Cybermobbing gegen Lehrer > wer zeigt an? > wie geht ihr vor?

  • An unserer Schule wurde eine Kollegin während Ihres Unterrichts gefilmt und dieser Film wurde im Internet gepostet (Facebook/Youtube).
    Nun kam dieses Thema während einer GLK zur Sprache und die Schulleitung wünscht, dass wir als Kollegium festlegen, bei einem ähnlichen Vorfall sofort privat Anzeige gegen den Schüler/die Schülerin zu erstatten.


    Meine Frage lautet: Wie ist das an euren Schulen? Gibt es dafür ein Vorgehen?


    Eigentlich hätte ich vermutet, das mich mein Dienstherr schützt und auch entsprechend rechtliche Schritte einleitet.

  • Bei Günther Hoegg habe ich gelesen, dass der Schulleiter einen Strafantrag stellt, dann kann und sollte die Kollegin zivilrechtliche Schritte einleiten, um eine Entschädigung zu erhalten. Die Möglichkeit der Entschädigung hätte sie nicht, wenn sie selbst den Strafantrag stellen würde. Mmn versucht sich also hier der Schulleiter aus seiner Verantwortung zu ziehen ("regelt das mal unter euch").


    À+

    No risk, no fun!

    Einmal editiert, zuletzt von Avantasia () aus folgendem Grund: "Strafanzeige" durch "Strafantrag" ersetzt.

  • Die Möglichkeit der Entschädigung hätte sie nicht, wenn sie selbst Strafanzeige stellen würde.

    Interessant. Aber für mich nicht nachvollziehbar. Wie ist das begründet?


    Ansonsten meine ich, dass es zur Fürsorgepflicht des Dienstherren gehört, sich um die rechtliche Würdigung zu kümmern.


    Auf jeden Fall sollten Sie Beweise sichern (lassen). Wenn man von der Veröffentlichung Kenntnis hat, laufen auch Fristen, die zu beachten sind.


    Ich würde meinen Schulleiter offiziell und nachweislich über die Vorkommnisse in Kenntnis sitzen und ihn bitten gegebenenfalls die Schulaufsicht einzuschalten. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich haben schon von auf solches spezialisierten Stellen in den Schulaufsichten einiger Stellen gehört. Ich erinnere mich aber nur dunkel.


    Lehrerrat/Personalrat? Hat der eine Meinung hierzu?


    L. A

  • Interessant. Aber für mich nicht nachvollziehbar. Wie ist das begründet?


    Ich bin zwar nicht so gut im Schulrecht bewandert wie Günther Hoegg es ist, dennoch probiere ich hier seine Ausführungen mal kurz zusammenzufassen (kann sicherlich jeder Anwalt besser als ich):


    Der Schulleiter sollte einen Strafantrag stellen (keine Strafanzeige, denn diese kann verfolgt werden, muss es aber nicht, im Gegensatz zum Strafantrag, der verfolgt werden muss), weil es zu seiner Fürsorgepflicht gehört, seinen Amtsträger vor Beleidigungen zu schützen.


    Sollte nun das Verfahren eingestellt werden, dann kann man selbst immer noch zivilrechtlich gegen das Video vorgehen (Recht am eigenen Bild etc.). Hätte man selbst einen Strafantrag gestellt, wäre mit der Einstellung des Verfahrens das gesamte Verfahren erldeigt, zivilrechtliche Schritte also nicht mehr möglich (wo kein Fall...).


    À+

    • Offizieller Beitrag

    Lehrerrat/Personalrat? Hat der eine Meinung hierzu?

    Eine Meinung sicher, aber wenig Handlungsspielraum. Der PR ist die Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Dienstvorgesetzten und der Behörde.
    Sollte der / die Vorgesetzte allerdings nicht eingreifen, dann ist der PR in der Pflicht, die SL an die ihre zu erinnern.
    Und natürlich kann der PR immer beraten und zB die gewerkschaftliche Rechtsberatung einbeziehen...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Welche Ordnungsmaßnahmen wurden in der Schule zusätzlich verhängt? Wie hat sich der Schulleiter dort gezeigt?

  • Im Übrigen wird auch das Filmgerät vernichtet, wenn man als Geschädigter Anzeige erstattet. Das ist vielleicht noch eine größere Strafe als die Sozialstunden.
    Ich würde bei so etwas übrigens immer Strafanzeige erstatten.

  • Welche Ordnungsmaßnahmen wurden in der Schule zusätzlich verhängt? Wie hat sich der Schulleiter dort gezeigt?


    Sie Schulleitung beruft sich darauf, dass sie im Gespräch das Versprechen abgegeben hat, wenn man sich freiwillig stellt, dann gibt es keinen Ärger. Entsprechend gab es lediglich den drohenden Zeigefinger und das war es dann. Leider kein Einzelfall bei uns.

  • Oft genug sind das pubertäre Übersprungshandlungen . Da genügt es, den Schülern zu verdeutlichen, welche rechtlichen Konsequenzen drohen KÖNNTEN.
    Von mir gab es auch ein (miserabel gefilmtes) Handyvideo mit einem doofen Kommentar auf Youtube. Mitschüler haben mich darauf aufmerksam gemacht - dann hab' ich den Schüler darauf aufmerksam gemacht, dass ich darauf aufmerksam geworden bin und die rechtlichen Möglichkeiten im Unterricht thematisiert. Eine Stunde später war das vom Netz. Das Ganze habe ich dann als "Pädagogisch wertvoll" im Portfolio abgeheftet :D


    By the way - das war vor 2 Jahren. Seither wurde kein Fall in unserem Einflussbereich mehr bekannt

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Sie Schulleitung beruft sich darauf, dass sie im Gespräch das Versprechen abgegeben hat, wenn man sich freiwillig stellt, dann gibt es keinen Ärger. Entsprechend gab es lediglich den drohenden Zeigefinger und das war es dann. Leider kein Einzelfall bei uns.


    Das finde ich ganz schön hart. War definitiv kein Rankommen an den Täter, dass so ein Versprechen gegeben wurde?
    Ansonsten vermittelt es den Eindruck, dass sich SL vor die S und nicht vor die Lehrer stellt.

  • Ansonsten vermittelt es den Eindruck, dass sich SL vor die S und nicht vor die Lehrer stellt.

    Mir käme das gar wie ein Dolchstoß in den Rücken vor. Von der SL keinen Rückhalt zu bekommen würde mir, nach der kräftezehrenden und vermutlich psychisch für mich äußerst belastenden Mobbingattacke, noch einmal einen zusätzlichen Schlag versetzen so, dass ich erstmal krank geschrieben und auf Kur zur Sammlung meiner Kräfte gehen müsste. Und durch den Unterrichtsausfall in der Zeit ist ja auch niemandem geholfen.

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