Ich bin so sauer auf meinen Chef :-( - Vorsicht - lang

    • Offizieller Beitrag

    Panama, ich bin vielleicht gerade nicht neutral (seit 3 Wochen ein richtig krankes Kind, wenn auch "glücklicherweise" zur Zeit in der Elternzeit mit Baby, so dass ich mir um die Schule gerade keine Gedanken machen muss). Aber wenn ich deinen Beitrag bzw. die Erfahrungen, die du gemacht hast und einige Antworten hier lese, dann wird mir ganz anders. :( Denn leider erlebe ich ähnliches immer und immer wieder in meinem Umfeld (momentan kenne ich sehr viele Eltern mit kleinen Kindern und solche eine Einstellung und solch einen Druck erleben leider so viele Eltern mit kleinen Kindern :cursing: ). Panama, du hast mein vollstes Verständnis und ich persönlich würde auch mit der Gleichstellungsbeautragten sprechen. Du hast, wenn ich das richtig verstanden habe, die Kinderkrankheitstage, die dir zustehen, nicht überschritten, oder?
    Wieso muss man sich Vorwürfe anhören, wenn man selbst oder sein Kind oder ein anderer Angehöriger krank ist? ?( Ich finde so etwas mehr als taktlos. Es ist ja nicht so, als würde man dann däumchendrehend zu Hause sitzen, sich ins Fäustchen lachen und die anderen mal arbeiten lassen. Was ist denn der Sinn der Kinderkrankheitstage, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurden, wenn nicht der, dass sich die Eltern um ihre kranken Kinder kümmern?


    Ich frage mal in die Runde: Was soll man den machen, wenn die eigenen Kinder erkranken und man keine abrufbereite Verwandtschaft in der Nähe hat? Weder eine Tagesmutter, noch ein Kindergarten oder sonst jemand nimmt ein krankes Kind auf. :?:
    Darf man dann nicht arbeiten gehen, soll man keine Kinder kriegen? Ich meine diese Frage nicht rhetorisch, sondern frage mich das wirklich.


    Ich werde auch in absehbarer Zeit wieder arbeiten gehen und wir haben für sämtlichen Betreuungssituationen, Konferenzen etc. einen Plan A, einen Plan B und einen Plan C. Aber für den Krankheitsfall werden wir Eltern herhalten müssen, weil es dafür einfach keine anderen Möglichkeiten gibt. Sollte jemand gute Lösungen kennen, wäre ich dafür mehr als dankbar.


    Sorry dafür, dass ich in dieser Frage so pathetisch bin, aber ich habe den Eindruck, dass junge Eltern, die arbeiten gehen (bzw. auch die, die nicht arbeiten gehen), von allen Seiten dermaßen unter organisatorischen und moralischen Druck gesetzt werden, dass es teilweise unvorstellbar ist.


    Ich kann mich übrigens daran erinnern, dass zu der Zeit, als ich arbeiten gegangen bin und schon ein Kind hatte und bei jeder Aussage des Arztes, dass mein Kind krank ist und ich bei ihm zu Hause bleiben müsste, zusammengezuckt bin, jeglicher Arzt mich jedes Mal ganz ernst angeguckt und mehr als deutlich gesagt Folgendes oder etwas Sinngemäßes gesagt hat: "Krank ist krank und das kann man leider nicht ändern. Damit müssen sich Arbeitgeber einfach arrangieren."


    Deshalb noch einmal die ernstgemeinte Frage: Wer soll denn die kranken Kinder von Lehrern betreuen oder was sollen Lehrer mit kranken Klein- oder Kindergartenkindern denn machen?


    Und ein bisschen offtopic: Mir wurde sogar vom Jugendamt auf die Frage, was man macht, wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt und ob das Jugendamt eine Möglichkeit der Krankheitsvertretung hat, gesagt, dass dann halt die Eltern zu Hause bleiben müssten. ?(

    • Offizieller Beitrag


    falls diese 4 tage bereits überschritten wurden, würde ich im konkreten fall deshalb lieber die füsse still halten...

