NRW: Arbeiten in Elterznzeit - Zuschuss zur KV?

  • Hallo zusammen,


    bin nach einem Jahr Elternzeit ohne Teilzeit vor zwei Wochen wieder angefangen zu arbeiten und habe nun vom LBV meine Abrechnung für den Monat April bekommen (bin verbeamtet). Bislang habe ich immer zusätzlich zum Kindergeld die 31 Euro Zuschuss zur PKV bekommen, dieses Mal nicht. Meine Frage: Ich bin ja noch ein Jahr in Elternzeit, auch wenn ich derzeit mit dem erlaubten Maximum von 75% arbeite. Müssten mir da die 31 Euro nicht noch weiterhin zustehen? Und an wen wende ich mich beim LBV, um nachzufragen? An die Familienkasse oder an die "normale" Besoldungsstelle?


    Vielen Dank für eure Antworten!


    LG

  • Hallo und danke für die Antwort!


    Das Merkblatt habe ich auch gesehen, aber da heißt es ja ganz allgemein, dass der Zuschuss während der Elternzeit gezahlt wird. Deshalb kam ich auf die Idee, dass ich da noch ein Jahr Anspruch drauf haben könnte. Bei uns im Kollegium konnte mir von den Müttern auch niemand weiterhelfen, da sie z.T. nach dem 1. Jahr die Elternzeit beendet haben und deshalb nicht vor dieser Frage standen.


    LG

  • Ich (auch NRW) bin ein Jahr zuhause geblieben und habe anschließend zwei Jahre Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 14 Stunden. Ich habe die vollen drei Jahre 31€ Zuschuss bekommen.


    Was ich allerdings nicht weiß ist ob das an die Stundenzahl gekoppelt ist. Vielleicht hast du ja eine Grenze überschritten. Ich denke ein einfacher Anruf bei LBV oder der Bzrg. klärt das.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

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