Hallo!
Seit einiger Zeit beschäftigt mich folgende Frage:
Ich arbeite zur Zeit als verbeamtete Lehrerin in NRW an einer Realschule (Teilzeit mit 21 von 28 Stunden). Jetzt habe ich für mich ein weiteres Interessensfeld im therapeutischen Bereich entdeckt. Nun benötige ich dafür allerdings auch praktische Erfahrungen. Und nun meine Frage:
Kann ich als verbeamteter Lehrer in NRW in einer eigenen Praxis therapeutisch tätig werden bzw. welche Voraussetzungen muss ich vom Diestvorgesetzten haben?
Kennt sich jemand aus, wie ich bei einer möglichen Beschäftigung in einer anderen Praxis als Angestellter vorgehen muss.
Vielen Dank für die Antworten!
lisasil