    War es denn so? Ich hatte es so verstanden, dass Panama mehr Krankheitstage zustehen (weil sie mehr Kinder hat oder weil ihr 10 Tage zustehen - aber ich glaube, die 10 Tage hat man tatsächlich als Beamter nur, wenn man Teilzeitkraft mit wenigen Stunden ist).
    WENN es so wäre, dass die Tage überschritten wären, dann wäre die Situation anders.


    Edit: Ich hatte Panamas 3. Beitrag hier im Thread überlesen, in dem sie geschrieben hat, wie viele Krankheitstage sie in Anspruch genommen hat.


    Allerdings frage ich mich (und das, als eigentlich jemand, der sich persönlich mit Kleinkindern nur Teilzeit vorstellen kann, was aber bei mir auch mit den Korrekurfächern zusammenhängt), inwiefern der Chef sich in diesem Zusammenhang beklagt, dass sie Vollzeit arbeitet? Wäre ihr Kind weniger oft krank, wenn sie Teilzeit arbeiten würde oder dürfen Mütter mit kleinen Kinder aus seiner Sicht denn nur Teilzeit arbeiten, damit im Fall der Fälle möglichst wenige Stunden ausfallen? Würde das Gleich etwa dann auch für Leute gelten, die krankheitsanfälliger sind oder die chronische Erkrankungen haben und deshalb öfter fehlen? Diese Argumentation wäre ja schrecklich. :gruebel:


    Zitat

    Ich denke man muss gerade für solche Fälle immer eine 'Ausweichstelle' haben, die das Kind bei längerer Krankheit betreuen kann. Wenn es weder Oma, Opa, Nachbarn etc. gibt, dann muss eine Betreuung bezahlt werden. Ich hatte immer eine Tagesmutter für solche Fälle. Die ist auch bei meinem Nachmittagsunterricht oder bei Konferenzen eingesprungen. Anders geht es nicht, wenn man vollzeit berufstätig ist. Leider. Es sei denn, die Kinder sind nur sehr selten krank.


    Gibt es denn wirklich Tagesmütter, die kranke Kinder aufnehmen? Was ist denn, wenn die Kinder Scharlach, Influenza, Magendarmgrippe etc. haben? Mir ist bisher niemand begegnet, der ein krankes Kind betreuen würde (von ein bisschen Schnupfen mal abgesehen, mit dem ich mein Kind aber auch in den Kindergarten oder zur regulären Tagesmutter geben könnte).


    Edit, da ein Zitat nicht richtig (nicht als Zitat) formatiert war.

  • Hallo Referendarin!


    Du sprichst mir aus der Seele....
    Also zunächst mal: Ich habe keine Ahnung, ob ich seit September die "Kind-krank-Tage" überschritten habe. Die längste Zeit AM STÜCK war ich selbst krank: eine Woche lag ich im Bett. Ansonsten waren es mal ein oder zwei Tage wegen dem Kleinen - dann blieb mein Mann oder umgekehrt.
    Mein ehemaliger Chef hat da NIE ein Aufhebens drum gemacht. Ich habe ja zwei Kinder und bin eigentlich fast meine gesamte Zeit "mit Kind (ern) " im Dienst - und zwar voll.
    Mein jetziger Chef hat definitiv KEIN Verständnis (das weiß ich auch aus anderen "Quellen" )dafür, dass man mit kleinen Kindern voll arbeitet. Dies hat er ja im Gespräch auch überdeutlich zum Ausdruck gebracht.


    Ich will ja nicht die Mücke zum Elefanten machen. Ich "drohe" weder noch sonst was. Abgesehen davon (das muss hier auch mal gesagt werden), dass ich mich sonst immer ganz gut mit ihm verstanden habe und nie "nein" zu irgendwas gesagt habe. Eben WEIL ich meinen Job liebe und sehr gerne auch Zusatzarbeit mache, die uns alle weiterbringt.


