Mich würde mal interessieren, ob jemand Erfahrungen aus erster Hand mit so einem Fall hat. Ich lese zwar immer viel von "das ist so, das steht so in der BASS, APO, Schulgesetz, beim Hoegg" etc., aber ein Bericht aus eigener Erfahrung (Was hat der Schulleiter gesagt, wie hat der Schüler reagiert, was hat ggf. der Dezernent gemeint) wäre doch mal ganz aufschlussreich.
Damit schließe ich gleich eine weiter Frage an:
Gibt es jemanden in NRW (das ein geradezu obszön schülerfreundliches Schulrecht hat), der schon mal eine für den jeweiligen Schüler unwahrscheinlich gute Facharbeit mit dem "Anscheinsbeweis", den Hoegg in dem Buch Schulrecht anspricht, als Minderleistung gewertet hat?
Wir haben wieder einige solcher Fälle, der Schüler konnte bei Rückfragen nicht viel Sinnvolles zum Inhalt der Arbeit sagen. Da sich die Bewertung aber angeblich nur auf die Arbeit selber bezieht ist die vorherrschenden Meinung "Da kann man nix machen". Das mag ich aber nicht so einfach akzeptieren.