Anrechnung von Elternzeit auf die Pensionsansprüche...

  • Hallo, obwohl ich mittlerweile zweifache Mama bin, lernt man auch auf dem Gebiet der rechtlichen und dienstlichen Konsequenzen ja nie aus. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es "besser" ist Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten, da ich dachte, dass die Jahre der Elternzeit voll auf die Pensionsansprüche angerechnet werden und dies bei "normaler" Teilzeit nicht der Fall ist. Dies ist aber nicht so, wie man beim lbv.nrw. nachlesen kann (Stichpunkt Erziehungszeiten). Dort steht auch, dass die Teilzeitbeschäftigung nur anteilsmäßig angerechnet wird. Ich dachte immer, die Jahre der Elternzeit werden voll berücksichtigt?
    Nun frage ich mich langsam, ob es für mich die richtige Entscheidung war, bald wieder in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, da mir dadurch das Augustgehalt verloren geht, bei Teilzeit nicht. Wenn ich das in dem Antrag richtig sehe, kann ich nämlich beim Teilzeitantrag am 1.8. anfangen, sonst nach Beendigung der Elternzeit nach einem Jahr (das wäre in meinem Fall Ende August). Es geht immerhin für mich um ca. 1800 euro Unterschied und das ist ja nicht gerade unerheblich. Bei der Bez.reg kann mir keiner so wirklich Auskunft geben, beim LBV bekomme ich jedesmal ne andere Antwort.. Kann mir hier jemand helfen oder mir einen Tipp geben, an wen ich mich noch wenden könnte!?
    Vielen Dank schon mal!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Und manchmal ändern sich auch die Regelungen von einem Kind zum anderen.


    Dass dir das Augustgehalt verloren geht, wenn du Teilzeit in Elternzeit arbeitest, scheint nicht so unlogisch.
    Ich nehme an, dass du dich selbst vertrittst. Und in den Ferien brauchen sie ja wirklich niemanden. Das du dich vorbereitest u.ä. spielt ja keine Rolle :wacko:


    Das, was du über die Anrechnung von Pensionsansprüchen geschrieben hast, habe ich bislang auch immer so gehört.
    Dazu kann ich allerdings nichts sagen, da ich nie in so einer Situation warst.


    Rechne doch mal aus, ob es sich lohnt, wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest und dann einfach so in Teilzeit arbeitest.
    Die Elternzeit geht dir ja nicht verloren, du kannst sie schieben auf einen späteren Zeitpunkt (allerdings nur 12 Monate pro Kind).


    lg
    try

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