    Das Gespräch am Freitag hat mich dann einfach unglaublich vor den Kopf gestoßen, und ich kann und werde das SO nicht stehen lassen. Das geht zu weit.


    Es klang tatsächlich so, als ob jemand mit weniger Stunden bei ihm auf mehr Verständnis stößt. Klar, derjenige muss ja auch nicht 6 Stunden pro Tag vertreten werden. Ich verstehe ja seine Situation, keine Frage! Und ich weiß, dass er gestresst war.


    Aber verdammt noch mal, das ist SEIN Job, dem er gewachsen sein muss. Da kann er nicht hergehen, und mich morgens um 7.30 Uhr mich in sein Zimmer bitten und mir erst mal meine Fehltage unter die Nase reiben und MIR was von "Verantwortungsbewusstsein" erzählen. Geht´s noch???????


    Man demotiviert NICHT seine eigenen Reihen als Schulleiter! Das ist ein schlechter Schachzug. So erzieht man seine Leute zum Lügen und zum Abgeben diverser Aufgaben (muss ich ja nicht begründen, aber machen werd ich das dann halt alles NICHT mehr)


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Also zunächst mal: Ich habe keine Ahnung, ob ich seit September die "Kind-krank-Tage" überschritten habe.


    Wieso ab September? Die zählen Kalenderjahresweise. Also ab Januar hast du bis Dezember 4 Tage.


    Und da du ja für jeden dieser Tage ein Attest brauchst, sollte sich das ja schnell nachvollziehen lassen, wie lange du gefehlt hast.


    Wenn du das allerdings so lachs siehst, wie es hier rüberkommt, dann verstehe ich deinen Chef schon etwas, wenn auch die Art wie sicherlich unmöglich ist.
    Es gibt nun mal Regeln und Vorschriften und wenn die uns so egal sind, wie sollen wir die Schüler dann von der Wichtigkeit von Regeln und Vorschriften überzeugen!


  • Aber verdammt noch mal, das ist SEIN Job, dem er gewachsen sein muss.


    Solche Gespräche zu führen, gehört auch zu seinem Job.


    Die Kernfrage ist tatsächlich, ob du die vorgesehenen Kinderbetreuungstage überschritten hast. Da du Dir darüber bisher überhaupt keine Gedanken gemacht zu haben scheinst und sich deine Schilderungen so anhören, als ob Krankheitstage doch recht regelmäßig vorkommen, halte ich das für durchaus möglich (vielleicht in 2011?). Wenn ein Kind dann tatsächlich noch häufiger Krank wird, kann jeder verstehen, dass das ein Problem für Eltern ist, mit dem man auch ein Stück weit flexibel umgehen muss. Das kann jedoch nicht so weit gehen, dass man - und diese Haltung erweckst du hier etwas (vielleicht nur deiner momentanen Verärgerung geschuldet) - einfach sagt "die gesetzliche Regelung ist mir völlig egal, wenn mein Kind krank ist, bleibe ich zu hause und die Schule muss halt sehen, wie sie damit klar kommt".


    Zur Art und Weise des Gesprächs kann ich natürlich nichts sagen, die lasse ich jetzt mal hier außen vor und beschränke mich auf das Sachproblem. Im Grundsatz ist es für mich da nachvollziehbar,
    - dass der Schulleiter nachfragt, ob Krankheitstage zwischen beiden berufstätigen Betreuungspersonen gleichmäßig aufgeteilt werden.
    - dass er auf die Einhaltung der Rechtslage achtet, wenn jemand dagegen verstößt (hier ist er sogar in der Pflicht und ein persönliches Gespräch ist da zunächst das mildeste Mittel).


