Religion 10. Klasse

  • Hallo,
    also mein 10ner wieder einmal. Gut nicht alle, aber so meine 3 Kandidaten. Folgendes hat sich mal wieder zugetragen, wo ich euren Rat bräuchte. Eine Schülerin (Moslem) möchte sich vom Reli-Unterricht mitten im Schuljahr abmelden. Meine Fragen an meine Kollegen (es geht um das Bundesland NRW):


    1. kann abmeldung mitten im Schuljahr erfolgen
    2. kann schülerin verlangen, dass note nicht erscheint, auch wenn sie zum HJ die Note hatte


    also die schülerin sieht ihre Felle davon schwimmen, wie man so schön sagt - da sind Kollegium, ich und Direktorin und KL einig. Sie hat zum HJ eine 4 gehabt und rutscht nun auf Note 5 ab. Angemahnt wird sie. Es gab Briefe nach Hause. Kaum Unterrichtsbeteiligung, außer ein sehr gutes Referat, ständige Diskussionen (ohne das es um sie geht), aber die von ihr geführt werden und so weiter.


    Kann mir jemand helfen?
    Liebe Grüße
    S


    PS: Danke fürs durchlesen und evt. Antworten :danke:

  • (1) Wird das Ersatzfach "Praktische Philosophie" an der Schule angeboten? Wenn ja, müsste die Schülerin von Rechts wegen ohnehin in diesem Unterricht sitzen.
    (2) Offiziell kann sich die Schülerin vom Religionsunterricht "aus Gewissensgründen" abmelden, das Gewissen meldet sich aber nicht zwangsläufig exakt zum Halbjahr. (Ob wir vielleicht privat denken, dass das Gewissen eine eher untergeordnete Rolle innehat, spieltdabei keine Rolle.) Insofern wird es schwierig, ihr das zu verweigern, wenn sie darauf besteht. (Vorm Verwaltungsgericht bekäme sie sicher Recht.)

  • Hallo Philosophus,
    danke für deine Antwort. Wir bieten nur Religionsunterricht für alle Konfessionen an. Nun müssen wir das juristisch prüfen meint meine Direktorin. Ginge denn Abmelden jetzt noch vom RU?
    Danke und lg

  • Ginge denn Abmelden jetzt noch vom RU?
    Danke und lg


    Darüber gibt doch das Schulgesetz Auskunft: § 31 (6)


    Welche nichtkonfessionelle Schule in NRW kann denn nur Religionsunterricht anbieten?


  • An den Schulen, die ich kenne, wird das aus Stundenplangründen nur nach Vorankündigung zum Halbjahr gemacht, nicht mitten im Schuljahr.


    Man darf ziemlich sicher sein, dass eine derartige Regelung im Streitfall wahrscheinlich schon von der Schulaufsicht kassiert würde; Grundrechte können ja nicht mit Hinweis auf Verwaltungsaufwand ausgehebelt werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Ich unterrichte an einer Hauptschule. Wir haben keinen Ethikunterricht. Mehr kann ich dir nicht dazu sagen. Muss mich auch einlesen.
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Man darf ziemlich sicher sein, dass eine derartige Regelung im Streitfall wahrscheinlich schon von der Schulaufsicht kassiert würde; Grundrechte können ja nicht mit Hinweis auf Verwaltungsaufwand aushegebelt werden.


    seit wann ist es ein Grundrecht, mitten im Schuljahr zwischen irgendwelchen Kursen hin- und her zu hoppen?

  • :) Wie schön, dass Du die Ausübung der Religionsfreiheit als "Hin und Herhoppen zwischen Kursen" denunzierst.


    Aber zurück zum eigentlichen Thema: Wieso ist das überhaupt ein Problem, wenn die Schülerin nicht am Religionsunterricht teilnimmt? Wenn es keinen Ersatzunterricht gibt, wird sie einfach einer parallelen Lerngruppe zugewiesen und macht da eben andere Aufgaben. (So wie das vor Einrichtung eines Ersatzfaches seit jeher gehandhabt wurde.)

