Ich würde gerne wissen, wo man Vorgaben für Korrekturfristen findet und zwar für Englisch -und Französischlehrer in Berlin. Es gibt doch bestimmte zeitliche Grenzen, in denen schriftliche Arbeiten korrigiert werden sollen. Habe im Internet recherchiert aber nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal!
Korrekturfristen
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ich frage bei sowas immer die Kollegen
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kollegen habe ich noch keine. ich studiere auf lehramt.
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Es gibt mehrere Möglichkeiten:
a) Schulgesetz für Berlin
b) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die jeweilige Schulform
c) Dienstordnung für Lehrkräfte.Tante google wird Dir das sicherlich ausspucken.
Gruß
Bolzbold -
In Berlin habe ich noch an keiner der Schulen etwas von einer Frist gehört. Gefunden habe ich sie auch noch nicht.
Zeitnah ist meist die Antwort, aber was heißt das schon.Hier sind die AV Prüfungen, aber die geben keinerlei Hinweise.
Grundschulordnung und Ordnung der SekI sagt "unverzüglich" also auch dehnbar!
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keine Verwaltugsvorschriften zu den APOs wie hier in NRW?
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keine Verwaltugsvorschriften zu den APOs wie hier in NRW?
Was sind den APOs?Wie gesagt, die Ausführungsvorschriften sagen zeitnah bzw. unverzüglich, mehr Einschränkungen dazu kenne ich auch nicht.
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Was sind den APOs?
Ausbildung- und Prüfungsordnung. Gibt es pro Schulform. Diejenige für die Sek I schreibt z.B. eine Korrekturfrist von drei Wochen vor.
L. A
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Ausbildung- und Prüfungsordnung. Gibt es pro Schulform. Diejenige für die Sek I schreibt z.B. eine Korrekturfrist von drei Wochen vor.
L. A
Ok, da gibts bei uns eben die AV Prüfungen und die gibt zeitnah an, was ja dann Auslegungssache ist. Genaue Zeitangaben gibts da keine! -
Ausbildung- und Prüfungsordnung. Gibt es pro Schulform. Diejenige für die Sek I schreibt z.B. eine Korrekturfrist von drei Wochen vor.
L. A
Ich dachte zwei Wochen für die Sek I und drei für die Sek II. -
Ich dachte zwei Wochen für die Sek I und drei für die Sek II.
So, meinten Sie das. So etwas wurde in diesem Forum schon Mal behauptet und klargestellt. Verwaltungsvorschrift 6.1.2 zu §6 der APO-S1 sagt:
ZitatSchriftliche Klassenarbeiten werden ... innerhalb von drei Wochen korrigiert ...
Für die Sek II gibt es wohl kaum eine einheitliche Regelung geben. Diese teilt sich auf in die gymnasiale Oberstufe und die Berufskollegs. Was die APO-BK anbetrifft, so enthält diese solche Regelungen nur in den Anlagen. Von drei Wochen oder ähnlichem findet sich dort gerade überhaupt nichts.
L. A
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