    Wenn Du die vorgesehenen Krankheitstage überschritten hast, hättest Du dich aktiv um Möglichkeiten kümmern können, weitere Überschreitungen in Zukunft zu vermeiden (alternative Betreuungsmöglichkeiten suchen, bei mehrtägigen Erkrankungen versuchen durch Stundenverlegungen mal einen Tag frei zu schaufeln, etc.). Dass das dann im Einzelfall immer noch mal scheitern kann und man trotzdem noch mal flexibel sein muss, wenn es hart auf hart kommt, steht auf einem anderen Blatt. Es wäre jedoch geschickt gewesen, in so einem Fall von sich aus auf den Schulleiter zuzugehen und deutlich zu machen, dass man das Problem erkannt hat und sich zumindest bemüht, die vorgesehenen Krankheitstage nicht noch weiter zu überschreiten.


    Was die Überlegung zur Einschaltung des Personalrats angeht: ich bin Personalrat und hätte einer Kollegin an meiner Schule das gleiche geantwortet, wie Dir hier. Auch wenn es Teil unseres Jobs ist, Kollegen Verständnis entgegen zu bringen und in Konfliktsituationen zu unterstützen, heißt das nicht, dass wir immer uneingeschränkt die Interessen eines Kollegen gegenüber der Schulleitung vertreten können. Teil der Personalratsarbeit ist es eben auch, die Rechtslage zu kennen und aufzuzeigen, wo Forderungen und Beschwerden von Kollegen vielleicht menschlich verständlich, aber eben nicht rechtlich zwingend durchsetzbar sind. Leider ist die gesetzliche Realität an vielen Stellen nicht so, wie sich das Beschäftigte wünschen und es kommt relativ häufig vor, dass Kollegen mit geschwollenen Pulsadern vor uns stehen und sich über den Vertretungsplan, den Stundenplan oder andere Dinge aufregen und wir dann erst mal erklären müssen, dass wir zwar gerne Vermitteln, aber leider nichts erzwingen können, da die Stundenverteilung / die zusätzliche Vertretung / etc. nach der Erlasslage durchaus zulässig ist.


    Grüße,
    Moebius

  • Wenn du das allerdings so lachs siehst, wie es hier rüberkommt,


    Was hat das mit Fischen zu tun?



    Es gibt nun mal Regeln und Vorschriften und wenn die uns so egal sind, wie sollen wir die Schüler dann von der Wichtigkeit von Regeln und Vorschriften überzeugen!


    Sicher. Aber soll man sein eigenes Kind davon überzeugen, dass die Kinder anderer Eltern wichtiger sind als es selbst? Das ist doch alles Mist - es treibt Mütter dazu, zu lügen. In einen Kindergarten darf das Kind nicht, wenn es krank ist. Wenn bei der Tagesmutter noch andere Kinder sind, kann es da auch nicht hin. Wenn die Mutter also alleinerziehend ist und es keine Großeltern oder Onkel/Tanten in der Nähe gibt, die sich kümmern können, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder, man sagt, wie es ist. Das heißt, das Kind darf nur ein Mal ernsthaft krank sein, oder sogar nur ein halbes Mal (Windpocken können bis zu drei Wochen dauern - ist es irgendwie sinnvoll, wenn man diese dann nach vier Tagen in eine Grundschule trägt als Lehrerin????). Oder man lügt.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht ja aber nicht immer nur um die "Erlasslage". Wahrscheinlich sollte ein SL darauf achten, dass man die erlaubten Kranktage für Kinderbetreuung nicht überschreitet, aber so wie ich es verstanden habe, wurde der Kollegin hier grundsätzlich vorgeworfen, dass sie aufgrund von Krankheit zu viel fehlt. Und das ist zum einen nicht "erlaubt" und zum anderen menschlich sehr unschön. Ich finde es unmöglich, wenn sich Kollegen mit kleinen Kindern rechtfertigen müssen, warum und wie oft sie fehlen und warum sie denn keine Oma o.ä. in der Nähe haben. Mein Sohn ist groß und braucht keine Betreuung mehr, aber ich hätte gar keine Probleme damit, für eine Kollegin einzuspringen, die zu Hause bei ihrem kranken Kind geblieben ist.

  • auch als beamte hast du das anrecht auf 10 tage "kindkrank", wenn dein einkommen gewisse grenzen (49950€ brutto) nicht überschreitet .