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Wir bieten nur Religionsunterricht für alle Konfessionen an.

    Sie meinen einen gemeinsamen Religionsunterricht für alle Konfessionen? Also handelt es sich schon Mal nicht um NRW. Dort wird Religionsunterricht nach "Bekenntnissen getrennt [...] erteilt" (§31, Absatz (1) SchulG NRW).


    Insofern habe ich gerade auch nur die nordrhein-westfälischen Regelungen zur Befreiung vom Religionsunterricht vorliegen. Da ist vom Gewissen des Schülers nicht die Rede, sondern nur von dessen "eigener Erklärung" (Absatz (6)). Fristen sind hier nicht genannt.


    Was die Note anbetrifft, so kann man ja nicht wirklich eine Jahresnote geben, wenn der Kurs nicht zu Ende gebracht wird. Ich kenne die Rechtslage nicht, aus dem Bauch aber würde ich meinen, eine Zeugnisnote ergibt wenig Sinn. Das aber soll Sie nicht kümmern, das wird der Schulleiter entscheiden. Sie sollten nur sicher stellen, dass Sie eine Note geben könne, falls eine verlangt wird.


    L. A

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

  • Laut dem ersten Beitrag handelt es sich um NRW; konfessionsgemischter Unterricht ist in der Tat nicht vorgesehen, kommt aber vor. Da verfährt man nach dem Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wird von Elternseite konfessioneller Unterricht vehement gefordert, *muss* er eingerichtet werden – zur Not zu Lasten anderer Fächer. Dass die Schulaufsicht das toleriert, wundert mich. Da wird eigentlich rabiat durchgegriffen, wenn das zur Kenntnis gelangt. Es sei denn, dass zwingende sachliche Gründe vorliegen (keine Relilehrer o. ä.).


    Was nun die Abmeldung angeht: Früher musste man für die Abmeldung vom Unterricht "Gewissensgründe" geltend machen, ähnlich wie seinerzeit bei Verweigerung des Wehrdienstes. Offenbar hat sich das abgemildert zu einer (schriftlichen) WIllenserklärung der Eltern oder des religionsmündigen Schülers.

    • Offizieller Beitrag

    :) Wie schön, dass Du die Ausübung der Religionsfreiheit als "Hin und Herhoppen zwischen Kursen" denunzierst.


    Dass wir uns nicht missverstehen:
    es geht um die An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht. Da spielen bei den meisten Schülern ganz andere Gründe als religiöse eine Rolle.

  • Da spielen bei den meisten Schülern ganz andere Gründe als religiöse eine Rolle.

    Es spielt keine Rolle, was eine Rolle spielt. Der Schüler stellt ja keinen Antrag und muss diesen begründen, sondern er erklärt seine Nicht-Teilnahme (so zumindest in NRW). Fertig. Da kann man den ganzen Tag 'rumphilosophieren, wer oder was den Schüler da geritten hat. Ändert aber nichts.


    Gäbe es ausreichenden Ersatzunterricht, wäre, die Stunden "sparen" zu wollen, schon Mal kein Grund.


    Die ganze Problematik hätten wir übrigens nicht, wenn wir statt konfessionellen Religionsunterrichts konfessionsübergreifenden Ethik-Unterricht hätten. Aber das nur nebenbei.

  • Dass wir uns nicht missverstehen:
    es geht um die An- oder Abmeldung vom Religionsunterricht. Da spielen bei den meisten Schülern ganz andere Gründe als religiöse eine Rolle.


    Welche "echten" Gründe dabei eine Rolle spielen mögen, ist nicht weiter von Belang. Das wäre ja noch schöner, wenn Lehrer nach Gutsherrenart über das Gewissen ihrer Schüler verfügen dürften. Und die Nicht-Ausübung von Religion (und die Nicht-in-Anspruchnahme entsprechendender Unterweisung) ist eben auch eine Form, in der man seine Religionsfreiheit wahrnehmen kann.


