Hallo,
ich habe Fragen bezüglich der Einstellung nach dem Referendariat.
Während des Referendariats ist man fest bei einer Bezirksregierung eingestellt. Wenn man sich nach dem Ref auf eine Stelle bewirbt, die sich in einer anderen Bezirksregierung befindet, muss man sich dann dorthin versetzen lassen oder bleibt man bei der Bezirksregierung und kann sich auf alle Stellen im Bundesland bewerben?
In wie weit hat ein nicht so positives Schulleitergutachten auf die Aufnahme in die neue Bezirksregierung Einfluss, sprich kann mir die Bezirksregierung aufgrund eines nicht so positiven Schulleitergutachtens daraus einen Strick drehen?
Wer nimmt die Auswahl bezüglich der Einstellung vor und in wie weit spielt hier ein nicht so positives Schulleitergutachten eine Rolle?
Vielen Dank im Voraus.