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    Lehrerrat 07/10: Sonderurlaub

    14.12.2010

    Wir
    möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige
    praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen
    Ausgabe informieren wir Sie über die Vorschriften zum Sonderurlaub.


    Gemäß § 11 Sonderurlaubsverordnung kann Beamten und Beamtinnen
    Sonderurlaub aus persönlichen Gründen gewährt werden. Für
    Tarifbeschäftigte gelten die Regelungen zur Gewährung von
    Arbeitsbefreiung entsprechend. Geregelt ist dies in § 29 TV-L.
    Für die Gewährung von Sonderurlaub muss immer ein wichtiger persönlicher Grund vorliegen.
    Soweit
    dienstliche Belange nicht entgegenstehen wird Lehrern und Lehrerinnen
    für die folgenden Anlässe Sonderurlaub in dem angegebenen Umfang
    gewährt.


    • 1 Tag bei der Niederkunft der Ehefrau
    • 2 Tage beim Tod eines nahen Angehörigen ( Ehegatte, Kind, Elternteil)
    • 1 Tag für den Umzug aus dienstlichen Gründe an einen anderen Ort
    • 1 Tag für das 25-, 40-, oder 50-jährige Dienstjubiläum

    1 Tag bei schwerer Erkrankung eines Angehörigen, der im sel-ben
    Haushalt wohnt, ärztlicherseits die Erforderlichkeit der Betreuung
    bescheinigt ist und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung
    steht
    • 4 Tage bei Erkrankung der Betreuungsperson eines Kindes,
    wenn das Kind jünger als 8 Jahre alt ist oder behindert oder
    pflegebedürftig ist und die, Betreuung selbst übernommen werden
    muss, da eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht

    4 Tage bezahlte Freistellung, wenn das Kind das 12. Lebensjahr nicht
    vollendet hat und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht

    Für Tarifbeschäftigte gilt zudem: 10 Tage Freistellung, da nicht der
    Dienstherr sondern die gesetzliche Krankenkasse die restlichen Tage
    zahlt, wenn: eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der
    Betreuung vorliegt, das Kind bis zu 12 Jahre alt ist und das Kind in
    der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist ( 25 Tage bei mehr
    Kin-dern, Alleinerziehende bekommen 20 Tage für ein Kind und 50 Tage
    insgesamt bei mehr als einem Kind)


    Wichtig


    • Damit Beamte nicht schlechter gestellt werden, hat der
    Gesetzgeber auch für diese eine Freistellung im oben genannten Ausmaß
    durch den Erlass vom 07.10.2008 vorgesehen. Diese kommt jedoch nur in
    Betracht, wenn der/ die Beamte/in rein rechnerisch in der gesetzlichen
    Krankenkasse versicherungspflichtig wären (bei dem Antrag auf
    Sonderurlaub für ein krankes Kind muss daher der Bruttoverdienst von
    einem Beamten angegeben werden. Die Grenze liegt im Jahr 2010 bei
    49.950 €)
    • Der Sonderurlaub nach den vorgenannten Anlässen darf
    insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. Ausnahme
    davon sind die Tage Sonderurlaub für die Pflege eines erkrankten Kindes.

    Gemäß § 3 SUrlV kann Sonderurlaub gewährt werden für die Wahrnehmung
    amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, wenn
    diese nicht von dem Beamten selbst veranlasst sind
    • Gemäß § 4 SUrlV können bis zu 5 Tage gewährt werden für
    - kirchliche,
    - gewerkschaftliche,
    - sportliche,
    - oder sonstige Zwecke.
    Außerdem können 3 Tage Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge in sonstigen dringenden Fällen gewährt werden.


    Gemäß
    § 12 Abs.1 SUrlV kann unter Verzicht auf die Bezüge zudem eine
    kurzfristige Dienstbefreiung erfolgen, wenn dienstliche Gründe nicht
    entgegenstehen. Zu diesen Fällen können z.B. gehören: Niederkunft der
    Lebensgefährtin, Silberhochzeit, Eheschließung etc..