    Nebenbei bemerkt, wenn wir in Religion und Philosophie einen "Gesinnungs-TÜV" einführten, würde es aber auch für den Religionsunterricht düster aussehen, denn dort sitzen auch Schüler, die den Unterricht nicht besuchen, weil sie ihren Glauben aktiv leben, sondern weil sie halt erst einmal dahin müssen und dann ggf. feststellen, dass das Notenspektrum in diesem Fach häufig nicht voll ausgenutzt wird. Neulich habe ich in einem Religionskurs eine Stunde vertreten, und kein einziger Schüler (!) kannte die Bedeutung von Pfingsten. Wie religiös mögen die wohl erzogen worden sein?

    • Offizieller Beitrag

    meine Güte noch mal!


    Wird einem hier mit Absicht alles falsch ausgelegt? *Haare rauf*


    Von Gutsherrenart war überhaupt nicht die Rede, ebensowenig von Religionsausübung. Sondern davon, dass es für viele Schulen, die ja auch mit den Lehrerstunden planen müssen, einfach schwieirg zu planen ist, wenn mitten im Halbjahr Schüler plötzlich meinen, sich abmelden zu müssen. Das betrifft an den Schulen, die ich kenne, nicht nur Reli und Ethik, sondern auch AG's. Auch wenn es verbrieftes Recht der Schüler ist sich abzumelden, erfahren sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie das entsprechende Fach wählen, dass das eben NICHT zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr geht.
    Nicht mehr und nicht weniger. Und ganz bestimmtging es nicht um eine Grundsatzdebatte.

  • Sondern davon, dass es für viele Schulen, die ja auch mit den Lehrerstunden planen müssen, einfach schwieirg zu planen ist, wenn mitten im Halbjahr Schüler plötzlich meinen, sich abmelden zu müssen. Das betrifft an den Schulen, die ich kenne, nicht nur Reli und Ethik, sondern auch AG's.


    Dieses Problem verstehe ich, offen gestanden, nicht. Es gibt zwei Szenarien: (1) Es gibt Religion und ein Ersatzfach, im Stundenplan sind diese Fächer natürlich geblockt. Wenn nun ein Schüler vom Religionskurs in den Ethikkurs wechselt, ändert sich für den Stundenplan absolut nichts. (2) Es ist – aus welchen Gründen auch immer – kein Ersatzfach eingerichtet. Wenn sich nun der Schüler vom Religionsunterricht abmeldet, wird er einer anderen parallel unterrichteten Lerngruppe zugewiesen und macht dort seine Hausaufgaben oder was auch immer. So war es jedenfalls Usus, bevor das Ersatzfach in NRW flächendeckend eingerichtet wurde. Wieso sollte eine solche Umwahl überhaupt Einfluss auf den Stundenplan haben?

  • Auch wenn es verbrieftes Recht der Schüler ist sich abzumelden, erfahren sie zu dem Zeitpunkt, an dem sie das entsprechende Fach wählen, dass das eben NICHT zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt im Schuljahr geht.

    Ich glaube nicht, das die betreffende Schülerin den Religionsunterricht gewählt hat. Vielmehr ist es ja so, dass man dabei ist, so lange man sich nicht befreien lässt. Außerdem wäre ich mir nicht so sicher, dass die Schülerin zu Beginn des Jahres darüber belehrt wurde, dass sie sich vom Religionsunterricht befreien lassen kann.


    Wie gesagt, für NRW gibt es keine Fristen, zu denen man sich abmelden kann. Immerhin ist Religionsfreiheit ein verbrieftes Grundrecht. Da kann man schlecht sagen, dass das gerade nicht ginge, da müsste sie später noch Mal kommen. Wenn man der Schülerin kurzfristig keinen Ersatzunterricht anbieten kann, muss sie nur beaufsichtigt werden. Das kann in der Parallelklasse passieren oder im Trainings-/Reflexionsraum. Zur Not sogar in der Klasse, an deren Unterricht sie gerade nicht teilnimmt.


    So groß sind dann die administrativen Probleme auch nicht.

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