Gehört Stufe 10 in NRW zur Sek I?

  • Ich habe soeben einen (zusätzlichen) Vertrag über 3 Stunden als Vertretungskraft an einem Gymnasium unterschrieben, wo ich diese 3 Stunden Deutsch in einem GK in der Jgst. 10 unterrichte. Trotzdem wird im Vertrag "Sek I" angegeben als Tätigkeitsbereich. Laut der Seite des Schulministeriums zählt die 10 aber schon zur Sek 2. Warum also das niedrigere Entgelt? Weiß das hier jemand?

  • "GK 10" steht auf meiner Kursmappe: GK, Jahrgangsstufe 10. Und ja, das ist natürlich die EInführungsphase. Ich habe aber gelesen, dass die in manchen Bundesländern zur Sek II zählt, in manchen aber nicht - und zwar beides an G8-Gymnasien.

    • Offizieller Beitrag

    Huhu!


    hängt es wohl auch nicht vom Abschluss und der Laune des Mitarbeiters?


    Ich hab zwar ein 1. Staatsexamen, war aber die letzten 2 Jahre NUR in der Sek I, wurde aber mit TV-L 13 (wegen Examen wohl) bezahlt.


    In einem anderen Bundesland (RLP) wurde ich (mit Bachelor) nach BAT 6 bezahlt. und meine Stunden wurden nach Stundentafel der Grundschule/Hauptschule abgerechnet (also "von 28 Stunden"), und dabei war ich in den Stufen 7, 8, 10 und 11. (11 offiziell nur stundenweise verlängert, wegen Krankheit einer Kollegin)


    chili

  • E12 wird nur gewährt, wenn man überwiegend in der Sek II ist - Schlüsselwort ist hier "überwiegend"...


    E12 hab ich ja jetzt. Ich dachte, E13 gilt für Sek II... Dann wär ja alles in Ordnung, denn ich unterrichte nur 3 Stunden von 16 in der Sek II.

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