    Gemäß § 12 Abs.2 SUrlV soll während eines Beamtenverhältnisses auf
    Widerruf oder auf Probe zur Ableistung eines freiwilligen sozia-len
    Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres
    oder zur Ableistung eines freiwilligen ökologischen Jah-res nach dem
    Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres Urlaub ohne
    Besoldung bis zur Dauer von einem Jahr bewilligt werden, wenn zwingende
    dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.


    Gemäß § 12 Abs. 3 SUrlV kann Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen
    Schulen zur Wahrnehmung einer Tätigkeit im Ersatzschuldienst oder im
    Auslandsschuldienst Urlaub ohne Besoldung bewilligt werden. Die
    Entscheidung trifft hierbei die obere Schulaufsichtsbehörde.


    Zuständig für die Genehmigung von Sonderurlaub ist bei bis zu 5
    Tagen pro Kalenderjahr gemäß § 29 Abs. 1 ADO die Schulleitung. Nach §
    69 Abs. 2 SchulG muss die Schulleiterin / der Schulleiter den Lehrerrat
    in diesen Fällen informieren und anhören. Bei mehr als 5 Tagen ist die
    Schulaufsicht zuständig.
    Die Beurlaubungen sind immer der Schulaufsicht anzuzeigen.
    Schulleiterinnen und Schulleiter beantragen gemäß § 29 Abs. 5 ADO den Sonderurlaub für sich selbst bei der Schulaufsicht.
    Nach § 69 Abs. 2 SchulG muss die Schulleiterin / der Schullei-ter den Lehrerrat in diesen Fällen informieren und anhören.

  • Hallo Melosine!
    So sehe ich das auch und im Übrigen ist das gesamte Kollegium so eingestellt. Da wird ohne Gejammer sich einfach unter die Arme gegriffen. Also ist das irgendwie wohl sein eigenes "Ding".
    Sorry aber rechtfertige mich nicht dafür , dass ich mit Kindern arbeite und leider außer meinen Mann ( der ja auch arbeitet) im Krankheitsfall keinen Plan B habe. Zur Not soll ich anscheinend lügen und selbst eine AU bringen und behaupten, ich sei krank. Sehr traurig und absolut rückständig. Wie gesagt gibt es durchaus SL, die das so sehen wie ich und bei denen solche offensichtlichen und unterschwelligen Vorwürfe nicht auf den Tisch kommen.
    Tja, da hab ich wohl Pech.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • ich bin ja mal gespannt wie das bei "uns" so wird.
    noch bin ich ja in elternzeit.. wir bekommen ja im april noch mal nachwuchs und dann bleibe ich ein weiteres jahr zu hause,aber danach muss ich voll arbeiten gehen.
    da geht gar kein weg dran vorbei, da wir im april auch anfangen werden zu bauen und da benötigen wir nun mal das einkommen.
    das heißt ab april 2013 habe ich 2 mäuse 12 monate und 22monate alt und muss voll arbeiten...
    da werde ich auch hin und wieder krankentage für mein kind nehmen müssen.
    mal sehen wie verständnisvoll mein SL sein wird, da ich ihn/sie noch nicht kenne, da ich mich wohnortnah versetzen lasse....

  • Hallo Coco,
    Also ich hatte wie gesagt auch schon einen Chef mit Verständnis. Aber wie ich ja schon geschrieben habe, ich hab ne dicke Haut und ich glaube dass man die braucht. Besonders als voll berufstätige Mama ( dauerhaftes schlechtes Gewissen allem gegenüber inklusive....)
    Dir viel Glück und Freude beim Wiedereinstieg. Das packst du schon alles :)
    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Darf ich mal fragen, wie lange dein Mann zuhause war? Hat er schon alle Tage aufgebraucht?

