzer Freundeskreis dort ansässig ist), wenn dort in Deinen Fächern kein Bedarf besteht oder die wenigen Stellen an die Bewerber fallen, die eine bessere Leistungsziffer haben als Du selbst. Eine Stelle im Raum Rastatt oder Freudenstadt wird Dir dann eben nicht angeboten; die bekommt dann jemand mit einer schlechteren Leistungsziffer, der aber seine Bereitschaft für diesen Raum angegeben hat. Es ist also vernünftig, so wenig Einschränkungen wie möglich zu machen, was die gewünschten Regionen betrifft.


    Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Informationen helfen konnte.

  • Hallo,


    hab zu dem Listenverfahren auch noch mal eine Frage.
    Bin im Moment in NDS und möchte zum Sommer nach BaWü. Freigabe etc läuft alles ...
    Wie ist das jetzt mit dem Listenverfahren? Kommen da noch mal neue Stellen rein oder nur die, die nicht bei den schulstellen besetzt wurden? Mich interessiert der Kreis Heilbronn und da sieht es für Schwerpunkt G bei den Schulstellen leider nicht gut aus.


    Würd mich freuen, wenn mir einer dasd Prinzip der Liste noch mal erklärt (gibts bei uns nämlich nicht so...)
    DANKE

  • Hallo Sophie82,


    ich würde Dir raten, direkt das für Deinen Versetzungswunsch in den Raum Heilbronn zuständige Referat 73 beim RP Stuttgart anzurufen. Wenn Du die Formalitäten richtig erledigt hast (z. B. Online-Versetzungsantrag spätestens 10.01.2012, Freigabeerklärung usw.), dann sollte man Dir dort konkret Auskunft geben können, wie es um Deinen Antrag steht.

  • Vielen Dank für die Antworten. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie es mit dem Bedarf für die Fächer Mathematik und Datenverarveitung aussieht?


    Gruß und Danke
    Azami

  • Kann mir vielleicht jemand sagen, wie es mit dem Bedarf für die Fächer Mathematik und Datenverarveitung aussieht?

    Diese Frage wird dir kaum jemand seriös beantworten können, weil zu viele Faktoren zusammenspielen:


    1. Bis wann bist du mit Studium und Referendariat fertig?
    2. Wie viele Berufsschullehrer gehen bis dahin in den Ruhestand?
    3. Wie wird sich das berufliche Schulwesen weiterentwickeln? (Jeder Regierungswechsel mischt die Karten neu.)
    4. Wie entwickeln sich die Schülerzahlen?
    5. Welche Auswirkungen wird der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung auf die Schülerströme haben?
    6. Welche Auswirkungen wird die neue Gemeinschaftsschule auf Berufs- und Studienwahl haben?
    7. Wird es künftig noch allgemeinbildende Gymnasien geben oder nur noch gymnasiale Oberstufen im Anschluss an die Gemeinschaftsschule?
    8. Muss man dann noch zwischen beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien unterscheiden?


    Insgesamt schlechte Zeiten für Prognosen.

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