Verbeamtung Pflicht?

  • Moinsen!


    In einem Schreiben, das ich zu Beginn meines Seiteneinsteigerdaseins bekommen habe, steht Folgendes: "[...] bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe."
    Eigentlich wollte ich auch ursprünglich gerne die Verbeamtung, habe es mir aber inzwischen anders überlegt. Kann ich freiwillig darauf verzichten? Müßte doch eigentlich gehen, weil ich ja auch eventuell die obengenannten Voraussetzungen nicht erfüllen könnte oder die Probezeit nicht schaffen könnte.


    Weiß da jemand Genaueres?

    Den Guten nenne ich glücklich. Wer aber Unrecht tut, den nenne ich unglücklich. - Platon

  • ich denke schon, dass das gehen würde, aber darf ich fragen wieso du auf die verbeamtung freiwillig verzichten willst?
    ich kenne beide positionen, da ich 5 jahre angestellt war und quasi sehr dankbar bin, dass es im endeffekt doch noch mit der verbeamtung auf lebenszeit geklappt hat.
    finanziell macht das einen deutlichen unterschied. das kann ich dir aus ganz persönlicher erfahrung sagen.

  • Ja, finanziell ists toll, BEamter zu sein im Vergleich zum angestellten LEhrerlein!
    Aber dennoch denke ich, kannst du verzichten.
    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...

  • Probezeit nicht schaffen könnte

    Wenn Sie die Probezeit nicht bestehen, endet Ihr Dienstverhältnis. D.h. Sie machen dann nicht als Tarifbeschäftigter weiter, sondern sind 'raus. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz z.B. sieht vor, dass Lehrer in der Regeln Beamte sind. Da müsst's halt scho' einen Grund geben, von der Regel abzuweichen.


    Prinzipiell kann man Sie nicht gegen Ihren Willen verbeamten. Auch können Sie den Status "zurückgeben". Daraus kann man aber kein Anspruch auf eine Tarifbeschäftigung ableiten.


    L. A

  • Erlaß:

    Zitat

    "[...] bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe."


    Wenn Du z.B. einfach keinen Termin mit dem Amtsarzt vereinbarst, dann liegen die Vorraussetzungen nicht vor. Niemand wird im Schuldienst (außerhalb des Refs.) gezwungen, Beamter zu sein.


    Aber: Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, wo es nachteilig sein könnte, Beamter statt Beschäftigter zu sein.

  • Danke für die Antworten!

    [...] aber darf ich fragen wieso du auf die verbeamtung freiwillig verzichten willst?

    Ich beabsichtige, mich nach dem zweiten Staatsexamen außerhalb des Schuldienstes zu bewerben. Und ich fürchte einfach den Aufwand, der da auf mich zukommt, sowohl erstens wenn ich Beamter werde als auch zweitens wenn ich den Status wieder aufgebe. Das möchte ich mir einfach ersparen. Die finanziellen Einbußen spielen für mich keine so große Rolle.
    Außerdem habe ich gehört, dass das mit der Rente auch nicht ganz unproblematisch sein soll, wenn man zwischendurch Beamter war.

    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...

    Danke für den Hinweis! Das werde ich mal abchecken.

    Den Guten nenne ich glücklich. Wer aber Unrecht tut, den nenne ich unglücklich. - Platon

  • Roof Raider schreibt:

    Zitat

    Außerdem habe ich gehört, dass das mit der Rente auch nicht ganz unproblematisch sein soll, wenn man zwischendurch Beamter war.


    Das ist völlig unproblematisch: Du wirst bei Aufgabe des Beamtenstatus in der GRV nachversichert in Höhe Deines Bruttogehaltes und der Staat übernimmt sowohl die rückliegenden Arbeitgeber als aucg Arbeitnehmeranteile. Du Bist also auch bei Aufgabe des Beamtenstaus weitaus besser gestellt, als wenn Du die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wärst.


    Naja, wenn Du zu bequem bist, ein paar Anträgsformulare auszufüllen - okay, hier will Dich ja keiner überreden.


    Prinz schreibt:

    Zitat

    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...


    Häh ?( Welche?? Das ist natürlich Unsinn.


    Zitat

    oder die Probezeit nicht schaffen könnte.


    Naja, wenn Du die Probezeit wirklich endgültig nicht schaffen soltest, dann bist Du in aller Regel auch für ein Tarifbeschäftigtenverhältnis nicht geeignet, In NRW hat Beamter oder Angestellter nach dem 2. Stex und Planstelle nichts, aber auch wirklich gar nichts mit Leistung und Qualifikation zu tun.

  • Du wirst bei Aufgabe des Beamtenstatus in der GRV nachversichert in Höhe Deines Bruttogehaltes und der Staat übernimmt sowohl die rückliegenden Arbeitgeber als aucg Arbeitnehmeranteile.

    Wobei dann dafür eventuell Steuern anfallen können. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung sind ein geldwerter Vorteil, der nicht per se steuerfrei ist, sondern nur ein einer bestimmten Höhe, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht wird. Wird aber für mehrere Jahre nachgezahlt, ist man da schnell drüber.


    So habe ich es zumindest bei einem Fall mitbekommen. Ob die Regelung noch aktuell ist und wo die Grenze liegt, kann ich daher nicht sagen. Eigene Erfahrung fehlt, habe meinen Status bisher erst null Mal zurückgegeben.


    L. A

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