    • Offizieller Beitrag

    Also doch Versetzungsantrag? ;)

    Tja, Steini, aber dabei kann man durchaus vom Regen in die Traufe kommen, wie ich gerade erfahren darf...
    Wahrscheinlich sollte man erst versuchen, sich vor Ort zu einigen, denn es scheint wenig souveräne (ich schreibs gern noch mal ;) ) SL im Grundschulbereich zu geben.
    Wir können ja nicht alle ins Saarland umziehen. :P

  • Ja hat er. Und für "außerschulische Verpflichtungen" nimmt er sich Urlaub, da es mit dem Babysitter leider noch nicht klappt. Daran arbeiten wir gerade ;)


    Stopp- zurück - er hat noch ein paar Tage, aber das Jahr ist noch lange....

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ja hat er. Und für "außerschulische Verpflichtungen" nimmt er sich Urlaub, da es mit dem Babysitter leider noch nicht klappt. Daran arbeiten wir gerade ;)


    Stopp- zurück - er hat noch ein paar Tage, aber das Jahr ist noch lange....

    Aber wenn du auch noch ein paar Tage hast, und dein Mann auch, wo ist dann aktuell sein Problem? Da kann er ja gar nicht meckern. Natürlich, du bist nicht in der Schule, aber dein Kind hat Priorität, das ist doch keine Frage.
    Darf ich ehrlich sein, Panama? Und ich will dir wirklich nichts Böses, aber: du musst schon auch ein wenig Verständnis für deinen Chef haben, der ja auch zusehen muss, dass der Laden läuft. Und wenn du mit den Krankheitstagen wirklich so lasch damit umgehst, wie es hier rüber kommt, dann wäre ich als Chef auch ungehalten und würde mal ein klärendes Gespräch führen wollen. Das ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, aber loswerden musste ich es trotzdem.

    • Offizieller Beitrag


    Aber wenn du auch noch ein paar Tage hast, und dein Mann auch, wo ist dann aktuell sein Problem? Da kann er ja gar nicht meckern. Hat er aber trotzdem. Und nun? Natürlich, du bist nicht in der Schule, aber dein Kind hat Priorität, das ist doch keine Frage. Eben.


    Und wenn du mit den Krankheitstagen wirklich so lasch damit umgehst, wie es hier rüber kommt, dann wäre ich als Chef auch ungehalten und würde mal ein klärendes Gespräch führen wollen. Wo geht sie denn "lasch" mit Krankheitstagen um? Ich lese das gar nicht heraus!

    Ich glaube eher, Panama macht sich zu viele Sorgen und Gedanken darum.

  • Zitat

    Also zunächst mal: Ich habe keine Ahnung, ob ich seit September die "Kind-krank-Tage" überschritten habe

    und

    Zitat

    Ansonsten waren es mal ein oder zwei Tage wegen dem Kleinen


    Da zum Beispiel.
    Und wie gesagt, ich meine das wirklich nicht böse, ich habe ja selbst ein Kind und sitze im selben Boot wie ihr.

  • Also wie kann man denn "lasch" mit Krankheitstagen umgehen....????? Krank ist krank, kann man sich das aussuchen ????
    Ich habe hier mehrfach gepostet, dass ich sehr wohl Verständnis für meinen Chef habe. Auch habe ich mehrmals von meinem schlechten Gewissen gesprochen. Ich weiß nicht ob du im selben Boot sitzt wie ich.... Das sagen immer diejenigen, welche noch zwei Omas und drei Tanten für "alle Fälle" haben...
    Nicht böse sein....

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Huch, Panama...
    Das Mindeste, was man erwarten kann, ist ja wohl, dass man weiß, wieviele Kindkranktage man aufgebraucht hat, oder? Und wenn man das nicht weiß, dann ist das für mich ein lascher Umgang mit den vorgeschriebenen Regelungen.
    Ich halt mich jetzt mal raus. Ich bekomme das Gefühl, du willst mich bzw. die anderen, die nicht ganz deiner Meinung sind, auch nicht verstehen.


    Trotzdem liebe Grüße, Effi

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