Ich habe soeben einen (zusätzlichen) Vertrag über 3 Stunden als Vertretungskraft an einem Gymnasium unterschrieben, wo ich diese 3 Stunden Deutsch in einem GK in der Jgst. 10 unterrichte. Trotzdem wird im Vertrag "Sek I" angegeben als Tätigkeitsbereich. Laut der Seite des Schulministeriums zählt die 10 aber schon zur Sek 2. Warum also das niedrigere Entgelt? Weiß das hier jemand?
Gehört Stufe 10 in NRW zur Sek I?
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Die 10 gibt es doch außer an einem G9-Gymnasium gar nicht mehr. An einem G8-Gymnasium ist das die Einführungsphase. Vielleicht bist du an einem G9-Gymnasium? (von denen aber es ja nur noch wenige gibt)
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Dann würde er aber keinen GK unterrichten. Ein G9 Gymnasium hätte GKs erst in der 11.
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Wo steht denn "GK 10" - kann es sein, dass das auf dem Unterrichtverteilungszettel stand? Das war bei uns auch so, faktisch war es aber eine "11"
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"GK 10" steht auf meiner Kursmappe: GK, Jahrgangsstufe 10. Und ja, das ist natürlich die EInführungsphase. Ich habe aber gelesen, dass die in manchen Bundesländern zur Sek II zählt, in manchen aber nicht - und zwar beides an G8-Gymnasien.
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in NRW ist es eindeutig Sek II.
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Dann ist das wohl ein Fehler in meinem Vertrag. Werde da mal nachhaken. Danke!
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Warum also das niedrigere Entgelt?
Warum wohl. Damit's billiger wird. Konkret versuchen die, Sie über'n Leisten zu ziehen.
Nicht gefallen lassen. Viel Erfolg.
L. A
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E12 wird nur gewährt, wenn man überwiegend in der Sek II ist - Schlüsselwort ist hier "überwiegend"...
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Huhu!
hängt es wohl auch nicht vom Abschluss und der Laune des Mitarbeiters?
Ich hab zwar ein 1. Staatsexamen, war aber die letzten 2 Jahre NUR in der Sek I, wurde aber mit TV-L 13 (wegen Examen wohl) bezahlt.
In einem anderen Bundesland (RLP) wurde ich (mit Bachelor) nach BAT 6 bezahlt. und meine Stunden wurden nach Stundentafel der Grundschule/Hauptschule abgerechnet (also "von 28 Stunden"), und dabei war ich in den Stufen 7, 8, 10 und 11. (11 offiziell nur stundenweise verlängert, wegen Krankheit einer Kollegin)
chili
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E12 wird nur gewährt, wenn man überwiegend in der Sek II ist - Schlüsselwort ist hier "überwiegend"...
E12 hab ich ja jetzt. Ich dachte, E13 gilt für Sek II... Dann wär ja alles in Ordnung, denn ich unterrichte nur 3 Stunden von 16 in der Sek II. -
das glaube ich nicht ....
soweit ich das verstanden habe, würdest du auch tvl 12 bekommen, wenn du 15 stunden von 16 in der oberstufe machen würdest.
es liegt daran, dass du kein 1. staatsexamen hast sondern ein master / magister.chili
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