Mehrarbeit ohne Veränderungsvertrag

  • Hallo!


    Ich (deprimierte und ziemlich dämliche TV-H´lerin) habe eine rechtliche Frage an euch: Für eine erkrankte Kollegin erhöhte ich meine Stundenzahl ab mündlicher Vereibarung mit SL ohne dass der Änderungsvertrag vorlag bzw von mir unterschrieben war. Es ging dabei um 4 Tage "Mehrarbeit". Nun habe ich wieder mein Deputat erhöht und es wurde penibel darauf geachtet, dass ich erst den Vertrag unterschreibe, bevor ich mehr Stunden arbeite. Also stimmt doch bei der Sache etwas nicht oder?! Zumal die Konrektorin meinte, "wir behalten das mal schön für uns, dass du schon morgen kommst..."
    Ich weiß, dass z.B. ein Erscheinen auf der 1. Konferenz im SJ nur mit unterschriebenen Vertrag erlaubt wird. Ansonsten könne man klagen.


    Habe ich eine rechtliche Grundlage, um mich einklagen zu können? Hat dies jemand schon einmal gemacht?
    Über dienende Antworten freue ich mich!! Viele Grüße und danke!

  • Ein Vertrag gilt ja auch mündlich, eine Befristung ist nur schrifltich zulässig. Somit hast du eigentlich ab dem Ausüben der Tätigkeit einen unbefristeten Vertrag für dei Studnen, wenn das so vereinbart war.
    Nur, wie willst du es beweisen?

  • Ganz banal: Anhand des Klassenbuches kann man sehen, dass ich in der betreffenden Klasse an mehr Tagen eingesetzt war.

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